Stadtarchiv Troisdorf, „Kleinbahn Siegburg-Zündorf“ 1917-1930, B 759, Bl. 243
Eine kurze Meldung an RWE in Düsseldorf, dass bei der Bahngesellschaft zwei Büroangestellte entlassen werden. Grund dafür sei der nachlassende Güterverkehr.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Dezember 1918
Die rechtsrheinische Industrie schlägt Alarm, da der Eisen- und Stahlindustrie aufgrund des Verbots des Güterverkehrs aus den besetzten Gebieten, das Material fehlt. Den Arbeitern droht Entlassung.
Ein Notschrei der rechtsrheinischen Industrie.
Die nordwestliche Gruppe des Vereins deutscher
Eisen- und Sthalindustrie beschloß, folgendes Tele-
gramm an die Waffenstillstandskommission in Spaa
zu senden: Das Verbot jeglichen Güterverkehrs von
dem linksrheinischen besetzten Gebiet in die neutrale
Zone und das übrige Deutschland gefährden die rechts-
rheinische Eisenindustrie und den Kohlenbergbau aufs
äußerste. Wenn nicht die Zufuhr der lothringischen
Erze möglichst bald erfolgt, ist ein Erliegen der Hoch-
ofenindustrie und damit der Eisenindustrie überhaupt
unausbleiblich, da die Vorräte für höchstens einen
Monat reichen. Weiter stockt der Besetzung die
Zufuhr an Erzeugnissen der linksrheinisch gelegenen
Eisen- und Kohlengruben, auf die große rechtsrheinische
Werke dringend angewiesen sind. Diese stehen deshalb
unmittelbar vor dem Erliegen. Desgleichen ist die
Zufuhr von linksrheinischen Braunkohlen zum rechts-
rheinischen Gebiet, insbesondere dem Siegerland, unter-
brochen so daß die Siegerländer Stahlwerke seit Wochen
stilliegen. Ebenso stößt die Kohlenförderung der rechts-
rheinischen Gruben auf die größten Schwierigkeiten,
wenn die für sie linksrheinisch lagernden Materialien
nicht unverzüglich abgefahren werden. Da Arbeits-
losigkeit von Hunderttausenden von Arbeitern droht,
bitten wir, bei den Gegnern vorstellig zu werden, daß
die Sperre zwischen dem besetzen Gebiet und der
neutralen Zone aufgehoben oder bei Besetzung der
neutralen Zone vom Brückenkopf Köln ab nach
Norden zwischen dem besetzten Gebiet und dem übrigen
Deutschland keine Verkehrsunterbrechungen angeordnet
werden.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918
Wegen der hohen Eisenbahnauslastung wird der zivile Reiseverkehr aufs mindeste beschränkt.
Keine Weihnachtsreisen!
Niemand darf jetzt ohne zwingendste
Gründe reisen! Vergnügungs-, Erholungs-,
Urlaubsreisen müssen unbedingt unter-
bleiben. Die Eisenbahn muss Truppen
heimbefördern, die Städte mit Nahrungs-
mitteln mit Kohlen, Rohstoffen versorgen. Die
Eisenbahn kann das unbedingt Nötige für
Demobilisation und Aufrechterhaltung der
Wirtschaft nur leisten, wenn sie den Zivil-
personenverkehr aufs äußerste be-
schränkt. Niemand hat jetzt das Recht,
sie ohne Not in Anspruch zu nehmen.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918
Die hohe Auslastung der Eisenbahn durch den Güterverkehr und die Rückführung der Truppen sowie die Reparationen an Frankreich zwingen zur fast völligen Einschränkung des zivilen Reiseverkehrs.
Starke Einschränkung des Personenverkehrs.
Die Eisenbahndirektion Elberfeld macht bekannt:
Die Eisenbahn wird gegenwärtig durch die Abbeförderung der
Truppen sehr stark in Anspruch genommen. Hierzu kommt der starke
Güterverkehr zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln
und Brennstoffen und der Industrie mit Rohstoffen und Kohlen.
Die Bewältigung dieses gesamten Verkehrs würde schon in Friedens-
zeiten auf Schwierigkeiten stoßen, läßt sich aber jetzt aus dem Grunde
nicht mehr bewältigen, weil die Bahnanlagen und Betriebsmittel
infolge der langen Dauer des Krieges und der Unmöglichkeit einer
ordnungsmäßigen Instandhaltung an Leistungsfähigkeit bedeutend
verloren haben. Als weitere Erschwernis kommt hinzu, daß die Aus-
lieferung der großen Anzahl Lokomotiven und Wagen an Frankreich
in Ausführung begriffen ist. Aus allen diesen Gründen kann der
Verkehr im bisherigen Umfange nicht mehr bewältigt werden. Ein-
schränkungen müssen eintreten. Die Abbeförderung der Truppen in
ihre Standorte und der einzelnen Soldaten in ihre Heimat darf
keine Verzögerung erleiden. Die Versorgung der Bevölkerung mit
Lebensmitteln und Brennstoffen und der Industrie mit Rohstoffen
und Kohlen muß gesichert bleiben. Auch der Arbeiter- und Berufs-
verkehr darf zur Erhaltung des Wirtschaftslebens nicht beeinträchtigt
werden.
Sonstige Reisen, soweit nicht ganz besonders zwingende Gründe
vorliegen, müssen zum Besten der Reisenden selbst und des ganzen
Volkes unterbleiben.
Fahrkarten werden deshalb nur in besonders dringlichen Fällen
bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, die durch die örtlich
zuständige Polizeibehörde, Handelskammer, Handwerkskammer erteilt
werden kann, verabfolgt. Nähere Auskunft erteilen die Fahrkarten-
ausgaben.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Dezember 1918
Bestimmungen über den Güterverkehr auf dem Rhein werden veröffentlicht.
Der Güterverkehr auf dem Rhein.
Der Präsident der Interalliierten Binnenschiffahrts-
kommission, Oberst Meynial, erläßt folgende Bekannt-
machung über den Transport von Gütern aller Art
auf den Wasserstraßen, der der Kontrolle der Inter-
alliierten Schiffahrtskommission unterstehen: 1. Jeder
Gütertransport (Materialien, Rohstoffe, Lebensmittel
usw.) ist untersagt von Häfen des linken Rheinufers
zu denen des rechten Ufers. 2. Die Gütertransporte
(Materialien, Rohstoffe, Lebensmittel usw.) vom linken
Ufer zum linken Ufer und die vom rechten Ufer zum
linken Ufer dürfen vorläufig durchgeführt werden, eben-
so die vom rechten Ufer zum rechten Ufer. Die Inter-
alliierte Kommission für die Binnenschiffahrt verlangt
jeden Tag vor 6 Uhr abends Bericht über Schiffsbewe-
gungen und Leistungen der Umschlagsplätze während
der letzten 24 Stunden. Die Schiffsbewegungen wer-
den überwacht. 3. Der Schiffsverkehr von neutralen
Ländern nach Rheinstationen ist bis auf weiteres er-
laubt. Der Bericht über diesen Verkehr, der 1. den
Abgangshafen und die Ausladehäfen für jedes Schiff,
2. die in jedem einzelnen Hafen gelöschten Mengen um-
fassen muß, ist jeden Tag bis 6 Uhr abends einzu-
reichen, und zwar für die letzten 24 Stunden von
Mitternacht zu Mitternacht.
Stadtarchiv Troisdorf, „Kleinbahn Siegburg-Zündorf“ 1917-1930, B 759, Bl. 292-294
Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau bittet die Eisenbahn-Direktion in Köln um Erlaubnis, die Kleinbahn Siegburg-Zündorf einmal am Tag mit einem Personenwagen von Spich nach Sieglar und wieder zurück fahren zu lassen. Grund sind die Behörden-gänge, die die Spicher Frauen im Sieglarer Rathaus erledigen müssen.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Juni 1918
Die herausragende Bedeutung der Straßenbahn für den innerörtlichen Warentransport, besonders bei der Kohlenversorgung
Güterverkehr bei Straßenbahnen.
In der Bevölkerung des Industriebezirks ist häufig die
Ansicht anzutreffen, daß der Güterverkehr der Straßenbahnen
eine nicht unbedingt nötige Maßregel der Verwaltung sei, daß
der Güterverkehr eine Beeinträchtigung des Personenverkehrs
bedeute und daher eine Belästigung des Publikums darstelle.
Auch sei der Anblick der Kohlenzüge im Straßenbilde der
Städte unschön.
Diesen Ansichten gegenüber kann nicht eindringlich genug
darauf verwiesen werden, wie eine große Erleichterung für die
Abwicklung des Verkehrs unter der heutigen Verhältnissen die
Uebernahme der Güterbeförderung durch die Straßenbahn be-
deutet. Pferdefuhrwerk kann bei dem starken militärischen
Bedarf und bei dem Futtermangel den Anforderungen des
Verkehrs immer weniger genügen. Lastkraftwagen können von
der Heeresverwaltung auch nur in beschränktem Maße zur
Verfügung gestellt werden. Gerade als Zubringer der wichtigsten
Massengüter, Kohlen und Lebensmittel, können die Straßen-
bahnen heute die wichtigsten Dienste leisten. Deshalb haben
Generalkommando und Aufsichtsbehörden die weitere Ueber-
nahme der Güterbeförderung durch die Straßenbahn mit allen
Mitteln gefördert und werden das auch weiter tun. An die
Bevölkerung wird die Bitte gerichtet, die kleinen Unzuträglich-
keiten, die namentlich durch die Kohlentransporte vielleicht ent-
stehen und denen nach Möglichkeit abgeholfen wird, in Kauf
zu nehmen in Anbetracht der großen und sichtbaren Vorteile,
die ihnen gegenüberstehen.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1917
Aufgrund der Schwierigkeiten beim Kohlentransport bittet die Solinger Ortskohlenstelle mit den Heizmitteln sparsam umzugehen.“
Von der Heizmittel-Versorgung.
Von der Solinger Ortskohlenstelle wird uns geschrieben:
Der Güterverkehr hat auf der Eisenbahn wesentlich einge-
schränkt werden müssen, besonders werden von dieser Ein-
schränkung die Massengüter, wozu auch Heizmittel gehören, stark
betroffen, so daß große Ausfälle in der Zufuhr verursacht wor-
den sind. Wann diese Verhältnisse eine Aenderung zum
Besseren erfahren, ist nicht vorauszusagen. Jedenfalls ist mit
den Einschränkungen zu rechnen, und deshalb muß jeder be-
strebt sein, seinen Verbrauch an Brennstoffen größtmöglichst
einzuschränken, damit wir über die schwierige Lage hinweg-
kommen. Im Laufe der Sommermonate konnten Koksbestände
angesammelt werden, und wird nochmals dringend an
dieser Stelle geraten, mehr Koks als bisher statt Kohlen für
Heizzwecke zu verwenden, denn nur so wird es möglich sein,
sich vor vollständigem Mangel an Brennstoffen zu bewahren.
Auch wird wiederholt auf Rohbraunkohle als Heizmittel hin-
gewiesen; auch diese ist ein brauchbarer Ersatz für Kohlen und
Händlern zu haben.
Zerkleinertes Brennholz und Schanzen werden jede Woche
von den städtischen Lägern am Schlachthof und Gaswerk aus-
gegeben; mache jeder Gebrauch von diesem Angebot, es trägt zur
bei fast allen zu haben.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Dezember 1917
Änderungen im hiesigen Güterverkehr werden bekanntgegeben.
Bekanntmachung
Vom 20.12.1917 ab werden die Statio-
nen Spich, Eschmar, Bergheim, Mondorf,
Rheidt, Niederkassel und Lülsdorf für den
Stückgüterverkehr geschlossen.
Der Stückgüterverkehr erstreckt sich demnach
mit Rücksicht auf den in Sieglar vorhande-
nen Güterschuppen nur auf die Ladestraße
Sieglar.
Rhein.-Westf.-Elektrizitätswerk A.-G.
Kleinbahn Siegburg-Zündorf.
Betriebsverwaltung. Eg.
Fahrenheim.
Stadtarchiv Troisdorf, „Kleinbahn Siegburg-Zündorf“ 1917-1930, B 759, Bl. 295-296
Wilhelm von Tippelskirch, Vorstandsmitglied beim Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerk teilt dem Sieglarer Bürgermeister Lindlau mit, dass der Personenverkehr zwischen Sieglar und Spich mit der Eisenbahn zwar möglich ist, dass aber der Güterverkehr und die Arbeiterkriegstransporte Vorrang hätten.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Februar 1917
Für den kommenden Fahrplanwechsel werden weitere Einschränkungen beim Personenverkehr der Eisenbahn angekündigt
Solingen. Weitere Einschränkungen im
Eisenbahnverkehr stehen bevor. Am 20. Februar
wird ein neuer Fahrplan herauskommen, der wieder Züge aus-
fallen läßt. Auf jeder Hauptlinie soll im allgemeinen nur ein
Schnellzugpaar am Tage verkehren. Auf den weniger be-
fahrenen Linien wird sich sogar der Ausfall des ganzen Schnell-
zugverkehrs an mehreren Tagen der Woche als notwendig her-
ausstellen. Man muß damit rechnen, daß der Personen-
zugverkehr ganz ausfällt. Im allgemeinen sollen die
Personenzüge nur als Zubringer zu den Schnell- und Eil-
zügen dienen. Auch die Eilzüge werden gewisse Einschrän-
kungen erfahren müssen, wie denn überhaupt der Personenver-
kehr vor den Notwendigkeiten des Güterverkehrs, der im
kommenden Frühjahr erheblich wachsen wird, zurücktreten muß.
Wer nach diesem Zeitpunkte reisen muß, wird gut tun, sich bei
der Bahn über die Verbindungen vor Antritt der Reise zu
erkundigen.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Februar 1917
Transportschwierigkeiten verhindern die Anlieferungen für das Sandsacknähen in Wald
Bekanntmachung.
Durch die Sperrung des Güterverkehrs ist es nicht möglich, die
nächsten Sandsackplatten rechtzeitig zu bekommen.
Die Ausgabe von Sandsackplatten kann daher am Mittwoch,
den 7. Feb[ruar] nicht stattfinden.
Wald [Rh[ein]l[an]d, den 3. Februar 1917
Vaterländischer Frauenverein Wald,
Frau Bürgermeister Heinrich
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Januar 1917
Neue Gebühren sind im Eisenbahngüterverkehr zu beachten.
– Eisenbahngüterverkehr. Am 1. Janu-
ar 1917 treten Gebühren für die Anweisung
des Absenders, das Gut von einem Dritten
zur Beförderung anzunehmen, und für be-
stimmte Anweisungen des Empfängers in
Kraft. Die Gebühr beträgt bei Stückgut
50 Pf. bei Wagenladungen 3 M für die
Frachtbriefsendung. Mit Wirksamkeit vom
gleichen Tage werden Vordrucke für diese
Anweisungen aufgelegt und von den Eilgut
und Güterabfertigungen abgegeben; ein erst-
maliger Bedarf bis zu 5 Stück kann auch
von dem „Rechnungsbureau (Drucksachen-
lager) der Königlichen Eisenbahndirek-
tion Hannover“ bezogen werden. Nähere
Auskunft geben die Eisenbahneilgut- und
Güterabfertigungen.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. November 1916
Um für die Kriegsindustrie und die Lebensmittelversorgung mehr Güter bewegen zu können, wird der Güterverkehr für private Waren eingeschränkt, man kann Fracht nur noch mit einee Sondergenehmigung der Elberfelder Eisenbahndirektion versenden.
Einschränkung des Güterverkehrs.
Um die Wagengestellung für Lebensmittel und für Sen-
dungen der Kriegsindustrie zu verbessern und unbedingt sicher-
zustellen, sind folgende Anordnungen erforderlich geworden:
1. Frachtstückgut wird für die Tage vom 16. bis
einschließlich 18. d[ieses] M[ona]ts zum Versand nicht ange-
nommen; Lebensmittel nur als Eilgut.
2. In nächster Zeit werden von den Güterabfertigungen
außerdem Bestellungen auf bedeckte Güterwagen nur für
Militärgut und Privatgut für die Militärverwaltung, sowie
für Speise- und Saatkartoffeln, für Brotgetreide, Mehl und
andere Nahrungsmittel angenommen. Wagenbestelllungen für
andere Sendungen werden nur mit Bescheinigung unseres
Wagenbureaus – Verwaltungsgebäude – der Eisenbahn-
direktion in Elberfeld, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 20, angenom-
men. Solche Bescheinigungen werden nur in dringenden Fällen
erteilt.
Diese in das Wirtschaftsleben tief eingreifende Maßnahme
konnte zur Sicherstellung der Wagengestellung für obige Zwecke
leider nicht vermieden werden.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. November 1916
Aufzählung der Güter, welche derzeit nicht im Bahnverkehr transportiert werden können.
– Der starke Herbstverkehr und die um-
fangreiche Inanspruchnahme der Eisen-
bahnen zu Heereszwecken machen es er-
forderlich, eine Einschränkung des Güter-
verkehrs dahin eintreten zu lassen, daß vor-
übergehend – zunächst bis 18. ds. Mts.-
weniger dringliche Waren zugunsten eiliger
und wichtigerer Güter von der Beförderung
ausgeschlossen werden. Demgemäß ist den
Dienststellen mit sofortiger Wirkung die An-
nahme folgender Güter in Stückgutsendun-
gen bis einschl. 18. ds. Mts. untersagt
worden: Badewannen, Bilder, Bilderrahmen
Billards, Bettfedern, Felle, Fourniere, Ga-
lanteriewaren, Gemälde, Glas und Glas-
waren, Grabeinfassungen, Grabdenkmäler,
Hüte, Kinderstühle, Kindersportwagen, neue
Kinderwagen, Kinderwagengestelle, Klaviere,
Pianos und Flügel, Korbmöbel, Korbwaren,
Kunstgegenstände, Kutschwagen, Läufer, Lei-
tern, Luxuswagen, Matratzen, neue Möbel,