27. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. August 1918

Anträge und Gesuche von Soldaten oder Angehörigen z.B. auf Beurlaubung sollen auf dem Instanzenweg und nicht direkt an das Kriegsministerium, bzw. Generalkommando gestellt werden.

                        Von den Instanzen.
   Man schreibt uns:
   Trotzdem von den Behörden wiederholt darauf hinge-
wiesen wurde, alle Gesuche um Beurlaubungen, Versetzungen,
Entlassungen und Bittgesuche aller Art nur bei dem zustän-
digen Bürgermeister einzureichen, werden noch immer von den
Angehörigen der zum Waffendienst-Einberufenen solche Gesuche
an allerhöchster Stelle, beim Kriegsministerium oder dem
Generalkommando zur Vorlage gebracht in dem irrigen Glau-
ben, dadurch den Anträgen eine schnellere Erledigung oder
besonderen Nachdruck verleihen zu können.
   Jeder vernünftige Mensch wird sich sagen müssen, daß
diese Stellen ohne nähere Nachprüfung der Richtigkeit der An-
gaben über die Anträge nicht entscheiden können. Sie müssen
daher ausnahmslos an die Heimatsbehörden zurückgegeben
werden, und werden hierdurch die oberen Behörden nicht nur
sehr erheblich belastet, sondern die Erledigung der Anträge
wird dadurch auch ganz wesentlich verzögert.
   Die Gesuchsteller werden daher in ihrem eigenen Interesse
besser tun, die Anträge bei den zuständigen Bürgermeistern
einzureichen oder an den betreffenden Zivilvorsitzenden der
Ersatzkommission, das ist in Landkreisen der Landrat, in Stadt-
kreisen der Oberbürgermeister, zu richten.
   Es sei aber nochmals besonders hervorgehoben, daß heute,
wo es sich um Sein oder Nichtsein des Deutschen Reiches über-
haupt handelt, nicht alle Anträge Berücksichtigung finden
können, sondern in erster Linie die militärischen Interessen den
Ausschlag geben.
   Wer sich daher vor Enttäuschungen bewahren will, prüfe
erst, ob sein Antrag wirklich dringlich ist und vermehre nicht
durch unberechtigten Antrag die große Zahl der aus militäri-
schen Gründen abzulehnenden Gesuche.

2. März 1916

BAST_02_03_1916_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. März 1916

Hinweis auf den „richtigen“ Dienstweg bei Entlassungs-, Zurückstellungs- oder Urlaubsgesuchen

An die richtige Adresse!
   Bei der Bevölkerung ist vielfach die irrige Annahme ver-
breitet, daß Entlassungs-, Zurückstellungs- oder Urlaubsgesuche
eher zum Ziele führen, wenn derartige Anträge an höhere Be-
hörden (Kriegsministerium, Generalkommandos usw.) direkt
gerichtet werden.
   Hierdurch werden diese Behörden in ganz erheblichem
Maße unnötig in Anspruch genommen und die Erledigung der
Anträge wird infolge der erforderlichen Rückfragen oft der-
art verzögert, daß eine Begründung des Antrages nicht mehr
besteht, wenn die Ermittlungen zum Abschlusse gelangt sind.
   Im Interesse einer beschleunigten Erledigung der erwähn-
ten Anträge ist es erforderlich, solche Gesuche aus dem Land-
kreise bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission, Anträge
aus Stadtkreisen bei dem zuständigen Bürgermeisteramt ein-
zureichen.