Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. November 1918
Erinnerung zur Einhaltung der Ablauffrist der Mahlkarten für Hafer
Für Haferflocken-Selbstversorger!
Wir machen darauf aufmerksam, daß im Erntejahr 1918
die Mahlkarten nach 2 Monaten vom Tage der Aus-
stellung ab gerechnet ungültig werden, sodaß frühzeitige Zu-
bringung zur Mühle unbedingt geboten ist, damit rechtzeitige
Verarbeitung des Hafers erfolgen kann.
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