20. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918

Besatzungsanordnungen für Wald, die u.a. den Verkehr mit der neutralen Zone, die Personalausweise, die Ausgangssperre und politische Versammlungen betreffen.

         Stadtgemeinde Wald.
      Bekanntmachung des britischen Ortskommandanten.
   In bezug auf die Anordnung S. S. 776 wird von der briti-
schen Militärbehörde bestimmt wie folgt:
   Betreffs Abschnitt 3: Verkehr. Bis eine neue Verordnung ver-
öffentlicht wird, ist folgendes gestattet:
   1.   die Einfuhr von Proviant in das von den britischen Truppen
         besetzte Gebiet;
   2.   die Einfuhr ins besetzte Gebiet und die Ausfuhr aus dem
         selben von wesentlichen Handelswaren;
   3.   der Verkehr in dringenden Angelegenheiten von Zivilisten
         über die Grenzen des besetzten Gebietes.
                                                   *
   Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.

                Bekanntmachung
   Die britische Militärbehörde hat verfügt:
   1. Das Parterregeschoß einschl[ießlich] Galerie sowie der keller des
Restaurants „Deutzer Hof“ werden durch das 6. Batl. K. O. S. B.
als Bataillons-Offiziers-Messe benötigt. Das Lokal wird am
20. Dezember übernommen.
   2. Wenn ein Paß oder sonstige Erlaubnis von der britischen
Militärbehörde gewünscht wird, wende man sich an die zuständige Zivil-
behörde (Bürgermeister). Diese Behörde hat zu entscheiden, ob die
betreffende Anfrage zurückzuweisen oder der britischen Militärbe-
hörde vorzulegen ist.
   Vorstehende Anordnungen werden hiermit der Bürgerschaft zur
Kenntnis und Beachtung mitgeteilt.

      Anordnungen der britischen Behörde.
   1. Personen, die in der Zeit von 9 Uhr abends bis 5 Uhr
morgens gezwungen sind, in dringenden Fällen einen Arzt, Pastor
oder eine Hebamme zu holen, haben, wenn sie von einem britischen
Posten angehalten bezw. angerufen werden,
   a)   falls es sich z.B. um die Hinzuziehung eines Arztes oder einer
         Hebamme handelt, einfach das Wort „Doktor“,
   b)   falls ein Pastor gewünscht wird, einfach das Wort „Pastor“
         dem Posten zuzurufen, woraufhin die betreffende Person von
         dem Posten zur Polizeiwache geführt wird, die dann das
         weitere veranlaßt.
   Jeder Mißbrauch eines derartigen Zurufes wird aufs strengste
geahndet.
   2. Die bereits ausgestellten Personalausweise sollen nach neuerer
Anweisung außer der Ortsbezeichnung „Wald“ zwecks erweiterter
Gültigkeit auch noch die Ortsbezeichnung Ohligs, Haan und
Solingen-Höhscheid erhalten und sind daher zwecks Ergänzung im
eigenen Interesse der Besitzer dieser Ausweise nachträglich im
Zimmer 5 des Rathauses baldmöglichst vorzulegen.
   3. Die elektrischen Bahnen fahren bis auf weiteres seit gestern
abend (19.12.1918) wieder nach Vohwinkel und Solingen.
   4. Politische Versammlungen jeder Art sind verboten. Sonstige
Zusammenkünfte nichtpolitischen Charakters, wie von Turn-, Gesang-
vereinen und dergl[eichen], können vom Bürgermeister genehmigt werden,
sind aber von einem Polizeibeamten zu überwachen und mindestens
48 Stunden vorher bei der Polizeibehörde anzumelden.
   Wald, den 19. Dezember 1918.
                                                Der Bürgermeister: Heinrich.

19. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Dezember 1918

Verhandlungen über die Regelung des Grenzverkehrs zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet

   Der Verkehr zwischen dem besetzten und unbesetzten Deutschland.
      Die Regelung des gesamten Verkehrs mit den besetzten Gebieten
ist Gegenstand von augenblicklich schwebenden Verhandlungen. Es
handelt sich im den Verkehr einschließlich Personen-, Transport- und
Postverkehr zwischen dem besetzen Gebiet und dem übrigen Deutsch-
land. Man hofft, die Verhandlungen Ende dieser oder Anfang nächster
Woche zu einem glücklichen Ende führen zu können.

12. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juli 1917

Über die Wiederkehr des Schlagbaumes zwischen Gemeinden und Kreisen, den Schleichhandel, das Hamstern und Solingens prekäre Versorgung mit Gemüse und Obst

  Die Weisheit des Schlagbaumes.
   Leute, die sich dem Morphium schöner Träumereien ergeben
haben, hielten den deutschen Schlagbaum unseligen Angedenkens
für längst erledigt. Wenn ihnen vor Jahren jemand gesagt
hätte, daß vielleicht der Schlagbaum gerade in einer Zeit der
politischen Erneuerung Deutschlands, in einer Zeit
der Versorgungsnot deutscher Stadt- und Industriezentren,
seinen hagern Hungerkörper vor den Obst- und Gemüsegründen
zur Zeit der Ernte ausstrecken würde, – so hätten diese Ge-
nießer schöner Träume sich mit dem Zeigefinger an die Stirn
getippt und hätten dem Sprecher bedeutet, daß es die höchste
Zeit sei, einmal in seinem Oberstübchen nach dem Rechten sehen
zu lassen. Und doch – wer wird dem Begriff des Möglichen
jemals alles gerechtfertigte Mißtrauen entgegenbringen! – sind
wir heute ein einig Volk von Brüdern, das in Staaten, Pro-
vinzen, Kreisen und Gemeinden durch kreuz und quer liegende
– Schlagbäume versprengt ist. Eine gütige Natur ist unserer
Kriegsnot mit einer gewaltigen Gemüseernte zu Hilfe ge-
kommen, ein beschränkter Duodezgeist verhindert aber die Zirku-
lation und damit die richtige Verteilung. Volle Gärten, üppige
Beete und Felder und – leere Märkte, das ist das Ergebnis,
das uns der Verteilungsweisheit letzter „Schluß“, der Schlag-
baum, gebracht hat!

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23. Juli 1915

1915 07 23

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt 23. Juli 1915

Erinnerungen von vor einem Jahr – Beginn des 1. Weltkriegs

Erinnerungsblätter an das erste Kriegsjahr
Heute am 23. Juli jährt sich der Tag zum ersten Male, an welchem der österreichisch-ungarische Gesandte in Belgrad der serbischen Regierung die Verbalnote mit den Forderungen der österreichisch-ungarischen Regierung überreichte. Die Ueberreichung der Note erfolgte abends 6 Uhr. Die Note wies auf das Geständnis der Mörder von Serajewo hin und auf die Unterstützung, die sie erwiesenermaßen durch serbische Offiziere und Grenzbeamten erhalten hatten. Die Note verlangte, daß sich die serbische Regierung verpflichtet, die verbrecherische Propaganda mit allen Mitteln zu unterdrücken und eine entsprechende Erklärung, deren Wortlaut vorgeschrieben wurde, im Regierungsorgan und durch einen Armeebefehl zu veröffentlichen. Die Note verlangte ferner u.a. sofortige Auflösung des berüchtigten Vereins Narodmo Obrana, Entfernung der Offiziere und Beamten, die das Attentat auf den Thronfolger unterstützt hatten, Mitwirkung der Organe der österreichisch-ungarischen Regierung bei der Unterdrückung der gegen die territoriale Integrität der Monarchie gerichteten Bewegung in Serbien, gerichtliche Untersuchung gegen die Teilnehmer an dem Komplott vom 28. Juni unter Teilnahme von Delegierten österreichisch-ungarischer Organe an den bezüglichen Erhebungen, Verhaftung bestimmter Persönlichkeiten, Maßnahmen gegen Waffen- und Bombenschmuggel, Dienstentlassung und strenge Ueberwachung bestimmter Organe des Grenzdienstes, Aufklärung über Aeußerungen hoher serbischer Funktionäre über das Attentat, unverzügliche Verständigung der österreichisch-ungarischen Regierung von der Durchführung obiger Maßnahmen und endlich die Antwort bis zum 25. Juli, abends 6 Uhr.
Die allgemeinen Aeußerungen der österreichisch-ungarischen Blätter gingen dahin, daß die Forderungen gerechtfertigt seien und daß die österreichisch-ungarische Regierung hierin fest bleiben möge.