21. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Dezember 1918

Hoheitsstellung der Reichsgetreidestelle und deren Verpflichtung zur Nahrungsmittelversorgung

Schleiden, 16. Dez[ember]. Wie uns von zuständiger
Stelle mitgeteilt wird, hat sich auch die Reichsgetreide-
stelle mit ihrer gesamten Organisation der neuen Re-
gierung zur Verfügung gestellt, um die Ernährung
des deutschen Volkes zu sichern. Getreideerfassung
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4. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Dezember 1918

Verlängerung der Lieferungsfrist für Wintersaatgetreide durch den Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes

Verlängerung
der Lieferungsfrist für Wintersaatgetreide.

Nach § 10, Absatz 1, der Verordnung über den Verkehr
mit Getreide p[erge] p[erge] aus der Ernte 1918 zu Saatzwecken
vom 27. 6. 1918 durfte die Lieferung von Winter-
getreide zu Saatzwecken nur bis zum 15. November
d[e]s J[ahre]s erfolgen. Da jedoch bei dem allgemeinen
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23. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Oktober 1918

Bilanz der Brotgetreideernte 1918 und Aufruf zur sparsamen Haushaltung von Getreide

Vermischtes.
Schleiden, 21. Okt[ober]. Wie uns von zuständiger
Stelle mitgeteilt wird, ist die diesjährige Brotgetreideernte
zwar besser als die vorjährige ausgefallen, aber bei
weitem nicht in dem Maße, als es vielfach in Presse-
nachrichten dargestellt und daher in weiten Bevölkerungs-
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18. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Oktober 1918

Hamsterfahrten schaden der Ernährung des Volkes, insbesondere wenn Kartoffeln und Brotgetreide erworben werden. Deshalb soll die Polizei die Hamsterer nun mit aller Härte verfolgen.

         Hamsterfahrten um Kartoffeln und Brotgetreide.
   Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos geht uns
folgendes zu:
   Nach wie vor unternimmt ein beträchtlicher Teil der Bevölke-
rung Fahrten auf das Land, um dort selbst Nahrungsmittel aufzu-
kaufen (sogenannte „Hamsterfahrten“). Augenblicklich herrscht be-
sonders das Bestreben, sich auf diese Weise den Jahresbedarf an Kar-
toffeln zu sichern. Durch die Ueberschwemmung des platten Landes
mit Kartoffelhamsterern werden jedoch Kartoffeln in so erheblichen
Mengen aus den Ueberschußkreisen ausgeführt, daß diese außer Stand
gesetzt werden, so viel Kartoffeln aufzubringen, wie ihnen zur Ab-
lieferung für die Allgemeinheit auferlegt sind. Darin liegt geradezu
eine nationale Gefahr. Käme es dahin, daß die Ueberschußkreise hinter
ihrem Lieferungssoll wesentlich zurückblieben, so würde es zur Un-
möglichkeit, die der Bevölkerung zugesagte Wochenkopfmenge von
sieben Pfund aufrecht zu erhalten. Und was soll werden, wenn bereits
im Frühjahr die für die Wochenration der Bevölkerung bestimmten
Kartoffelmengen erschöpft sind? Was dies für die Allgemeinheit be-
deutet, braucht nicht näher dargelegt zu werden. Im vergangenen

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9. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Oktober 1918

Bekanntmachung zu Arbeitszeiten von Mühlen im Kreis Schleiden

Anlieferung
und Verarbeitung von Früchten in den Mühlen.
Nach § 21 der Kreisanordnung vom 7.8.1918,
betreffend Verbrauchsvorschriften für Selbstversorger
und Vorschriften für Mühlen und sonstige Betriebe,
die gewerbsmäßig Früchte für Selbstversorger ver-
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9. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Oktober 1918

Bestimmungen zu der Sammlung von Getreide durch Ährenlese im Kreis Schleiden

Lesegetreide der Ernte 1918.
Hinsichtlich der Sammlung von Getreideähren und
Bewertung der durch die Sammeltätigkeit erhaltenen
Fruchtmengen mache ich auf folgendes aufmerksam:
1. Das Aehrenlesen ist erst nach vollständiger
Aberntung der Felder nach beendigter Nachreche und
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11. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. September 1918

Leihgebühren für das Ausleihen von Sackmaterial im Kreis Schleiden

Sackmaterial für die Getreideablieferung.
Mit Rücksicht auf den großen Sackmangel ist es
dringend erwünscht, daß die Landwirte für die Ge-
treideablieferung an die Kommissionäre ihr eigenes
Sackmaterial benutzen.
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7. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. September 1918

Verordnung über Ausmahlung von Getreide im Kreis Schleiden

Ausmahlungssatz für Getreide.
Nach einer Anordnung des Preußischen Landes-
getreideamtes sind Roggen und Weizen, wie bisher,
mindestens bis zu 94 v[on]. H[undert]., Gerste mindestens
bis zu 85 v[on]. H[undert]. und Hafer mindestens bis zu
50 v[on]. H[undert]. auszumahlen.
Diese Mindestsätze gelten für alles Getreide, das
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28. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. August 1918

Viele Bürger nutzen Schrotmühlen um ihr eigenes Mehl herzustellen und schädigen damit die „grosse Masse des Volkes“

                 Schrotmühlen.
   Kaum hat auf dem Lande die Getreideernte eingesetzt, da
macht sich in den Eisenwarenhandlungen überall die starke
Nachfrage nach sogenannten „Schrotmühlen“ bemerkbar,
die von den Verkäufern und Käufern auch „Knochenmühlen“
benannt werden. Sie sind aus Gußeisen gefertigt und reprä-
sentieren einen reellen Wert von 5 bis 10 Mark, je nach Größe.
Im Kleinhandel werden sie mit 30 bis 100 Mark bezahlt. Mit
diesen Mühlen werden auf dem Lande weder Knochen, noch
Kaffee, noch Schrot gemahlen, sondern Roggen, Weizen und
Hafer, bald zu Mehl, bald gebrannt als Kaffee-Ersatz.

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25. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. August 1918

 Eine neue Herstellungsart von Brot mit vielen Vorteilen wurde entwickelt. Städte wie Stettin und Potsdam stellen eine große Menge des Brotes für den täglichen Verzehr her.

Brot ohne Mehl. Das ist natürlich nicht
wörtlich zu nehmen. Es handelt sich um Ver-
suche, das Brotkorn direkt zu verwenden, ohne
es erst in Mehl überzuführen. Die Erfinder
des neuen Grewitt-Vollbrotes lassen das Korn
nicht in die Mühle gehen, es wird gewalzt,
nachdem es vorher von der unverdaulichen
äußeren Hülle befreit wurde. Die nach dem
Walzen gewonnene Masse wird geknetet, der
Brotteig ist, mit oder ohne Zusatz, fertig und
kann in den Backofen wandern. Die Sachver-
ständigen nennen unter den Vorzügen des so
gewonnenen Vollkornbrotes besonders die um
10 Prozent höhere Ausnützungsziffer, die hy-
gienischere Prozedur – die Hände kommen mit
der Teigmasse nicht in Berührung, alles wird
von der Maschine besorgt – ferner die Verbil-
ligung gegenüber dem heutigen Herstellungs-
preise um etwa 25 Prozent. Alle Eiweißbe-
standteile des Getreides werden restlos mitge-
nommen; so wird der Nährwert dieses Brotes
erheblich gesteigert. Ein besonders geartetes
Reinigungsverfahren ermöglicht sogar ohne
Schädigung der Qualität die Verarbeitung
dumpfig gewordener Kornmengen. Einstweilen
haben sich die seit langem betriebenen prakti-
schen Versuche so glänzend bewährt, daß die
Militärverwaltung in Potsdam und eine große
Konsumstelle in Stettin täglich größere Mengen
dieses Vollbrotes herstellen lassen.

20. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. August 1918

Der Schwerarbeiterausschuss des Landkreises Solingen diskutierte über die Lebensmittelversorgung, insbesondere über die mit Kartoffeln.

  Opladen. In der letzten Sitzung des Schwer-
arbeiterausschusses wurde, wie unsern Lesern schon bekannt,
Bericht erstattet über die Eindrücke der Aufklärungswoche im Osten.
Herr Assessor Krämer gab einleitend der Hoffnung Ausdruck, daß
sich die Lebensmittelversorgung im neuen Wirtschaftsjahre noch er-
heblich bessern werde. Unser Wirtschaftssystem habe in den letzten
Monaten die denkbar schwerste Belastungsprobe glücklich ausgehalten.
In diesem Jahre stellte sich heraus, daß die Frühkartoffel-
ernte unzureichend war. Die Witterung war so ungünstig, daß die
Ernte wochenlang verzögert wurde. Für den Winter müßten wir
eben wieder Fleisch und auch noch etwas Fett zur Verfügung
haben. Jetzt sei die Zeit für die Einschiebung der fleischlosen
Wochen gekommen, da einige Ersatzlebensmittel zur Verfügung
ständen. Das Vieh auf der Weide könne jetzt noch gut genährt wer-
den. Im Kreise sei die Versorgung ganz günstig. Ueber den Käse,
der für die Arbeiter beschafft wurde, ist allgemein Klage geführt
worden; in Zukunft soll er nicht wieder verteilt werden. Für das
ausfallende Fleisch sollen für die erste Woche 3 Pfund Kar-
toffeln ausgegeben werden. Die Erträge der Brotgetreide-
ernte sind im großen und ganzen recht erfreulich. Bis 15. August
sind 6700 Doppelzentner Weizen und 2300 Doppelzentner Roggen
bereits abgeliefert worden. Die Anwesenden waren dafür, daß
man noch einige Zeit warten soll, bis es möglich ist, Weizenmehl aus-
zugeben. – Eine Klage von zwei Arbeitervertretern einer Fabrik
aus dem Landkreise führte Beschwerde, daß die Versorgung in andern
Kreisen viel besser sei. Dem wurde jedoch widersprochen. Weiter
wurde Klage geführt, daß fortwährend faule Kartoffeln angefahren
würden, so daß sich die Fuhrleute weigerten, die riechenden Kar-
toffeln wegzuschaffen. Der Landkreis hat selbst telegraphisch in
Berlin Einspruch dagegen eingelegt, daß Kartoffeln für den Landkreis
so lange unterwegs waren, daß sie ungenießbar ankamen. Die Frage
der Kartoffeltransporte wurde in der Aussprache sehr umfänglich
behandelt.

15. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. August 1918

In Ohligs häufen sich die Feld- und Gartendiebstähle.

   Ohligs. Felddiebstähle. Trotz aller bisherigen Maßnahmen
mehren sich die Diebstähle in Feld und Garten immer mehr. So
wurden in den letzten Tagen wieder eine größere Anzahl Personen
dabei abgefaßt, als sie ernten wollten, wo sie nicht gesäet hatten. Es
handelt sich zunächst um zwei Mädchen, die vor einigen Tagen von
dem der Landwirtin Witwe Esselborn gehörenden Kartoffelfelde an
der Hildenerstraße Kartoffeln entwendet hatten; ferner um diejenigen
Personen, die der Landwirt Schneiders in Limminghofen beim Dieb-
stahl von Getreide in seinen Feldern abfassen konnte, sowie um den
Obstdieb, den der Bäckermeister Albert Voogd an der Fürkerfeldstraße
in seinem Garten ebenfalls auf frischer Tat abfassen konnte. –
Ein ganzer Morgen geerntete Gerste, die abge-
mäht und aufgestellt war, wurde dem Landwirt Peter Bachhausen
auf seinem Felde umgeworfen und zertrampelt. Einige
Garben wurden von den Frevlern hierbei sogar angezündet und ver-
brannt. Als Täter kommen 2 junge Burschen aus dem Bezirk Löh-
dorf in Frage. Da gegen dieselben Anzeige erstattet ist, dürfte diese
ruchlose Tat für die beiden noch recht unangenehme Folgen haben.

11. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juli 1918

Schwierigkeiten mit der Brotversorgung

           Mehr Kriegsbrot, weniger Schwarzbrot.
   Wie von amtlicher Seite mitgeteilt wird, ist es für die
nächsten Monate nicht einzurichten, den Kommunalverbänden
das Mehl genau in den gewünschten Sorten zuzuteilen. Ein
Teil des Roggenmehls wird durch Gerstenmehl ersetzt. Roggen-
schrot wird nur in ganz kleinen Mengen zur Verfügung stehen,
so daß die Herstellung von Schwarzbrot eingeschränkt und die
von Kriegsbrot erhöht werden muß.

28. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juni 1918

Eine Entschließung gegen den Schleichhandel aus dem Ernährungsauschuss des Reichstages.

                         Gegen den Schleichhandel.
   Der Ernährungsausschuß des Reichstages nahm folgende Ent-
schließung gegen den Schleichhandel an: „Für die Er-
fassung der öffentlich bewirtschafteten Nahrungsmittel ist eine be-
sondere Bundesratsverordnung zu erlassen, der folgende Richtlinien
zugrunde liegen müssen: Oeffentlich bewirtschaftete Nahrungsmittel
dürfen vom Erzeuger nur an Reichs-, Staats-, Provinzial- oder
Gemeindebehörden geliefert werden, an andere Empfänger nur, so-
weit sie zur Annahme vom Kriegsernährungsamt ermächtigt sind;
die Absender öffentlich bewirtschafteter Nahrungsmittel sind ver-
pflichtet, alle Sendungen wahrheitsgetreu zu deklarieren; jeder ver-
botswidrige Transport solcher Sendungen verfällt dem Kriegs-
ernährungsamt; die Landesbehörden übernehmen die Verpflichtung
zur strengsten Durchführung dieser Vorschrift“.

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