Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918
Britische Besatzungssoldaten müssen beim Warenkauf in Solingen keine Luxussteuer zahlen.
Bekanntmachung
betreffend
Luxus-Steuer!
Die Gewerbetreibenden, welche Gegenstände ver-
kaufen, die nach dem Gesetz vom 26. Juli 1913 der
Luxussteuer unterliegen, werden davon in Kenntnis
gesetzt, daß die Offiziere und Mannschaften der eng-
lischen Besatzung von der Luxussteuer befreit sind.
Diesen sind also bei Kaufgeschäften die Preise ohne
Luxussteuer zu berechnen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden
streng bestraft.
Solingen, den 20. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister: Dicke.