20. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. November 1918

Erinnerung an den Bestand der Lebensmittelgesetze und der Abgabepflicht der Landwirte

– (An die rheinischen Landwirte!) In ländlichen
Kreisen ist die Meinung verbreitet, daß das bisherige
Ernährungssystem aufgehoben sei. Diese Annahme
ist irrig. Alle Gesetze, Verfügungen und Verordnungen,
die die Ernährungsfrage betreffen, sind in kraft ge-
blieben. Es haben also die Landwirte auch ihre Ab-
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9. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Oktober 1918

Bestimmungen zu der Sammlung von Getreide durch Ährenlese im Kreis Schleiden

Lesegetreide der Ernte 1918.
Hinsichtlich der Sammlung von Getreideähren und
Bewertung der durch die Sammeltätigkeit erhaltenen
Fruchtmengen mache ich auf folgendes aufmerksam:
1. Das Aehrenlesen ist erst nach vollständiger
Aberntung der Felder nach beendigter Nachreche und
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2. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Oktober 1918

Amtliche Bekanntmachung zum Verkehr mit Ersatzlebensmittel

Vermischtes.
Schleiden, 30. Sept[ember]. Verkehr mit Ersatz-
lebensmitteln. Wir verweisen auf die im amt-
lichen Teil enthaltene Bekanntmachung des Kreisaus-
schusses und bemerken nach uns gewordener Information
zur näheren Erläuterung folgendes:
Die am 1. Mai d[e]s J[ahre]s in Kraft getretene Ver-
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9. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. September 1918

Vor einer schlecht besuchten Gewerkschaftsversammlung in Solinge sprach der USPD-Reichtstagsabgeordneter Alwin Brandes aus Magdeburg über das geplante Arbeitskammergesetz.

      Eine öffentliche Gewerkschaftsversammlung
tagte am Samstagabend im Hotel „Monopol“, die, um es vor-
weg zu sagen, sehr schlecht besucht war. Es ist schon so, wie der
Referent Genosse Brandes-Magdeburg einleitend bemerkte,
für alles, was nicht direkt mit der Frage des Friedens oder der
Lebensmittelversorgung zusammenhängt, fehlt heute bei der
Arbeiterschaft das Interesse. Alle anderen Dinge daneben wer-
den bedeutungslos, also auch die an sich so wichtige Frage der
Schaffung eines Arbeiter- oder Arbeitskammergesetzes.

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3. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. September 1918

Versammlung der Gewerkschaften in Solingen, um über den Regierungsentwurf des Arbeitskammergesetzes zu sprechen.

               Eine öffentliche Gewerkschaftsversammlung
findet am Samstag den 7. September, abends 6 Uhr,
im Hotel „Monopol“ in Solingen, Bergstraße, statt.
Reichstagsabgeordneter und Gewerkschaftssekretär Brandes-
Magdeburg wird über das zeitgemäße Thema:
   „Der Regierungsentwurf eines Arbeitskammergesetzes“
reden. An den Vortrag schließt sich eine freie Aus-
sprache an. Veranstalter der Versammlung ist das hiesige
Gewerkschaftskartell und der Industriearbeiter-Verband.
   Die Vereine werden gebeten, in Anbetracht dieser Ver-
sammlung am Samstagabend von anderen Veranstaltungen
Abstand zu nehmen.
   Im übrigen heißt es am Samstagabend für jeden Ge-
werkschafts- und Parteigenossen:
                        Auf in die Monopol-Versammlung!

13. Mai 1918

Alle Scans zum Kriegsgesetz

Stadtarchiv Troisdorf, „Gemeindeverwaltung“ 1914-1921, B 923

Dieses Preußisches Gesetz hatte die Vereinfachung der Verwaltung zum Ziel. Dies zeigt sich vor allem daran, dass lediglich 1/3 der Abgeordneten anwesend sein mussten, um einen Beschluss zu fassen. Hintergrund waren vermutlich die hohen Zahlen der Einberufenen. Auch über die öffentlichen Volksschulen und die Steuereinnahmen sind neue Gesetze erlassen worden.

22. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. April 1918

Solinger Stadt-Chemiker Olszewski erläutert die Problematik der Ersatz-Lebensmittel und die Aufgaben des Nahrungmittels-Untersuchungsamtes

                             Ersatz-Lebensmittel.
                         Von Stadt-Chemiker Olszewski.
   Unter einem Ersatzmittel ist ein Stoff zu verstehen, welcher be-
stimmt ist, einen anderen zu ersetzen. Streng genommen ist also eine
Substanz, die künstlich hergestellt ist, aber genau die gleichen chemi-
schen und physikalischen Eigenschaften hat, kein Ersatzmittel, sondern
genau dieselbe wie das natürliche Erzeugnis. Produkte, die nur mit
Füllmittel vermischt wurden, sind keine eigentlichen Ersatzmittel,
sondern stellen gestreckte Präparate vor. Ein typisches Ersatzmittel
darf somit den Stoff, welchen es zu ersetzen bestimmt ist, nicht ent-
halten. Nahrungsmittelersatzstoffe können daher ganz anders zu-
sammengesetzt sein als das Nahrungsmittel, und können entweder
den Nährwert, den Genußwert oder den Gebrauchswert ersetzen. Auf
jeden Fall muß aber eine dementsprechende Kennzeichnung, die jede
Täuschung ausschließt, verlangt werden. Ein ideales Ersatzmittel ist
ein solches, das sämtliche drei Eigenschaften in sich birgt.

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13. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. November 1917

Zahlreiche Verurteilungen wegen Höchstpreisüberschreitung in Langenfeld

  Langenfeld. Vergehen. Im Monat September sind
wegen Vergehens gegen die Kriegsernährungsgesetze in der
hiesigen Gemeinde bestraft worden: 10 Personen wegen Höchst-
preisüberschreitung, 4 Personen wegen unberechtigter Milch-
abgabe in Verbindung mit Höchstpreisüberschreitung, 4 Per-
sonen wegen Schleichhandels mit Kartoffeln in Verbindung mit
Höchstpreisüberschreitung.

2. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. August 1917

Aus einer Verhandlung beim Schlichtungs-Ausschuß Solingen

             Aus dem Schlichtungsausschuß.
   Gestern nachmittag tagte wieder eine Sitzung des Schlichtungs-
Ausschusses für Differenzen, die auf Grund des Hilfsdienstgesetzes
entstanden sind. Es standen 15 Fälle zur Verhandlung. Der Vor-
sitzende, Herr Amtsrichter Dr. Wirtz, verlas ein Schreiben des
Kriegsamtes, in dem auf den prinzipiellen Standpunkt hingewiesen
wird, auf den sich der Berliner Schlichtungs-Ausschuß gestellt hat.
Nach Ansicht dieses Ausschusses darf der Arbeiter nicht
verpflichtet werden, den Nachweis zu erbringen,
bei welchem anderen Arbeitgeber er in Arbeit
zu treten gedenkt und was er dort verdienen wird.
Auf der anderen Seite nimmt der genannte Schlichtungs-Ausschuß
keine Rücksicht auf die Tatsache, ob der Arbeiter anderswo mehr ver-
dienen kann, sondern stellt nur fest, ob der bisher gezahlte Lohn
den heutigen Zeitverhältnissen noch angemessen erscheint.

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11. August 1915

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. August  1915

Wichtigkeit der Pressearbeit für die zahlreichen kriegsbedingten Gesetze und Verordnungen

Schleiden, 10. Aug. Die infolge der Krieges
notwendig gewordenen Gesetze, Verordnungen und
Verfügungen sind so zahlreich, daß sie schon einen
ansehnlichen Band füllen würden. Sie alle sind,
namentlich aber für das wirtschaftliche Leben von
einschneidender Bedeutung und viele Kreise der Be-
völkerung müssen darauf bedach[t] sein, sich mit den
Vorschriften bekannt zu machen, um nicht nur mancherlei
Nachteilen zu entgehen, sondern auch sich nicht Ueber-
tretungen zu Schulden kommen zu lassen, die unter
Umständen zu schweren Strafen führen können. Be-
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3. Mai 1915

3.5.15 Brotversorgung

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 3.5.1915

Neue Brotverordnung im Kreis Mettmann

I[n]. Mettmann, 3 Mai. (neue Verord-
nung über den Brotverkehr.) Für den
Kreis Mettmann ist eine neue Verordnung über
den Brotverkehr erlassen worden. Sie bestimmt,
daß das Schwarzbrot fortab aus 70 Gewichts-
teilen Roggenschrot, 20 Gewichtsteilen Weizen-
schrot und 10 Gewichtsteilen Kartoffelmehl u[nd] s[o] w[eiter].
hergestellt werden muß. Das Kriegsbrot muß
aus 55 Gewichtsteilen Roggenmehl, 30 Gewichts-
teilen gemischtem Weizenmehl oder Weizen-
mehl, das bis mehr als 93 Prozent durch-
gemahlen ist und 15 Prozent Gewichtsteilen
Kartoffelmehl u[nd] s[o] w[eiter] hergestellt sein. Das Weizen-
brot muß aus 75 Gewichtsteilen Weizenmehl
und 30 Gewichtsteilen Roggenmehl bestehen.
Für Kaltes, Honigkuchen, Bretzeln un Graham-
brot können Ausnahmen zugelassen werden.
Mehl darf nach wie vor nur in Mengen von
höchstens einem Pfund abgegeben werden.

10. April 1915

BAST_10_04_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1915

Die ersten Prozesse wegen Vergehen gegen die Mehl- und Bortverordnungen wurden vor den bergsichen Gerichten verhandelt. Bäcker und Brothändler erhalten verleichsweise geringe Strafen..

                         Mehl- Prozesse.
   Eine Unzahl von Prozessen wegen Uebertretung der
neuen Verordnungen über die Mischung und Ver-
backung von Mehlsorten, zu frischen Brotver-
kaufes, falscher Deklarierung von Mehlvor-
räten usw. werden demnächst die Strafkammer beschäftigen.
Die deswegen unter Anklage gestellten Geschäftsleute – Bäcker
meister, Inhaber oder Leiter von Nahrungsmittelgeschäften –
wohnen in Elberfeld, Barmen, Ronsdorf, Remscheid,
Ohligs, Solingen, Mettmann usw.; es gibt wohl
kaum eine Stadt oder ein Landstädtchen im Landgerichtsbezirk,
in dem nicht wenigstens einer jener „Sünder“ wohnt. Das er-
scheint begreiflich, wenn man hört, daß weit über 300 der-
artiger Prozesse anhängig sind und sich diese Zahl noch stets
vergrößert. (Ein Gegenstück zu den vielen Schnapsprozessen, die
teils schon erledigt sind, sich teils och in der Schwebe befinden.)

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5. September 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. September 1914

Aufruf zur Beseitigung aller feindlichen Brieftauben auf deutschem Gebiet

Ueberwachung
des verbotenen Brieftaubenverkehrs nach
dem feindlichen Auslande.
Trotz der Bestimmungen, die nach Ziffer 10 der Bekannt-
machung über den Kriegszustand vom 31. Juli 1914 gegeben
sind ist der Verdacht gerechtfertigt, daß sich noch immer belgische
oder französische Brieftauben im Lande befinden. Diese Tauben
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