15. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. Mai 1918

Vier Ackerer wurden verurteilt, weil sie ihren Getreidevorrat nicht abgaben.

Sieglar. Vier Ackerer aus Eschmar hatten
sich am Montag vor der Bonner Strafkammer zu
verantworten, weil sie bei der Bestandsaufnahme
des Getreides im vorigen Frühjahr große Men-
gen ihres Getreidevorrats nicht angegeben hatten.
Zwei von ihnen wurden zu Geldstrafen von 500
und 600 Mark verurteilt, der dritte Angeklagte
wurde freigesprochen.

11. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Mai 1918

Die günstige Witterung verspricht gute Ernteaussichten

                                 Wie steht die Ernte?
   Dem Produktenbericht entnehmen wir folgende Angaben: Die
Berichte über Wintersaat lauten nach wie vor gut, auch das Früh-
jahresgetreide, das infolge der günstigen Witterung eine ungewöhnlich
rasche Entwickelung gehabt hat, läßt nichts zu wünschen übrig. Von
Sommerroggen und Hafer zur Saat kommt noch immer wieder An-
gebot heraus und für die nördlichen und nordwestlichen Provinzen
finden Abschlüsse statt. Auch von Sämereien geht noch manches dort-
hin. Im Rauhfuttergeschäft bleiben die Zufuhren an Heu und Stroh
für den freien Handel ganz unwesentlich. Für die Tierhalter bieten
die Ankünfte von frischem Grünfutter eine Erleichterung und Haide-
kraut ist infolge des vermehrten Angebotes von Torfstreu augenblick-
lich vernachlässigt. Dasselbe ist von Rüben zu sagen.

10. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulverwaltung“ 1918-1937, B 887

Mehrere Landwirte aus Müllekoven wenden sich an den Bürgermeister Johann Lindlau mit der Bitte, die Arbeitsferien in den Juni zu verschieben. Grund sind moderne Maschinen, die für die Getreideernte eingesetzt werden, weshalb die Schüler dort überflüssig wären. Ihre Hilfe wird jedoch beispielsweise bei der Heuernte benötigt.

                                                                               Müllekoven den 10.5.18

Betriff verlegung der
Schulferien im Orte Müllekoven 

An
Herrn Bürgermeister
Lindlau
in Sieglar 

Wie wir gehört, sind die
Ferien für landwirtschaftliche Arbeiten
der Kinder vom Schulvorstand für den
Ort Müllekoven auf die Zeit ab 18. Juli
festgesetzt worden. Diese Zeit mag in
früheren Jahren angebracht gewesen sein.
Jetzt aber haben sich die Arbeitsver-
hältniße geändert. Statt mit der Hand
geschieht die Getreideernte heute zumeist
mit der Maschine, Wir halten die Ernte-
ferien im gegenteil für verfehlt, weil
die Kinder dann bei dem üblichen
Ährenlesen leicht dazu kommen, aus
den aufstehenden Schobern zu nehmen.
Für Müllekoven ist die geeigneteste
Zeit der Ferien ab 1 – 10 Juni. Giebt
es alsdann eine ganze Menge Ar-
beit, bei denen die Kinder in aus-
giebiger Weise behilflich sein können.
Solches Arbeiten sind unter anderem
Stachelbeerernte, Kartoffel- Knollen
Jäten und Dünnen. Am notwend-
igsten ist aber die Hülfe der Kinder
für Müllekoven in der Zeit in der
zumeist am 20 Juni beginnenden
Heu

Heuernte, da hier damit jeder
Mann zu thun hatt und alles mit
der Hand geschehen muß.
Aus den angeführten Gründen
hoffen die Unterzeichneten auf
Festsetzung der Ferien für den
Monat Juni.

Clemens Grommes
Johann Domgörgen
Wtw. Adolf Richarz
Heinrich Zerres
Witwe Konrad Domgörgen
Geschwister Engels
Heinrich Brodesser

22. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. April 1918

Die Stadt Solingen regelt den Brot- und Mehlverkehr neu

Verordnung über die Regelung des Brot- und Mehlverkehrs
                                im Stadtkreis Solingen.
   Auf Grund des § 57 der Reichsgetreideordnung
für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 (R[eichs]-G[esetz]-Bl[att]
S[eite] 507) und der dazu ergangenen Preußischen Aus-
führungsanweisung vom 7. Juli 1917 wird mit Ge-
nehmigung des Regierungspräsidenten zu Düsseldorf
für den Stadtkreis Solingen folgendes bestimmt:
                                          § 1.
   Brot und Mehl darf an die Verbraucher nur
von solchen Bäckereien (Brotfabriken) und Verkaufs-
stellen abgegeben werden, die von dem Oberbürger-
meister zugelassen sind.
   Mehl im Sinne dieser Bestimmungen ist Weizen-,
Roggen-, Hafer- und Gerstenmehl.

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14. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. April 1918

Appell für einen Schutz der Ernte für das laufende Jahr, um die Versorgung aufrechterhalten zu können.

   –  Schützt Saat und Ernte 1918. Wer bei
der Landung eines Flugzeuges auf oder in der
Nähe von bestellten Felder[n] durch deren Be-
treten Flurschaden verursacht, gefährdet die für
die Volksernährung erforderliche Bereitstel-
lung von Brotgetreide und schädigt damit das
Vaterland. Die Namen der betreffenden sind
von den Besitzern der Felder oder von ihren
Vertretern sowie von dem Wach- oder Absperr-
kommando festzustellen und zwecks Schadener-
satzes oder Bestrafung zu melden.

3. April 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. April 1918

Bestellung von Saatgut beim Kommunalverband Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 2. April. Ueber die Beschaffung des
Saatguts von Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse
teilt das Preuß[ische] Landesgetreideamt folgendes mit:
„Die Versorgung der Landwirte mit Saatgut soll
grundsätzlich durch die Kommunalverbände vom
Landesgetreideamt ermächtigt worden, Landwirten, die
sogenanntes Handelssaatgut von Hülsenfrüchten, Buch-
weizen und Hirse von anderen Landwirten desselben
oder eines benachbarten Kommunalverbandes, ohne
Vermittlung eines Händlers, beziehen wollen, den An-
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14. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. März 1918

In Solingen trafen sich die ortsansässigen Landwirte, wobei man insbesondere Missstände in der Viehhaltung und die Intensivierung des Gemüseanbaues thematisierte.

   Solingen. Landwirte-Versammlung. Gestern fand
im Lokale des Herrn Blienert zu Krahenhöhe eine vom Herrn Ober-
bürgermeister einberufene Versammlung unserer Landwirte statt, die
sich besonders mit zwei Grundfragen der Landwirtschaft: der Vieh-
haltung und Bestellung der Felder in diesem Jahre beschäftigte. Die
letzte Besichtigung der Ställe unserer Landwirte hat gezeigt, daß viel-
fach Kühe gehalten werden, die das Futter nicht wert sind (oder wie
ein Landwirt sagte: so alt wie die Wupper), aber anderen guten
milchabgebenden Tieren das wenige Futter noch entziehen. Hier gilt
es unverzüglich Hand anzulegen, um so schnell wie möglich diese un-
nützen Fresser zu beseitigen und die ganze Viehhaltung auf die nötige
Höhe zu bringen. Die Stadtverwaltung wird hier helfend einspringen.
Die andere Frage, die diesjährige Bestellung der Felder, ist veran-
laßt worden durch den Wunsch, unsere Stadt noch besser mit Gemüse

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6. März 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. März 1918

Kürzung der Brotration der Selbstversorger

Bekanntmachung
betreffend
Herabsetzung der Brotration der Selbstversorger
Auf Anforderung des Herrn Oberpräsidenten wird die
monatliche Menge Brotgetreide der Selbstversorger von
8 ½ Kilo auf 6½ Kilo vom 1. März d[iesen] J[ahres] ab
herabgesetzt. Diese Maßnahme bedeutet ein neues
Opfer der Selbstversorger, ist aber nicht zu umgehen,
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2. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Februar 1918

Schließung der Mühle in Groß-Vernich wegen Verstosses gegen die Reichsgetreideordnung

Weilerswist, 31. Jan[uar]. Der Müller und Bäcker
Bertram Joseph Diefenthal in Groß Vernich bei
Weilerswist, dessen Mühlenbetrieb wegen Verfehlungen
gegen die Bestimmungen der Reichsgetreideordnung
geschlossen war, hatte unbefugt Getreide aufgekauft,
vermahlen und das Mehl über den Höchstpreis im
Schleichhandel verkauft. Bei einer vom Regierungs-
präsidenten in Köln am 29. d[es] M[onats] veranlaßten Re-
vision durch den Bezirksrevisor wurden 43 Zentner
Weizen, 40 Zentner Roggen, 7 ½ Zentner Mehl
und 7 Zentner Kleie beschlagnahmt. Diefenthal wurde
daraufhin alsbald verhaftet.

26. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Januar 1918

Eine Prämie für die Landwirte soll den Kartoffelanbau fördern, gefährdet aber nach Ansicht von Experten die Getreideversorgung

                      Eine neue Kartoffelprämie.
   In diesem Jahre erstrebt man einen möglichst großen
Umfang des Anbaues von Kartoffeln. Um das zu erreichen,
wird geplant, für jeden Morgen mehr als bisher mit Kartoffeln
bestellten Ackers dem Landwirt eine Prämie zu gewähren. So
winkt den Agrariern eine neue Liebesgabe. Statt Einführung
des Produktionszwanges Ausdehnung des Prämiensystems auf
Kosten der Verbraucher, die natürlich auch die neue Prämie
bezahlen müssen. Der fachmännische Mitarbeiter des „Berliner
Tageblatts“ meint zu diesem Plan unter anderem: „Da Weizen
und Roggen bereits ausgesät sind, kann sich eine künstlich her-
beigeführte, überaus starke Vermehrung des Kartoffelanbaues
leicht in einer entsprechenden Verminderung der Hafer- und
Gerstenkultur rächen, und das wäre das schlimmste, was uns
zur Erhaltung unserer Gespanntiere begegnen könnte. Wahr
ist ja, daß quantitativ ganz andere Erträge an Kartoffeln auf
dem Hektar gewonnen werden können, wie an Getreide, da
aber, wie das doch leider nicht selten ist, die Kartoffelernte
vielleicht nicht den Hoffnungen entspricht und gleichzeitig die
Aussaat des Sommergetreides zugunsten der Kartoffelkultur
gewaltig vermindert wird, so ist das doch ein Risiko, das ein-
zugehen man sich überlegen sollte, zumal schon der feldmäßige
gewaltig ausgedehnte Gemüse- und Rübenanbau wie die Oel-
fruchterzeugung allermeist auf Kosten der Getreideerzeugung
erfolgt sind.“

5. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. Januar 1918

Propanganda gegen die Verschwendung von Getreide

Wer über das gesetzlich zulässige
Maß hinaus Hafer, Wengkorn, Milch-
frucht, worin sich Hafer befindet; oder
Gerste verfüttert, versündigt sich am
Vaterland!

5. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. Januar 1918

Kontrollen der Mühlen

Bekanntmachung.
Bei den im Oktober und November durch einen

Beauftragten der Reichsgetreidestelle erfolgten Mühlen-
revisionen mußte noch vielfach festgestellt werden, daß
Selbstversorger die Belieferung der Mühlen verbot-
widrig bewirkt hatten. Es war entweder die Anlieferung
ohne gültige Mahlkarte erfolgt, oder die zur Ver-
arbeitung dem Betriebene überwiesene Menge betrug
mehr als nach der Mahl- bez[iehungs]w[eise] Schrotkarte zugelassen
war, besonders wurden vielfach Buchweizenvorräte in
den Mühlen ohne Mahlvorräte vorgefunden.
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14. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. November 1917

Schnelle Ablieferung des Hafers

Bekanntmachung.
Im vaterländischen Interesse ist es dringend not-

wendig, daß schnellmöglichst große Hafermengen zur
Ablieferung gelangen. Ich ersuche daher die Land-
wirte des Kreises, mit allen Kräften für beschleunigten
Ausdrusch des Hafers zu sorgen. Das stellv[ertretende] Ge-
neral Kommando 8. A[rmee] K[orps] ist gerne bereit auf Antrag
die nötigen Arbeitskräfte zu stellen. Diesbezügliche
Anträge bitte ich umgehend an die Kriegswirtschafts-
stelle in Schleiden zu richten.
Schleiden, den 12. November 1917.
Der Königliche Landrat,
Graf v[on] Spee.

26. Oktober 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. Oktober 1917

Es ist ein Ausmahlungssatz für Brotgetreide vorgeschrieben.

    Ausmahlungssatz für Brotgetreide. In
einem großen sächsischen Blatt wurde kürzlich
ausgeführt, daß einige Bezirke bereits dazu
übergegangen seien, die gesamte Ausbeute beim
Weizen in zwei Hauptteile zu zerlegen, sie
ließen zunächst ein 74 %iges Weizenmehl her-
stellten und stellen dieses Mehl den Weinhänd-
lern zur Herstellung von Weißbrot oder zum
Verteilen für Kochzwecke zur Verfügung, wäh-
rend der hiernach verbleibende Rest, 20 %iges
Weizenmehl dem Roggenmehl beigemengt, und
auf diese Weise zur Herstellung des Schwarz-
brotes verwendet werde. In dem Artikel ist
angeregt, daß die Reichsgetreidestelle mög-
lichst bald für das ganze Reich einheitlich ähn-
liche Anordnungen herausgeben möge. Demge-
genüber sei betont, daß auf Grund eingehen-
der Erwägungen von einer Herabsetzung des
zur Zeit gültigen Ausmahlungssatzes von 94 %
abgesehen werden muß. Dieser Ausmahlungs-
satz gilt für alles Brotgetreide, daß die Reichs-
getreidestelle oder ein selbstwirtschaftlicher Kom-
munalverband einer Mühle zum Ausmahlen
übergibt. Er gilt ferner auch für alles Brot-
getreide (Roggen, Weizen), welches landwirt-
schaftliche Unternehmer ausmahlen sollen. Von
der Befugnis, Ausnahmen für Selbstversorger-
Mühlen zuzulassen, wird von dem Direktorium
der Reichsgetreidestelle regelmäßig kein Ge-
brauch gemacht. Das in dem Blatte geschil-
derte Verfahren ist unzulässig. Die Beimen-
gung von 20%gem Weizennachmehl der ge-

samten Weizenausbeute zum Roggenmehl be-
deutet eine nicht zu rechtfertigende Verschlech-
terung des Roggenbrotes in erheblichem Maße.
Die Reichsgetreidestelle ist dieserhalb bereits
bemüht, allen derartigen zu ihrer Kenntnis
gelangenden Mißbräuchen entgegenzutreten.

23. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Oktober 1917

Ein Bericht über die Forschungen des Oldenburger Ökonomierat Oetken nach neuem Getreidemehlersatz aus Luzerne und Gras.

   Grasmehl und Grasmehl-Brot.
   Wir sind in der Kriegszeit schon an allerlei gewöhnt
worden: Gipsmehl, Steinknopfmehl, Holzmehl war ja wohl
das Schlimmste, was man uns zumutete, zu essen. Unsere
„Brotgeber“ haben sich dann gebessert und uns zu Kartoffel-
und Steckrübenbrot begnadigt. Jetzt müssen wir zur tiefsten
Beschämung erfahren, daß wir die Jahrtausende unser Brot
mit Füßen getreten haben, indem wir über den Rasen liefen
und nicht bedachten, daß eben das Gras es ist, das uns er-
nähren kann, wie es das liebe Vieh ernährt. Wenn es auch
bis heute noch nicht wahr ist, daß der Mensch Heu frißt, so
wird oder soll er doch bald Mehl im Brot und Gebäck essen,
das aus Heu hergestellt ist, wenn auf Richtigkeit beruht, was
im folgenden erzählt wird:

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