15. Oktober 1914

1914 10 15

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 15. Oktober 1914

Alle Verkehrstreibenden werden dazu aufgefordert, im Interesse der Allgemeinheit zu handeln und den Güterwagenpark nicht zu sehr zu beanspruchen. Der normale Verkehr in der Herbstzeit kann nicht gewährleistet werden.

Hilden, 15. Okt. Bei der andauernden Inanspruchnahme eines erheblichen Teiles des Güterwagenparks durch die Heeresverwaltung und den Einwirkungen des Kriegsbetriebes auf den Wagenumlauf wird auf eine befriedigende Bedienung des Herbstverkehrs kaum gerechnet werden können, wenn nicht jeder einzelne Verkehrstreibende sich im Interesse der Allgemeinheit möglichste Beschränkung bei der Inanspruchnahme des Güterwagenparks auferlegt und vor allem das Ladegeschäft nach Möglichkeit beschleunigt. Gegebenenfalls wird in Erwägung gezogen werden müssen, die Ladefristen sowohl für Privatanschlüsse wie für den Freiladeverkehr zu verkürzen.

8. September 1914

8SeptGüterverkehr

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 8.9.1914, Anzeigenteil.

Der Güterverkehr mit der Eisenbahn findet wieder statt.

Güterverkehr

Vom 8. September ab wird der öffentliche Güterverkehr wieder freigegeben. …

Die Verkehrsfreigabe findet ihre Grenzen in den Anforderungen des Kriegsbetriebes. Daraus ergeben sich folgende Beschränkungen:

  1. Eine allgemeine Beförderungspflicht besteht nicht. Um Störungen im Betriebe zu vermeiden, wird bei drohender Überfüllung der Güterböden und Bahnhöfe die Annahme von Privatgütern (außer solchen für die Militärverwaltung) gesperrt werden.
  2. Militärgut und Privatgut für die Militärverwaltung wird in erster Linie befördert. Die für die Volksernährung und Volksgesundheit erforderlichen Güter haben den Vorrang vor anderen Privatgütern.
  3. Für den Privatverkehr können vorläufig Wagen nur in stark beschränkter Zahl zur Verfügung gestellt werden. Die Gestellung bestimmter Wagengattungen wird nicht gewährleistet.

Köln, den 7. September 1914. Kgl. Eisenbahndirektion.

28. August 1914

28AugGüterverkehr

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 28.8.1914, Anzeigenteil

Der Güterverkehr mit der Eisenbahn wird eingeschränkt wieder freigegeben.

Güterverkehr. Mit Zustimmung des Chefs des Feldeisenbahnwesens wird der öffentliche Güterverkehr in dem rechtsrheinischen Gebiete zwischen Rhein und Weichsel und in dem linksrheinischen Gebiete nördlich der Linie Homberg (Niederrhein) Crefeld-Viersen-Kaldenkirchen freigegeben. Diese Verkehrserleichterung findet in den Anforderungen des Kriegsbetriebes ihre Grenzen. Eine allgemeine Transportpflicht besteht nicht. Es bleibt vorbehalten, bei drohender Überfüllung der Bahnhöfe und Güterböden die Annahme der Güter zu sperren. …

11. August 1914

anunsereLeser

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 11.8.1914, Lokalteil

Der Gocher Zeitungsverlag kann wegen Papierknappheit nur kleine Tageszeitungen drucken, da der Güterverkehr wegen der Militärzüge vorübergehend eingestellt ist und Papier nicht geliefert werden kann.

An unsere Leser! Heute können wir unsern verehrten Lesern zu unserm Bedauern nur ein halbes Blatt geben und wir werden auch in den nächsten Tagen noch häufiger gezwungen sein, uns die gleiche Beschränkung aufzuerlegen. Unser Papiervorrat schrumpft von Tag zu Tag mehr und mehr zusammen und es lässt sich noch nichts darüber sagen, wann der Güterverkehr wieder einsetzen wird. So lange wir aber nicht bestimmt wissen, wann wir eine neue Sendung erwarten können, müssen wir mit dem kleinen Vorrat sparsam wirtschaften. Unsere Leser werden unserer misslichen Lage sicher volles Verständnis entgegen bringen.

3. August 1914

3August

Stadtarchiv Goch. Bestand Völcker-Janssen. Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung vom 3.8.1914, Lokalteil

Im lokalen Teil der Tageszeitung werden die Fahrzeiten der Militär-Lokalzüge bekannt gegeben. Der Güterverkehr ist vorübergehend eingestellt worden.

Militär-Lokalzüge verkehren in der Richtung Cleve-Kempen von Goch ab morgens 2,14, 5,14 und nachmittags 4,14 Uhr. Von Goch nach Cleve um 7,29, 10,29 und 6,29 Uhr nachmittags. In der Richtung nach Wesel von Goch ab 8,12, 2,12 und 8,12 abends.

Einstellung des Güterverkehrs. Die in kürzester Zeit einsetzende Transportbewegung verlangt von den Eisenbahnen die größten Leistungen. Es ist gänzlich ausgeschlossen, dass Gesuchen von industriellen Werken, Händlern und Privaten auf Beförderung von Gütern in der Zeit der Mobilmachung und der Versammlung des Heeres entsprochen werden kann. Die Militäreisenbahnbehörden haben den strengsten Befehl, derartige Gesuche abzulehnen. – Die schwere Arbeit dieser Behörden wird wesentlich erleichtert, wenn solche Gesuche, weil sie aussichtslos sind, ganz unterlassen werden.