18. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918

Schafft Arbeit im Handwerk.

      Gebt unsern Handwerkern Arbeitsgelegenheit.
   Während der langen Kriegsdauer mußten infolge Mangels an
Arbeitskräften und Material Ausführungen von Privataufträgen,
insbesondere Reparaturen aller Art, unterbleiben. Das Versäumte
nachzuholen, und zwar gerade jetzt und unverzüglich, ist die Pflicht
aller derjenigen, die mit dazu beitragen wollen, daß unsere rück-
kehrenden Handwerker Beschäftigung finden. Die erforderlichen Roh-
stoffe, insbesondere im Holz- und Eisenbearbeitungsgewerbe, sind vor-
handen, desgleichen die Hilfskräfte, die eine pünktliche Erledigung
der Aufträge gewährleisten. Im Interesse der Allgemeinheit, zur
Verringerung der Zahl der Arbeitslosen und zur Aufrechterhaltung
von Ruhe und Ordnung ist es gerade im jetzigen Zeitpunkt
dringendste Pflicht jedes einzelnen, unseren Handwerkern Arbeits-
gelegenheit zu geben.

27. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Oktober 1917

In Ohligs wird ein Buchführung-Kursus für Kriegerfrauen angeboten, die das Geschäft ihres Mannes oder Vaters fortführen wollen

Ohligs. Kurse für Kriegerfrauen. In der Fort-
bildungsschule beginnt am kommenden Dienstag ein Buchfüh-
rungskurs für Kriegerfrauen, die das Geschäft ihres im
Felde stehenden Mannes weiterführen. An dem Kursus können auch
noch Handwerkerfrauen sowie Töchter von Handwerkern teilnehmen,
die im Geschäfte ihres Mannes oder Vaters die Geschäftsbücher
führen oder zu führen beabsichtigen. Weibliche Personen, die an dem
Kursus teilzunehmen beabsichtigen, wollen sich am Dienstagnach-
mittag um 3 Uhr in dem Schulhause Fürk einfinden. Der Unter-
richt dauert jedesmal bis 5 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos.

19. Juni 1916

1916 06 19-01

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 19. Juni 1916

Die Handwerkskammer Düsseldorf veranstaltet einen Kursus zur Weiterbildung von Handwerkern und Handwerkerinnen

Hilden, 19. Juni. Die Handwerkskammer Düs-
seldorf veranstaltet in nächster Zeit in Düsseldorf einen
Kursus in gewerblicher Buchführung, Wechsellehre, Ge-
werbeordnung und Reichsversicherungsordnung. Der Kur-
sus soll vor allem den Handwerkern und Handwerkerinnen
dienen, die sich der Meisterprüfung unterziehen wollen.
Der Unterricht wird an einigen Abenden der Woche er-
teilt. Die Teilnehmergebühr beträgt einschließlich der
Lehrmittel 6 Mark. Anmeldungen sind an die Handwerks-
kammer Düsseldorf, Marienstr. 2, zu richten.

24. Januar 1916

BAST_24_01_1916_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Januar 1916

Der Versuch einer Analyse der wirtschaftlichen Lage des Handwerks im verflossenen Jahr 1915 kommt zu dem Schluss, dass sich die Situation für die meisten Handwerker durch den Krieg bedeutend verschlechtert hat.

    Das Handwerk im Jahre 1915.
   Wenn es auch schwer ist, die Einwirkungen des Krieges
auf das Handwerk zusammenfassend zu schildern, weil eben
jeder auf ausreichendem Beobachtungsmaterial ruhende
Ueberblick fehlt, so kann man doch aus einzelnen Erscheinungen
und Beobachtungen Rückschlüsse auf die Lage des Handwerks
machen. Zunächst dürfte ganz allgemein feststehen, daß gerade
im Handwerk ungemein viele Betriebe eingegangen oder still-
gelegt worden sind. Das ergibt sich aus der ganzen Natur der
handwerksmäßigen Betriebe. Durch die Einberufung der
selbständigen Handwerker war die Schließung des Betriebes
oft ohne weiteres gegeben. Während in der Landwirtschaft die
Bewirtschaftung auch ohne den Mann von der übrigen Familie
weitergeführt wird, ist im Handwerk diese Aufrechterhaltung
des Betriebes nur in seltenen Fällen möglich. Namentlich hat
sich die Zahl der Handwerksbetriebe um so mehr vermindert,
je mehr die Einberufungen sich auf die älteren Jahrgänge er-
streckten. Weder in der Landwirtschaft noch im Handel noch
in den gewerblichen Großbetrieben ist die gleich starke Minde-
rung der Betriebe zu beobachten, weil bei ihnen der Einbe-
rufene leichter ersetzbar ist, während beim Handwerker dieser
Ersatz meist gar nicht zu beschaffen ist. Die durch die Einbe-
rufungen nicht in Mitleidenschaft gezogenen Betriebe des
Handwerks gehören entweder Gewerben an, die durch den
Krieg günstig beeinflußt worden sind und deswegen über Ar-
beitsgelegenheit und guten Verdienst nicht zu klagen haben,
oder sie gehören zu den Gebieten der wirtschaftlichen Betäti-
gung, auf denen infolge des Krieges eine weitgehende Stag-
nation eingetreten ist.

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