Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. Juli 1916
Verbot des Sammelns von Waldbeeren durch Auswärtige ohne Genehmigung
Bekanntmachung.
Das Sammeln von Waldbeeren in den
Gemeindewaldungen von Heimbach und
Hausen von Nichteinheimischen ist bei Strafe
verboten und Auswärtigen nur durch Erlaubnisschein
gestattet, welcher beim Bürgermeisteramt nachzusuchen ist.
Heimbach, den 7. Juli 1916Die Ortspolizeibehörde