7. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. Juli 1917

Verurteilungen von Lebensmittelproduzenten wegen Vergehen gegen die Lebensmittelrationierungen

Bekanntmachung.
Durch Strafbefehl des K[öni]gl[ichen] Amtsgerichts Gemünd

wurden bestraft.
1. Der Gutsbesitzer Friedrich Kader in Holzheim
wegen Vergehens gegen die Anordnung des Kreis-
ausschusses Schleiden vom 20. März 1915 und § 9 1
der Bundesratsverordnung vom 29. Juni 1916 zu
einer Geldstrafe von 100 M[ar]k, im Unvernögensfalle
zu einer Gefängnisstrafe von 20 Tagen.
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