29. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. August 1917

Eingekochtes Gemüse und Obst verdirbt wegen schlechter Gummiringe, deshalb sollen andere Verfahren zur Haltbarmachung von den Hausfrauen genutzt werden.

                       Der Gummiring.
   Vom Nachrichtendienst des Kriegsernährungsamts wird
uns mitgeteilt:
   Im Schweiße ihres Angesichts erobert die Hausfrau heute
Obst und Gemüse, um sie durch das beliebte Einwecken auf
kommende Zeiten aufzusparen. Alle Regeln der Kunst, die
größte Sorgfalt werden angewandt, mit Stolz Glas an Glas
gereiht. Einige Monate darauf statt des erhofften Genusses
die bittere Enttäuschung: die Nahrungsmittel sind verdorben,
viel Geld ist umsonst geopfert, viel Kohle nutzlos in Rauch
verwandelt. Schuld an alledem ist der Gummiring, der als
Dichtungsverschluß benutzt wurde. Einst im Frieden war er
gut, rot leuchtend tat er seinen Dienst, im Kriege aber mußten
solche Ringe, da die Gummivorräte für kriegswichtige Zwecke
gebraucht werden, aus der schlechtesten Sorte Altgummi herge-
stellt werden. Was schon einmal als Gummischuh oder Wasser-
schlauch invalid geworden, sollte nun Nahrungsmittel vor
Verderben bewahren. Das leuchtende Rot hat sich in das
Schwarz der Trauer verwandelt. Meist ist diese Sorte auch

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9. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. August 1916

Höhscheid richtet eine Sammelstelle für Altgummi ein.

   Stadtgemeinde Höhscheid.
     Gummiabfälle.
   Im hiesigen Rathause (Nebengebäude), Stube 7, habe ich
eine Sammelstelle für Altgummi, Gummiabfälle und Regene-
rate eingerichtet. In dieser Sammelstelle können Gummi-
abfälle usw., sofern der Verrat ein und derselben Person ein
Kilogramm nicht übersteigt, abgeliefert werden. Vorräte über
1 Kilogramm sind bei der Kautschukmeldestelle der Kriegs-
rohstoff-Abteilung in Berlin W. 9, Potsdamerstraße 10,11, zu
melden.
   Im Interesse einer weiteren Versorgung der Industrie mit
Material für die Herstellung neuer Gummiwaren liegt es, auch
die geringsten Mengen von Gummi der Sammelstelle zuzu-
führen.
   Höhscheid, den 7. August 1916.
                                       Der Bürgermeister: Pohlig

13. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juli 1916

Der Gummimangel veranlasst das stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps, die Beschlagnahme von Fahrraddecken sowie Fahrradschläuchen zu verkünden und gleichzeitig das private Radfahren zu untersagen. Fahrräder dürfen nur noch in einigen genehmigten Ausnahmen, unter anderem für die Fahrt zur Arbeit oder Schule, genutzt werden.

         Radfahrer absteigen!
      Radfahren ist nur mit Erlaubniskarte statthaft.
   Nach einer Verordnung des stellvertretenden Generalkommandos
des 7. Armeekorps werden mit der Wirkung vom 12. August ab
sämtliche Fahrraddecken und Fahrradschläuche, die sich
im Gebrauch befinden oder für den Gebrauch bestimmt sind, be-
schlagnahmt, mit Ausnahme derer, die zur gewerbsmäßigen
Weiterveräußerung vorhanden sind. Es wird durch diese Bekannt-
machung jede Vornahme von Veränderungen an den Fahrraddecken
und Fahrradschläuchen, insbesondere jede Weiterbenutzung
der beschlagnahmten Sachen, verboten.

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6. Juni 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Juni 1916

Verbot des Radfahrens für private Zwecke

   Solingen. Verbot des Radfahrens. Eine Ver-
fügung des stellvertretenden kommandierenden Generals in
Münster vom 31. Mai verbietet das Radfahren, außer zu ge-
schäftlichen Zwecken. Spazierfahrten und Ausflüge auf dem
Fahrrad sind verboten. Radrennen auf einer Rennbahn sind
erlaubt, wenn sogenannte Rennreifen benutzt werden. Diese
Gummireifen müssen massiv sein, dürfen also keinen Luft-
schlauch haben. Uebertretungen der Verordnung werden mit
Gefängnisstrafen bis zu einem Jahre bedroht. Wie ein Ber-
liner Blatt mitteilt, geht die Anregung zu dieser Verfügung
vom Kriegsminister aus, so daß das Fahrverbot wohl bald für
das ganze Reich gelten wird. Uns will es scheinen, daß es für
die Beamten, die mit der Ueberwachung des Straßenverkehrs
beauftragt sind, sehr schwierig sein wird, festzustellen, ob es
sich bei irgendeinem Radfahrer um eine Geschäfts- oder Spazier-
fahrt handelt.

5. Januar 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. Januar 1916 

Der Anbau von deutschem Kautschuk wird beschrieben. 

    –  Deutsche Kautschuk-Pflanzen. Der Man-
gel an Kautschuk, den der Krieg in unliebsamer
Weise im Gefolge hat, läßt nach neuen Quellen
für diesen wichtigen Rohstoff Umschau halten.
Deshalb dürfen einige Versuche, aus unserer
einheimischen Pflanzenwelt Kautschuk zu gewin-
nen, erhöhtes Interesse beanspruchen. Die
„Pharmazeutische Zeitschrift“ teilt darüber fol-
gendes mit: Nach den Berechnungen der Pflan-
zenphysiologen Professor Wilsner und Professor
Weiß sind im Milchsaft unserer deutschen Wolfs-
milcharten etwa 1 – 3 Proz. Kautschuk enthalten.
Es gelang, aus getrockneten und pulverisierten
Wolfsmilchgewächsen mit Benzin, Aether und
Tetrachlorkohlenstoff ein dunkelgrünes, scharf-
riechendes Extrakt zu erhalten, das zu 1/2 bis 2/3  
aus Fett besteht. Bei der Lösung dieser Masse
in Aether und Zusatz von Alkoholüberschuß fällt
eine kautschukartige Substanz aus. Dieser „Roh-
kautschuk“ bildet etwa 20 Prozent des Extraktes.
Nimmt man an, daß von 1 Quadratmeter
Gartenland durchschnittlich 1,2 Kilogramm fri-
sches Kraut der Gartenwolfsmilch gewonnen wer-

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28. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juli 1915

Meldepflicht und Beschlagnahme von Kautschuk (Gummi) und Asbest

Solingen. Anzeigepflicht für Gummi. Das
stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps erlässt
eine Bekanntmachung über die Bestandserhebung und Beschlag-
nahme von Kautschuk (Gummi), Guttapercha, Balata und As-
best sowie von Halb- und Fertigfabrikaten unter Verwendung
dieser Rohstoffe. Die Verfügung ist schon am 24. Juli 1915,
mitternachts 12 Uhr, in Kraft getreten. Meldepflichtige und be-
schlagnahmt werden sämtliche Vorrate an Rohkautschuk, Kaut-
schuklösungen in rohem, halbfertigem und fertigem Zustand.
Vorräte bis zu 1 bezw. 10 Kilogramm sind befreit. Nur
meldepflichtig sind – diese Vorräte werden also vor-
läufig nicht beschlagnahmt – 1. Zahngummi, 2. Altgummiab-
fälle (z.B. alte Autoreifen, Luftschläuche, Fahrraddecken,
Gummiabfälle, auch Gummischuhabfälle), 3. Regenerate, 4. gum-
mierte Stoffe, Gewebe und Kleidungsstücke, z.B. Herrengummi-
mäntel und -Gummiumhänge, Ballonstoffe und Flugzeugstoffe
usw., 5. Fahrrad- und Aeroplangummi, z. B. Fahrraddecken
und Fahrradschläuche, Aeroplanraddecken, -schläuche, 6. Chirur-
gische und andere Waren, z.B. Hupenbälle, Gummisauger usw.
– doch sind diese zu 6. genannten Waren nur von Gummifabriken
und -Verkaufsgeschäften, sowie Gummiwarenhändlern und
Bandagisten anzugeben – , 7. Asbeste, 8. Asbestfabrikate, jedoch
sind von diesen Gegenständen in § 5 der Bekanntmachung ge-
wisse Mindestmengen von der Meldepflicht befreit.

21. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. April 1915

Der Sammeleifer von Schülern stellt die vermutlich nicht nur die Solinger Flaschenbierhersteller vor ein Problem: Die Gummiringe der Bierflaschen werden von den Schülern entfernt und gesammelt; die Brauereien können dafür aber keine Ersatz mehr bekommen. Sie wenden sich deshalb an die Schulleiter und appelieren, entsprechend auf die Schüler einzuwirken.

Solingen. Schädlicher Sammeleifer. Der Vor-
stand der Vereinigung der Bierverleger und Brauereien des
Solinger Bezirks hat an die Leiter unserer Schulen dieses
Schreiben gerichtet: ,,Am Donnerstag dieser Woche soll hier eine
Gummi- Sammlung durch Schulkinder veranstaltet werden. Die
hiesigen Brauereien und Bierverleger sind selbstverständlich
keine Gegner dieser Veranstaltung, werden sie vielmehr nach
Kräften unterstützen. An die verehrl[ichten] Herren Schulleiter möchten
wir aber doch eine Bitte richten. Es ist in letzter Zeit häufig
vorgekommen, daß Schulkinder in ihrer Sammelfreudigkeit die
Gummiringe von den Patentverschlüssen der Bierflaschen  ent-
fernt ,,gesammelt’’ und an die Sammelstellen abgeliefert haben.
Die Bierverleger  und Brauereien haben infolgedessen Hunderte
von Flaschen ohne Gummiringe zurückbekommen, was für sie,
abgesehen von dem Schaden, den sie erleiden, um so empfind-
licher ist, als sie neue Gummiringe heute nicht mehr bekommen.
Die Schulleiter mögen deshalb die Kinder dringend auffordern,
die Gummiringe an den Flaschen zu lassen.

14. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. April 1915

Solingen folgt dem Beispiel anderer Städte und läßt Schüler Gummi und Metall sammeln.

Gummi- und Metall-Sammeltag
                       in Solingen
   Da bei längerer Dauer des Krieges ein Mangel an
Gummi für die Radbereifung unserer Militärkraftfahrzeuge
eintreten könnte und nach einem neueren Verfahren alter
Gummi jeder Art für diese Zwecke gebrauchsfähig gemacht
werden kann, soll, dem Beispiel anderer Städte folgend, auch
hier eine solche Sammlung vorgenommen werden.
   Als Sammeltag ist Donnerstag der 22. April
bestimmt. Als Sammler werden die Schüler der Oberklassen
der Volkschule und des Gymnasiums erscheinen.
   Gleichzeitig soll auch die Sammlung von Altmetall
(Kupfer, Messing usw.) erfolgen, worin zurzeit zwar kein
Mangel besteht, aber bei längerer Dauer des Krieges ebenfalls
eintreten könnte. Das Verfahren hat den Vorteil, daß in den
Haushaltungen, in denen alter Gummi nicht vorhanden ist,
den Sammlern altes Metall mitgegeben werden kann.
   Wo weder Gummi noch Metall gegeben werden kann, soll
durch Mitführung einer städtischen Sammelbüchse
Gelegenheit gegeben werden, für Zwecke der städtischen Kriegs-
hilfe einen Obulus opfern zu können. Es wird also niemand
am 22. April seinem Schicksal entgehen!

5. April 1915

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Stadtarchiv Aachen, Sammlung Erster Weltkrieg.

Rohstoffe sind knapp. Der Oberbürgermeister der Stadt Aachen fordert deshalb die Schüler der Stadt dazu auf, für die Armee Gegenstände aus Gummi zu sammeln und in den Schulen abzuliefern.

Im Interesse unserer Heeresverwaltung ist
die Sammlung von alten Gummigegenständen
erforderlich, um daraus neue Sachen herzustellen.
Bittet bei Euern Eltern und in Freundes-
kreisen um Überlassung
alter,
verbrauchter Gummischuhe,
namentlich
alter Fahrradgummireifen,
Schläuche und [dergleichen]
und liefert diese Sachen in der Schule bis spätestens
zum 22. April [diesen Jahres] ab.
Auch durch die kleinste Beihilfe dient Ihr
unserm lieben Vaterlande.
AACHEN, im April 1915.
Der Oberbürgermeister
Veltman.

5. November 1914

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Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 5.11.1914, Anzeigenteil.

Bekanntmachung, dass der Verkauf von Gummireifen für Autos an Private verboten ist.

Bekanntmachung.
Durch Erlaß des Herrn kommandierenden Generals des VII. Armeekorps vom 1. ds. Mts. ist der Verkauf von Gummireifen für Kraftfahrzeuge an Private, außer den zur Bereifung der für die Heeresverwaltung bestimmten neuen Fahrzeuge verboten.
Private, die Reifen zu kaufen wünschen, haben sich an die Bereifungsstelle der Inspektion des Militär-Luft- und Kraftfahrwesens in Berlin-Schöneberg zu wenden.
Cleve, den 3. November 1914.
Der Landrat: Eich