Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. Juli 1917
Verurteilungen von Lebensmittelproduzenten wegen Vergehen gegen die Lebensmittelrationierungen
Bekanntmachung.
Durch Strafbefehl des K[öni]gl[ichen] Amtsgerichts Gemünd
wurden bestraft.
1. Der Gutsbesitzer Friedrich Kader in Holzheim
wegen Vergehens gegen die Anordnung des Kreis-
ausschusses Schleiden vom 20. März 1915 und § 9 1
der Bundesratsverordnung vom 29. Juni 1916 zu
einer Geldstrafe von 100 M[ar]k, im Unvernögensfalle
zu einer Gefängnisstrafe von 20 Tagen.
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