7. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Juni 1918

Graupen und Zucker als Ausgleich für eine kleinere Brotration ab Mitte Juni.

                   Wöchentlich dreieinhalb Pfund Brot.
   Die Königliche Regierung hat den Kommunalverbänden draht-
lich mitgeteilt, daß die allgemeine Brotration vom 16. Juni ab auf
dreieinhalb Pfund für die Woche festgesetzt worden ist,
und zwar für den ganzen Umfang des Regierungs-
bezirks Düsseldorf. Da im Bezirke seit vorigen Herbst vier
Pfund Brot für den Kopf und die Woche abgegeben wurden, tritt also
eine Kürzung um ein halbes Pfund ein. Die Vorsicht der beteiligten
Stellen hat es ermöglicht, daß wir den ganzen vergangenen Winter
hindurch bis jetzt vier Pfund Brot erhielten und nun, von Mitte
Juni ab, bloß auf ein halbes Pfund zu verzichten brauchen. Die bis-
herigen Brotzulagen für Schwerarbeiter usw. bleiben übrigens be-
stehen.

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25. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Januar 1918

Wald: Ankündigung des städtischen Nahrungsmittelverkaufs für die nächste Woche

   Wald. Lebensmittel-Verkauf. Die in dieser Woche
auf die Reichsfleischkarte entfallende Menge Fleisch wird am morgigen
Samstag, den 25. d[iese]s M[ona]ts, nachmittags von 2 – 7 Uhr verkauft. Die
Ausgabe an die Metzger findet Samstagvormittag von 8 – 11 Uhr
statt. Die Bevölkerung wird ersucht, in der angegebenen Zeit ihr
Fleisch abzuholen, da nach 7 Uhr nichts mehr abgegeben wird. Der
Preis für sämtliche Fleischsorten beträgt 2,20 Mark. – Am Donners-
tag, den 31. Januar, werden in den Geschäften Graupen verkauft.
Die Abgabe erfolgt gegen Abtrennung des Abschnittes 72 der Lebens-
mittelkarte und erhält jede Person ¼ Pfund zum Preise von 10 Pf[enni]g.
– Kaffee-Ersatz ist in den gleichen Geschäften zu haben. ¼
Pfund kostet 55 Pf[enni]g – Auslandsbutter wird am Mitt-
woch, den 30. dieses Monats verkauft. Die Ausgabe von 62½
Gramm erfolgt gegen Abtrennung des Abschnittes T der Butterkarte.

1/8 Pfund Auslandsbutter kostet 65 Pf[enni]g. – Bouillonwürfel
sind in den Geschäften zu haben, in welchen Butter verkauft wird.
Ein Stück kostet 3 Pf[enni]g – Honig ist am Freitag, den 1. Fe-
bruar erhältlich. Die Abgabe erfolgt gegen Abtrennung des Ab-
schnittes 73 der Lebensmittelkarte und erhält jede Person ½ Pfund
zum Preise von 38 Pf[enni]g – Stockfische sind von heute ab zu haben.
½ Pfund kostet 90 Pf[enni]g.

9. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Mai 1917

Ausgabe von Graupen und Haferpräparaten auf Lebensmittelbuch

Bekanntmachung
Auf Lebensmittelbuch B gelangt in nächster Woche
in sämtlichen Bürgermeisteramtsbezirken des Kreises
zur Ablieferung:
auf Marke B6 1 Pfund Graupen zu 30 Pfg.,
auf Marke B7 1 Pfund Haferpräparate zu 45 Pfg.
Schleiden, den 4. Mai 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee

11. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. November 1916

Die Stadt Solingen bietet in der städtischen Lebensmittelverkaufsstelle Graupen an.

   Solingen. Städtischer Graupenverkauf. Die
Stadt wird in der städtischen Lebensmittelverkaufsstelle neben
der Wirtschaft Schopen an der Kölnerstraße Graupen verkaufen
lassen. Für die Einwohner, deren Namen mit den Buchstaben
A-D beginnt, ist der Verkauf am Montag, E-K am Diens-
tag, J-S am Mittwoch und T-Z am Donnerstag. Die Ver-
kaufsstelle ist jedesmal von 2 bis 5 Uhr geöffnet. Die Graupen
werden auf den Abschnitt 43 der Lebensmittelkarte abgegeben.

8. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. November 1916

Thema der Stadtratssitzung in Wald: die katastrophale Lebensmittelversorgung in der Gemeinde, nicht nur bei Fleisch und Fett. Unverständlich erscheint, warum die Situation in Wald deutlich schlechter sei als z.B. in der Nachbarstadt Gräfrath.

  Wald. Kritisches zur Lebensmittelversor-
gung. In der letzten Stadtratssitzung kamen wieder einmal
die Mängel in der Lebensmittelverteilung zur Sprache. Ge-
nosse Müller interpellierte den Walder Nahrungsmittel-
diktator, Beigeordneten Franzen, wegen der Fleischvertei-
lung. Die Antwort des Herrn Franzen zeigte, wie ohnmächtig
leider die Gemeinden in dieser Beziehung sind. Sie stehen
in voller Abhängigkeit der Landkreise und der Regierung. Mehr
Ellenbogenfreiheit für die Gemeinden ist ein dringendes Gebot
d[e]r Stunde. Im Reichstage wurde von dem Reichsnahrungs-
mitteldiktator Batocki gesagt: Wir müssen an dem Minimum
von 250 Gramm Fleisch für die Woche und den Kopf der Be-
völkerung festhalten. An ein solches Quantum Fleisch denkt
in Wald kein Mensch; hier sind die Leute viel bescheidener.

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2. Januar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Januar 1915

Auch die Stadt Gräfrath versucht die Lebensmittelversorgung durch kommunale Ankäufe zu verbessern.

   Gräfrath. Lebensmittelversorgung durch die Stadt. Die
Stadt. Die Stadt hat Reis, Graupen und weiße Bohnen ab-
zugeben. Der Bezug weiterer Waren steht in Aussicht. Händler
die den Weiterverkauf übernehmen wollen, können ihren Be-
darf bis zum 5. d[ieses] M[ona]ts abends 6 Uhr angeben. Der Preis be-
trägt für Reis 29 Pf[enni]g, für Graupen 25 Pf[enni]g, für weiße Bohnen
37 Pf[enni]g für ein Pfund. Die Händler müssen sich verpflichten,
den Verkaufspreis für Reis auf 32 Pf[enni]g, für Graupen auf
28 Pf[enni]g und für weiße Bohnen aus 41 Pf[enni]g festzusetzen. Die Ab-
gabe kann nur in beschränkten Umfange gesehen.