24. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. November 1918

Um die Verbreitung von Seuchen und ansteckenden Krankheiten zu vermeiden, wird angeordnet, dass sich alle entlassenen Soldaten einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

      –  Vorsorge gegen gesundheitliche Schädigung.
Bei der gewaltigen Wanderung, als die sich
übungsgemäß die Demobilmachung unseres Hee-
res jetzt darstellt, muß von vorn herein der Ge-
fahr entgegengetreten werden, daß etwa anstek-
kende Krankheiten und Seuchen sich in unserem
Volke verbreiten. Das neueinberufene Demobil-
machungsamt hat deshalb angeordnet, daß sämt-
liche Angehörige des Heeres und der Marine vor
ihrer Entlassung ärztlich zu untersuchen sind, so-
weit das Vorhandensein von Ungeziefer festge-
stellt sind, sofort eine Entlausung vorzunehmen.
Bei übertragbaren Krankheiten, insbesondere bei
Geschlechtskrankheiten findet eine besondere ärzt-
liche Behandlung statt. Die Behandlung und
Verpflegung erfolgt in Lazaretten unentgeltlich. Die
Familienunterstützungen werden ebenso wie die
militärischen Bezüge der Kranken selbst während
der Lazarettbehandlung weitergezahlt. In Bür-
gerquartieren dürfen Angehörige des Heeres und
der Marine nur untergebracht werden, wenn eine
Bescheinigung vorliegt, daß der Einzuquartierende
von Ungeziefer und übertragbaren Krankheiten frei
ist. Jeder Quartierwirt tut daher gut, sich diese
Bescheinigung vorlegen zu lassen, ehe er jemand
in seine Wohnung aufnimmt. Durch diese An-

ordnung ist jede Besorgnis vor gesundheitlicher
Schädigung durch die Einquartierung hinfällig ge-
worden.

20. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. November 1918

Informationen über die Kriegsbeschädigtenfürsorge und deren Hilfestellungen

– (Kriegsbeschädigte und Heilverfahren.) So
mancher Kriegsbeschädigte scheidet aus dem Heeres-
dienst aus, krank und elend; eine weitere Lazarett-
behandlung hatte nicht den erwarteten Erfolg; die
ihm zuerkannte Rente ist bescheiden und unzureichend.
Jetzt steht er dem rauhen Leben gegenüber und soll
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27. Oktober 1918

Archiv Graf von Spee-Heltorf, Nachlass Wilhelm Graf von Spee, Nr. 409.

Johannes Baptist („Hans“) von Spee erkundigt sich bei seinen Eltern nach dem Wohlbefinden seiner an Grippe erkrankten Angehörigen und äußert sein Bedauern über die politische Entwicklung.

409.[1]                      27.10.18   

Liebe Eltern!

Gott sei Dank scheint Ihr

ja über den Berg zu sein

wie O[nkel] Plazidus mir eben

thelephonisch sagte. So Nachrich-

ten erfreuen einen mal

wieder in der jetzigen Zeit.

in Heltorf scheint es ja zu

Ende zu gehen, was ja

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19. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. Oktober 1918

Eindämmungsmaßnahmen gegen die epidemieartige Grippe im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, den 17. Okt[ober]. (Vorsichtsmaßregeln
bei Grippe.) Da die Grippe epidemisch und in
schärferer Form als bisher, namentlich auch in Ver-
bindung mit Lungenentzündung auftritt, werden zur
möglichen Verhütung weiterer Verbreitung er Krank-
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16. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Oktober 1918

Warnung vor der aggressiven Grippe im Kreis Schleiden und Bericht über die Entdeckung eines Heilmittels

Vermischtes.
Schleiden, 14. Okt[ober]. Die Grippe breitet sich
immer mehr aus. Die Zahl der Erkrankten nimmt
täglich zu. In vielen Fällen stellt sich infolge Unter-
schätzung der Krankheit Lungenentzündung, Rippenfell-
entzündung ein. Die Zahl der Todesfälle steigt von
Woche zu Woche. Die Krankheit tritt diesmal viel
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8. September 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. September 1918 

Die Vor- und Nachteile beim Schlafen mit offenem Fenster und was zu beachten ist.

   oc. Schlafen bei offenem Fenster wird seit
langer Zeit von den Ärzten empfohlen und
zwar nicht nur zur Behebung der Nervosität,
sondern auch von Bleichsucht und Blutarmut.
Nur auf zwei Umstände muß dabei geachtet
werden. Erstens darf kein Gegenzug entstehen,
etwa dadurch, daß auch auf der entgegengesetz-
ten Seite der Wohnung ein Fenster offensteht.
Zweitens muß die Bedeckung des Schläfers eine
solche sein, daß er trotz der kühleren Nachtluft
behaglich warm liegt und ein Fröstelgefühl
de[s] Körpers nicht eintreten kann. Sonst ent-
steht ein Wärmeverlust im Körper, der den
Schläfer schwächt, und zu dessen Wiederaus-
gleich eine höhere Fettverbrennung im Körper
stattfinden muß, wodurch Abmagerung eintritt.
Auch Erkältungen können durch zu leichtes Zu-
decken bei offenen Fenster leicht eintreten.

18. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. August 1918

Das Waschen der Hände ist eine wichtige Hygienemaßnahme, um bestimmten Erkrankungen entgegenzuwirken.

– o.c Sauberhalten der Hände gehörte
schon in Friedenszeiten nicht nur zum guten
Ton, sondern war auch im gesundheitlichen
Interesse jedes Einzelnen geboten. Man kann
nun einmal nicht ständig mit Handschuhen
durch die Welt gehen, sondern ist genötigt,
mancherlei Dinge mit bloßen Händen anzufas-
sen. Was sich dabei alles an den Händen fest-
setzt, ahnt mancher kaum. Wer aber z. B.
heutzutage als Kassierer einige hundertausend
Mark Papiergeld in kleineren Sorten ausge-
zahlt hat und sich nach Schluß des Zahlge-
schäfts seine vorher reingewaschenen Hände be-
sieht, kann ungefähr ein Liedchen davon sin- Weiterlesen

13. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. April 1918

Neue Richtlinien für die Herstellung von „Fleischextrakt-Ersatzpräparaten“ und „Würze“

            Fleischextrakt-Ersatzpräparate.
   Die öffentliche Nahrungsmittel-Untersuchungsanstalt in Solingen
teilt uns mit:
   Kein Nahrungsmittel ist so großer Fälschungen ausgesetzt ge-
wesen wie die Fleischextrakt-Ersatzpräparate. Durch den Mangel an
Fleisch und wirklichen Fleischextrakten wurde der Markt mit allen
möglichen Bouillonwürfeln, Fleischextrakt-Ersatzpräparaten und
Suppenwürzen überschwemmt. Die unreelle Fabrikation und der
Handel mit diesen Erzeugnissen nahm einen dermaßen beängstigenden
Umfang an, daß auf Veranlassung der Fabrikanten guter und ein-
wandfreier Waren um behördliche Maßregeln ersucht wurde. Im
Dezember ist nun eine Bundesratsverordnung erlassen worden, welche
bestimmte Anforderungen an Fleischbrühe-, Fleischbrühe-Ersatzwürfel
und Würzewürfel stellt. Durch die Verordnung soll vermieden werden,
das schließlich dem Publikum gefärbtes und aromatisiertes Kochsalz
als Fleischbrüheersatz verabfolgt wird. Ganz erhebliche Uebelstände
zeigten sich auch bei der Herstellung von flüssigen Würzen. Sehr

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9. März 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. März 1918

Anzeige für Naturheilverfahren im Hotel zu Talsperre in Heimbach

Das Natur-
heilverfahren
wird in allen chronischen und
kritischen Nerven-, Haut- und
Geblütskrankheiten aller Art
vom 1. März an mit Erfolg
unter Garantie ausgeführt in
Heimbach,
Hotel zur Talsperre.
Auch Aufnahme von Schwer-
kranken.
Heimbach, 1. März 1918.
P. Frauenkron,
Naturheilarzt.

14. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Februar 1918

Ankündigung der Ausstellung „Mutter und Säugling“ in Wiesdorf

               Ausstellung
        „Mutter und Säugling“
    Vom 17. Februar 1918 an findet im Saale
des Herrn Fritz Lützenkirchen, „Wiesdorfer
Hof“, Düsseldorferstrasse, die Ausstellung
   „Mutter und Säugling“
statt. – Sie ist geöffnet: Sonntags von 11 Uhr
an und werktags von 1 Uhr an bis abends 8 Uhr.
   Personen unter 17 Jahren haben nur in Be-
gleitung Erwachsener Zutritt.
   Das Eintrittsgeld beträgt 30 Pf[enni]g für die
Person. – Vereine, die mit mindestens 30 Mit-
gliedern die Ausstellung geschlossen besuchen
wollen, zahlen 15 Pf[enni]g für die Person. Bezügl[iche]
Anmeldungen sind an die Ausstellungsleitung
zu richten.

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5. Februar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 5. Februar 1918

Anzeige des Pfarrer Ibeling zur Kinderlandverschickung

Im Mai dieses Jahres sollen wieder Kinder im
schulpflichtigen Alter zu denselben Bedingungen wie im
Vorjahre
zur Erholung aufs Land
geschickt werden. Die Schüler und Schülerinnen der höheren
Lehranstalten können daran teilnehmen.
Anmeldungen für die Gesamtliste bei den Herren
Schulleitern der einzelnen Bezirke bis zum 11.
Februar.
Ibeling, Pfr.

5. Februar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 5. Februar 1918

Mitteilung über die diesjährige Kinderlandverschickung

Hilden, 5. Febr. In diesem Jahre sollen wieder
Kinder im schulpflichtigen Alter aufs Land geschickt
werden. Herr Pfarrer Ibeling gibt im Inseratenteil
der vorliegenden Zeitungsausgabe einen entsprechenden
Hinweis. Die Anmeldungen müssen bis 11. Februar
bei den Herren Schulleitern der einzelnen Bezirke erfolgen.
Die Bedingungen des Landaufenthaltes sind die gleichen
wie im vergangenen Jahre.

12. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. November 1917

Warnung vor dem Konsum von Schnaps oder Likür, da in Köln Vergiftungen mit Methylalkohol vorgekommen sind

           Trinkt keinen Schnaps!
   Aus Köln kommt eine Nachricht von entsetzlichen Vor-
kommnissen:
      Die städtische Gesundheitspolizei schreibt: Im rechts-
   rheinischen Stadtteile sind im Laufe der letzten Woche Fälle
   von schweren Sehschädigungen und Erblin-
   dungen vorgekommen, die aller Wahrscheinlichkeit nach
   auf Genuß von Schnaps, der Methylalkohol ent-
   hielt, zurückzuführen sind. Es wird vor dem Genusse von
   Schnaps zweifelhafter Herkunft dringend gewarnt. Wirte
   und Händler, die gefälschten Schnaps verabfolgen, setzen sich
   der Gefahr schwerer Strafe aus.
   Da es heute sehr schwer ist, die Herkunft einer Ware zu
kontrollieren, muß vor dem Genusse von Schnaps oder „Likör“
in irgendeiner Form auch bei uns gewarnt werden.

8. April 1916

BAST_08_04_H

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. April 1916

Ratschläge der Solinger Polizeiverwaltung zur Bekämpfung der Tuberkulose

              Bekanntmachung.
   Im Interesse der Volksgesundheit und insbesondere zur Be-
kämpfung der Tuberkulose werden folgende Ratschläge resp[ectiv] War-
nungen zur allgemeinen Kenntnis gebracht:
   1. Niemand sollte in eine neue Wohnung einziehen, bevor die-
selbe einer gründlichen Desinfektion unterzogen worden ist. Hat in
der Wohnung bisher ein Tuberkulose Leidender gewohnt, so ist das
Beziehen der Räume ohne Desinfektion direkt mit Gefahr verbunden.
Die Desinfektion besteht in gründlicher Reinigung der Fußböden,
Abseifen der Türen, Fenster usw., Erneuerung des Kalkanstriches der
Decken und Wände oder Tapezierens der letzteren.
   Formalindesinfektionen werden auf besonderen Antrag von der
Polizeiverwaltung ausgeführt.
   2. Niemand sollte als Kost- und Quartiernehmer bei einer Fa-
milie wohnen, wo Angehörige derselben oder andere Kostgänger an
Tuberkulose leiden.
   Personen, welche Quartiere vermieten, sollten, so lange Mit-
glieder der Familie an Tuberkulose leiden, keine Kost- und Schlaf-
gänger aufnehmen.
   Müssen an Tuberkulose leidende Personen Quartier außerhalb
ihrer Familie nehmen, so sollten sie darauf sehen, daß sie gesondert
untergebracht werden.
   Solingen, den 7. April 1916
                                                              Die Polizeiverwaltung.

13. Januar 1916

BAST_13_01_1916_G

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Januar 1916

Nach dem amtlichen Einzug seines Autos sah sich Dr. Kielhorn gezwungen, seine zusätzliche Sprechstunde im Stadteil Mangenberg einzustellen. Dieser Bezirk der Stadt Wald hat nunmehr keine ärztliche Versorgung.

Kreuzweg-Mangenberg. Aerztliche Sprechstunden
eingestellt. Durch eine Maßnahme der Regierung ist dem
Bezirk Kreuzweg-Mangenberg die ärztliche Hilfe, die nach dem
Todes des Herrn Dr. Schale von Herrn Dr. Kielhorn-Wald
ausgeübt wurde, vollständig entzogen worden. Für die ge-
samte Gemeinde Wald stehen zurzeit nur drei Aerzte zur Ver-
fügung, und am stiefmütterlichsten war der Mangenberger Be-
zirk mit seinen 8000 Einwohnern bedacht. Herrn Dr. Kielhorn
wurde von der Regierung sein Auto entzogen, wodurch er sich
gezwungen sah, seine Sprechstunden in Mangenberg einzu-
stellen. Hoffentlich sieht die Regierung das Unangebrachte
ihrer Verordnung ein und ändert im Interesse der Gesamt-
bevölkerung der Gemeinde die von ihr getroffene Maßnahme.