Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Dezember 1918
Arbeits- und Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel des Stadt- und Landkreises Solingen
Bekanntmachung.
Die Ladengeschäfte des Stadt- und Landkreises Solingen sind
vom 1. Dezember ab von morgens 9 – 1 Uhr und nachmittags von
3 – 7 Uhr offen zu halten. Sonntags sind alle Geschäfte mit Ausnahme
der Milch- und Friseurgeschäfte geschlossen. Diese dürfen vormittags
bis spätestens 12 Uhr geöffnet bleiben.
Für alle Angestellten gilt die 8-stündige Arbeitszeit. Außerdem
ist ihnen wöchentlich ein freier Nachmittag zu gewähren.
Alle Geschäfte mit oder ohne Angestellte fallen unter diese Be-
stimmungen.
Alle Arbeiter- und Soldatenräte und Sicherheitsorgane des
Kreises Solingen werden dringend ersucht, dieser Bekanntmachung
zur Durchführung zu verhelfen und alle Zuwiderhandlungen zur
Kenntnis der Arbeiter- und Soldatenräte zu bringen.
Aktionsausschuß der Arbeiter- und Soldatenräte des
Kreises Solingen.