Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. März 1918
Beschlagnahmung aller Schutzkleidung für Hände bei Betriebsarbeiten
Vermischtes.
Schleiden, 1. März. Die Bekanntmachung Nr.
W. M. 90/12. 17. K[riegs]R[ohstoff]A[bteilung] vom 1. März 1918
enthält einen Nachtrag zu der Bekanntmachung Nr.
W.M. 1300/12. 15. K[riegs]R[ohstoff]A[bteilung] vom 1. Februar
1916, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung
von Kleidungs- und Ausrüstungsstücken für Heer,
Marine und Feldpost. Durch diesen Nachtrag sind
Handsäcke, Handschützer und alle anderen zum Schutze
der Hände bei Betriebsarbeiten geeigneten Web-, Wirk-,
Strick-, Filz und Seilerwaren beschlagnahmt und
meldepflichtig geworden. (Auch Anfaßlappen.) Die
erste Meldung ist bis zum 15. März 1918 an das
Webstoffmeldeamt zu erstatten. Der am 1. März
1918 vorhandene Bestand ist für sie maßgebend.
Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist bei
den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizei-
behörden einzusehen.