Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. November 1918
Um die Verbreitung von Seuchen und ansteckenden Krankheiten zu vermeiden, wird angeordnet, dass sich alle entlassenen Soldaten einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
– Vorsorge gegen gesundheitliche Schädigung.
Bei der gewaltigen Wanderung, als die sich
übungsgemäß die Demobilmachung unseres Hee-
res jetzt darstellt, muß von vorn herein der Ge-
fahr entgegengetreten werden, daß etwa anstek-
kende Krankheiten und Seuchen sich in unserem
Volke verbreiten. Das neueinberufene Demobil-
machungsamt hat deshalb angeordnet, daß sämt-
liche Angehörige des Heeres und der Marine vor
ihrer Entlassung ärztlich zu untersuchen sind, so-
weit das Vorhandensein von Ungeziefer festge-
stellt sind, sofort eine Entlausung vorzunehmen.
Bei übertragbaren Krankheiten, insbesondere bei
Geschlechtskrankheiten findet eine besondere ärzt-
liche Behandlung statt. Die Behandlung und
Verpflegung erfolgt in Lazaretten unentgeltlich. Die
Familienunterstützungen werden ebenso wie die
militärischen Bezüge der Kranken selbst während
der Lazarettbehandlung weitergezahlt. In Bür-
gerquartieren dürfen Angehörige des Heeres und
der Marine nur untergebracht werden, wenn eine
Bescheinigung vorliegt, daß der Einzuquartierende
von Ungeziefer und übertragbaren Krankheiten frei
ist. Jeder Quartierwirt tut daher gut, sich diese
Bescheinigung vorlegen zu lassen, ehe er jemand
in seine Wohnung aufnimmt. Durch diese An-
ordnung ist jede Besorgnis vor gesundheitlicher
Schädigung durch die Einquartierung hinfällig ge-
worden.