Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 15. Oktober 1914
Alle Verkehrstreibenden werden dazu aufgefordert, im Interesse der Allgemeinheit zu handeln und den Güterwagenpark nicht zu sehr zu beanspruchen. Der normale Verkehr in der Herbstzeit kann nicht gewährleistet werden.
Hilden, 15. Okt. Bei der andauernden Inanspruchnahme eines erheblichen Teiles des Güterwagenparks durch die Heeresverwaltung und den Einwirkungen des Kriegsbetriebes auf den Wagenumlauf wird auf eine befriedigende Bedienung des Herbstverkehrs kaum gerechnet werden können, wenn nicht jeder einzelne Verkehrstreibende sich im Interesse der Allgemeinheit möglichste Beschränkung bei der Inanspruchnahme des Güterwagenparks auferlegt und vor allem das Ladegeschäft nach Möglichkeit beschleunigt. Gegebenenfalls wird in Erwägung gezogen werden müssen, die Ladefristen sowohl für Privatanschlüsse wie für den Freiladeverkehr zu verkürzen.