2. März 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. März 1918

Beschlagnahmung aller Schutzkleidung für Hände bei Betriebsarbeiten

Vermischtes.
Schleiden, 1. März. Die Bekanntmachung Nr.
W. M. 90/12. 17. K[riegs]R[ohstoff]A[bteilung] vom 1. März 1918
enthält einen Nachtrag zu der Bekanntmachung Nr.
W.M. 1300/12. 15. K[riegs]R[ohstoff]A[bteilung] vom 1. Februar
1916, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung
von Kleidungs- und Ausrüstungsstücken für Heer,
Marine und Feldpost. Durch diesen Nachtrag sind
Handsäcke, Handschützer und alle anderen zum Schutze
der Hände bei Betriebsarbeiten geeigneten Web-, Wirk-,
Strick-, Filz und Seilerwaren beschlagnahmt und
meldepflichtig geworden. (Auch Anfaßlappen.) Die
erste Meldung ist bis zum 15. März 1918 an das
Webstoffmeldeamt zu erstatten. Der am 1. März
1918 vorhandene Bestand ist für sie maßgebend.
Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist bei
den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizei-
behörden einzusehen.

8. Februar 1916

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. Februar 1916

Neue Regelungen zur Beschlagnahme für Web-, Wirk- und Strickwaren

Hilden, 8. Febr. Zur Beschlagnahme für
Web-, Wirk- und Strickwaren! Die Düsseldorfer
Handelskammer fordert die von der Beschlagnahmever-
fügung betroffenen Geschäftsleute auf, sich zu ihrem eigenen
Vorteil mit den Bestimmungen eingehend und genau
vertraut zu machen. Wer irgendwelche Zweifel und Frau-
gen zu den Verfügungen W. M. 1000 und 1300 vom
1. Februar hat, erhält auf der Geschäftsstelle Auskunft.
Anfragen und Freigabeanträge sind am besten vor der Ab-
sendung an das Webstoffmeldeamt der Handelskammer
einzureichen. Wer mit der Erfüllung der Meldevorschrif-
ten nicht zurechtkommt, (Kriegerfrauen) kann sich jeder-
zeit auf der Handelskammer Rat einholen.

15. November 1915

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 15. November 1915

Geschäfte mit Polen sollen bei den Geschäftsstellen der Handelskammer gemeldet werden

Hilden, 15. Nov. Diejenigen Geschäfte, die Beziehungen zu Polen haben, Außenstände in Polen haben oder Geschäfte mit Polen zu machen wünschen, werden nochmals gebeten, sich mit genaueren Angaben der Verhältnisse bei der Geschäftsstellen der Handelskammer zu melden.

8. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Juni 1915

Damit auch kleinere Firmen an Heereslieferungen beteiligt werden können, sollen die Handelskammern eine Vermittlungs-Organisation aufbauen.

                  Heereslieferungen durch die
                           Handelskammern.
   An die Handelskammern hatte die Feldzeugmeisterei ein
Rundschreiben gerichtet, in dem angeregt wurde, daß sie ge-
gegebenenfalls Heereslieferungen übernehmen möchten,
damit auch kleinere Firmen berücksichtigt werden kön-
ten. Der preußische Handelsminister hat aus besonderem An-
laß sich hierzu folgendermaßen ausgesprochen:
   Einige Handelskammern glauben in dem Rundschreiben der
Feldzeugmeisterei betreffend die Mitwirkung der Handels-
kammern bei der Verteilung von Heereslieferungen einen
Widerspruch mit den in meinem Runderlasse vom 29. März
aufgestellten Grundsätzen zu finden. Diese Annahme trifft
nicht zu. Wie mir vom Kriegsminister bestätigt wird, kommt
es der Feldzeugmeisterei nur darauf an, kleineren Firmen
die Beteiligung an größeren Bestellungen der Heeresverwal-
tung zu ermöglichen. Sie legt dabei kein entscheidendes Gewicht
darauf, daß die Handelskammern selbst als Großunternehmer
auftreten oder der Heeresverwaltung gegenüber privatrechtlich
die Gewähr für eine sachgemäße und pünktliche Lieferung über-
nehmen. Eine solche Beteiligung der Handelsvertretungen
würde allerdings mit der in meinem Runderlaß gekennzeich-
neten Stellung der Handelskammern und ihrer Befugnis zur
Erhebung öffentlich-rechtlicher Abgaben nicht vereinbar sein.

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