30. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Januar 1918

Berichte von Verhandlungen vor dem Schöffengericht Solingen

                        Aus dem Gerichtssaal.
                        Schöffengericht Solingen
          Schuhe dürfen nicht zur Anprobe gegeben werden.
   Die Bestimmungen über den Handel mit Schuhen scheinen weder
bei den Händlern noch beim Publikum genügend bekannt zu sein,
oder sie werden nicht genügend beachtet. Die Verkäuferin Helene K.
von hier hatte ein Paar Schuhe einem Kunden zur Anprobe mitge-
geben, ohne einen Bezugsschein gefordert zu haben. Das ist nach den
gesetzlichen Bestimmungen über den Schuhhandel unzulässig. Die
Verkäuferin hatte deshalb einen Strafbefehl in der Höhe von 10 M[ar]k
erhalten, gegen den sie Einspruch erhoben hatte. Der Vorsitzende
betonte, daß Auswahlsendungen von Schuhen nur gegen Bezugsscheine
abgegeben werden dürfen. Schuhe dürfen nicht zur Anprobe gegeben
werden, doch darf der Händler Schuhe zur vorübergehenden
Benutzung abgeben, die Leihzeit darf drei Tage nicht
überschreiten. Auch beim Verleihen von Schuhen muss
ein Bezugsschein beigebracht werden. Nach dieser Rechtsbelehrung
durch den Vorsitzenden zog die Angeklagte ihren Einspruch zurück.

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16. Mai 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Mai 1916

Auf die anonymen Hinweise mehrerer Ehefrauen durchsuchte die Polizei eine illegale „Spielhölle“ in Düsseldorf. Unter den Glücksspielern waren auch Solinger vertreten.

                   Ausgehobene Spielhölle.
   e. Frauen aus benachbarten Städten teilten der Kriminal-
polizei in Düsseldorf durch anonyme Schreiben mit, in einem
Hause in der Elisabethstraße befinde sich ein Spielernest, das
von ihren Männern fleißig besucht würde. Am Samstagmorgen
nach 4 Uhr drang die Polizei mit Gewalt in das Haus und
überraschte etwa 20 Personen beim Glücksspiel. Es handelte
sich um Geschäftsleute aus Düsseldorf und um verschiedene Per-
sonen aus dem Bergischen. Auch Solingen war ent-
sprechend vertreten. Die Karten und die auf den Spieltischen
liegenden großen Geldsummen wurden beschlagnahmt. Das
eingeleitete Strafverfahren wird für manchen der Glücksritter
böse Augenblicke bringen.

13. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Januar 1916

Verurteilung wegen illegalen Glücksspiels in Düsseldorf

Nachtvögel
   Den Leuten die am Tag schlafen und die deshalb der
Ansicht huldigen, daß sie billigerweise nicht auch noch die Nacht
im Bette zubringen können, hat der Krieg mit rauher Faust in
ihre Gewohnheiten eingegriffen. Heute werden zu der Zeit, in
der diese Herrschaften erst so richtig mobil zu werden pflegten,
die Orte, in denen sie sich zu mehr oder weniger löblichem Tun
vereinten, geschlossen. Wirte und Ober, hinter denen der wenig
sanfte Druck der Kriegsverordnungen wirkt, sind unerbittlich
Stühle werden auf die Tische gestellt. Gaslampen oder elektrische
Birnen werden ausgedreht und trübselig sehen sich die Herren
der Nacht gezwungen, die gastlichen Stätten, an denen es sich
sonst bis zum frühen Morgen so wohl sein ließ, zu verlassen.
Dahin sind die schönen Zeiten, in denen das schöne Lied: „Bis
früh um fünfe“ seine Berechtigung hatte. Das kam besonders
den Leuten schwer an, die in jenen glücklichen Zeiten die
Stunden nach Mitternacht dadurch „nützten“, indem sie noch
ein Spielchen entrierten, den dem ihre Lebensgeister so wohl-     
tuend angeregt wurden. Dazu fand sich damals besonders in
einigen rheinischen Städten vorzügliche Gelegenheit. Es hatten
sich richtige Klubs gebildet in denen, von den zierlichen Fingern
der Glücksgöttin bewegt, die goldenen Piaster in fröhlichem
Rundgang begriffen waren.
   Diese Idyllen sind, wie gesagt, zerstört. Die Hallen sind
verwaist und wo früher fiebriges Leben pulsierte, gähnt jetzt
tiefe Nacht. Aber es haben sich gute Menschen gefunden, die
es für ihre Pflicht hielten, die unterkunftslosen Habitués der
Spielhöllen unter ihre Fittiche zu sammeln. Das ist nicht ganz
ungefährlich, aber lohnend. Welche Opfer allerdings solche
Wohltäter der Menschheit mitunter bringen müssen, darüber
belehrt dieser Gerichtsbericht unseres Düsseldofer Mit-
arbeiters: Weiterlesen