10. Juli 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 10. Juli 1918

Das Hausierverbot gilt für alle rationierten und bezugs-
scheinpflichtigen Gegenstände und Lebensmittel.

Hilden, 10. Juli. Hausieren verboten.
Die Ausübung des Hausierhandels mit Waren oder Gegen-
ständen, die rationiert oder bezugsscheinpflichtig sind, wird
nach einer Bekanntmachung des Generalkommandos ver-
boten.

24. Juni 1916

BAST_24_06_F

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Juni 1916

Haustürgeschäfte mit Schweinefleisch

   Solingen. Hausierhandel mit Schweine-
fleisch! Die neueste Erscheinung, die uns die Knappheit in
Fleisch gebracht hat, ist der Hausierhandel mit angeblich hollän-
dischem Schweinefleisch. Die Händler besuchen Privathaus-
haltungen und Gasthäuser und bieten frisches Schweine-
fleisch zum Preise von 4,50 Mark das Pfund an. In einem
Falle reduzierte der Händler, als sein Angebot zurückgewiesen
wurde, weil der Preis als zu hoch bezeichnet wurde, seine For-
derung sofort auf 4 Mark. Wieviel Gewinn müssen diese Leute
an dem Fleisch haben, wenn sie selbst mit ihrer Forderung so
weit heruntergehen können? Anscheinend wollen diese Leute
die augenblickliche Situation und die Rationierung des Flei-
sches in gewinnsüchtiger Weise für sich ausnutzen.