16. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. November 1918

Erinnerung zur Einhaltung der Ablauffrist der Mahlkarten für Hafer

Für Haferflocken-Selbstversorger!
Wir machen darauf aufmerksam, daß im Erntejahr 1918
die Mahlkarten nach 2 Monaten vom Tage der Aus-
stellung ab gerechnet ungültig werden, sodaß frühzeitige Zu-
bringung zur Mühle unbedingt geboten ist, damit rechtzeitige
Verarbeitung des Hafers erfolgen kann.
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7. Januar 1915

7JanHaferflocken

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 7.1.1915, Lokalteil.

Appell an die Hausfrauen, Haferflocken zu benützen, um Brotgetreide zu schonen.

Verwendung von Haferflocken im Haushalt!
Bei der Pflicht der Haushaltung, unsere Vorräte an Brotgetreide möglichst zu schonen, bilden Haferflocken ein ebenso billiges wie gutes Ersatz-Nahrungsmittel, das in der jetzigen Kriegszeit für die weitere Sicherstellung unserer Volksernährung von der größten Bedeutung ist. Hausfrauen, bringt in Eurer Küche die so sehr bekömmliche und nahrhafte Hafergrütze (Haferflocken) besonders als Morgen- und Abendkost wieder zu Ehren! Hafergrütze ist in allen einschlägigen Geschäften zu haben.