8. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. August 1917

Die Glühlampenherstellung wird nicht eingeschränkt wie angekündigt.

Keine Einschränkung für die Herstel-
lung von Glühlampen. Von der zuständigen
behördlichen Stelle wird mitgeteilt, daß die
vor einigen Tagen gebrachte Mitteilung über
Einschränkungen in dem Vertrieb und der
Herstellung von Glühlampen nicht zutref-
fend ist. Über die Frage der Ausfuhr von
Glühlampen sind Erhebungen im Gange.

3. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. August 1917

Glühlampen werden rationiert.

      – Einschränkung für den Betrieb und die
Herstellung von Glühlampen. Die Glühlampen-
fabriken werden in nächster Zeit einer beson-
deren Rationierung unterworfen werden. Ins-
besondere soll eine Einschränkung der noch im-
mer sehr bedeutenden Ausfuhr von Glühlampen
vorgenommen werden. Man hat die Erfahrung
gemacht, daß für deutsche Glühlampen augen-
blicklich im Auslande niedrigere Preise ange-
legt werden, als sie im Inlande gefordert wer-
den müssen. Zudem ist der Verdacht nicht ganz
von der Hand zu weisen, daß vielfach deutsche
Glühlampen über die neutralen Staaten ins
feindliche Ausland gelangt sind. Für den Ver-
kehr im Inlande wird das Bezugsscheinsystem
eingeführt werden.