8. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. November 1918

Handkarren gehören nicht auf Bürgersteige.

                       Stadt Solingen.
   Es wird in letzter Zeit lebhafte und berechtigte Klage geführt
über das Befahren der Bürgersteige mit Schieb- und Handkarren
usw.; hierdurch wird nicht nur die Bürgersteigfläche beschädigt, wo-
durch dem Anlieger hohe Reparaturkosten entstehen, sondern auch der
Personenverkehr, dem der Bürgersteig nur allein dienen soll, wird
gestört und belästigt.
   Ich mache daher auf die nachstehenden Bestimmungen der §§ 14
und 48 der Straßenpolizeiverordnung vom 9. Juni 1900 aufmerk-
sam und werde bei Zuwiderhandlungen unnachsichtlich mit Strafen
vorgehen:
   § 14. Das Befahren der Bürgersteige (Trottoirs) mit Schieb-
und Handkarren, Fahrrädern usw., sowie das Begehen derselben durch
Personen, welche Gegenstände befördern, die durch Form, Größe oder
Beschaffenheit die Vorübergehenden zu beschädigen oder zu beschmutzen
geeignet sind, ist verboten. Ferner ist es untersagt, den Verkehr durch
Stehenbleiben, durch Feilbieten von Verkaufsgegenständen oder durch
sonstige gewerbliche Verrichtungen zu hemmen.
   § 48. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen
werden, sofern nach den bestehenden Gesetzen oder Verordnungen
keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark be-
straft, an deren Stelle im Unvermögensfalle entsprechende Haft tritt.
   Solingen, den 7. November 1918.
   Die Polizeiverwaltung
   Der Oberbürgermeister: Dicke.

22. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. August 1918

In Solingen können städtische Handkarren zur Beförderung von Heizmaterial geliehen werden

   Solingen. Die städtische Handkarren-Vermietungs-
stellen. Die von der Stadtverwaltung zum Zwecke der Beförderung
kleinerer Mengen Brennstoff angeschafften Handkarren sind am
Schlachthof und am Gaswerk untergebracht worden und werden von
diesen Stellen aus der Bürgerschaft gegen eine Leihgebühr zur Ver-
fügung gestellt. Es ist bei den Handkarren besonders Wert darauf ge-
legt worden, daß die Bedienung derselben und das Heranschaffen der
Brennstoffe bis zur Lagerstelle des Verbrauchers durch Kinder ge-
leistet werden kann. Die Karren sind leicht gebaut, und mit 6 Stück
abnehmbaren Kasten versehen, von denen jeder ca. ½ Zentner Kohle
faßt und die an eingeschnittenen Handgriffen bequem von zwei Kin-
dern getragen werden können. Durch diese Einrichtung sind 3 Zentner
Brennstoff schnell und ohne jeden Verlust, der sonst vielfach bei
Transport in schlechten Säcken usw. entsteht, an Ort und Stelle zu
schaffen. An Leihgebühren werden Karre und Stunde 0,20 Mark
erhoben, welche für den normalen Verschleiß der Karre verrechnet
werden. Die Bürgerschaft, die nicht über eigene Transportmittel ver-
fügt, wird diese Einrichtung freudig begrüßen, sind es doch die feh-
lenden Handfuhrwerke, welche die Brennstoffnot verschlimmerten und
mitunter dieselben wesentlich verteuerten. Sollen die Karren ihren
Zweck erfüllen, so ist darauf zu achten, daß dieselben gut behandelt
werden, damit nicht zu oft zeitraubende Reparaturen notwendig sind.
Die Bedingungen unter welchen die Verleihung der Karren erfolgt,
können bei der Ortskohlenstelle, im städtischen Schlachthof und Gas-
und Wasserwerk eingesehen werden.

27. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Januar 1917

Der Diebstahl eines Handkarren

   Solingen. Ein begehrter Artikel. Handkarren
und Handwagen sind in dieser Zeit, in der die meisten Leute
alles, was sie brauchen, in kleinen Mengen heranschaffen müssen,
begehrte Artikel. Das mußte gestern zu ihrem Leidwesen eine
hiesige Familie erleben, die ihr 12jähriges Töchterchen nach
der in der Hochstraße gelegenen Warenabgabestelle der Konsum-
genossenschaft mit einer entliehenen Karre zum Einholen der
Kartoffeln geschickt hatte. Währen das Kind sich in den Laden
begeben hatte, um die Kartoffeln in Empfang zu nehmen, wurde
die draußen stehende Karre von einem halbwüchsigen Jungen
entwendet. Als das Kind mit den Kartoffeln auf die Straße
kam, war die Karre fort. Sofort aufgenommene Nach-
forschungen haben über den Karrenliebhaber so genaue Auf-
schlüsse gegeben, daß es gelingen wird, den entwendeten Gegen-
stand wieder herbeizuschaffen.