Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Dezember 1918
Leichlingerinnen, die Besatzungssoldaten beim sexuellen Kontakt mit Krankheiten anstecken, droht Strafe.
Stadtgemeinde Leichlingen.
Bekanntmachung. Die britische Behörde macht mich darauf auf-
merksam, daß es für die Gemeinde schwere Unannehmlichkeit zur
Folge haben wird, falls sich ein britischer Soldat im geschlechtlichen
Verkehr mit einer hiesigen weiblichen Person ansteckt. Wer sich in
dieser Beziehung krank fühlt, möge sich bei mir vertraulich
melden oder unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Leichlingen, den 24. Dezember 1918.
Der Bürgermeister: Klein.
Schlagwort-Archive: Geschlechtskrankheiten
28. November 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. November 1918
Ein Vortrag über Geschlechtskrankheiten – nur für Frauen
Montag, den 2. Dez[embe]r, abends 7½ Uhr:
im Weißen Saale des Hotel Monopol:
Oeffentl[icher] Vortrag
von Fräulein Dr. med. Crüll – Düsseldorf:
Die Geschlechtskrankheiten
und ihre Folgen.
Eintritt nur Frauen und Mädchen gestattet.
Kindern ist der Zutritt untersagt.
25. Juli 1917
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Juli 1917
Kampf den Geschlechtskrankheiten: Der Aufklärungsfilm „Es werde Licht! Wird nun auch in Solingen gezeigt.
Solingen. Es werde Licht. Bis zum Freitag wird das
große Filmwerk „Es werde Licht“ im Palasttheater aufgeführt.
Dieser Film, der mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft zur
Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten herausgegeben wurde, hat in
allen Großstädten das größte Interesse hervorgerufen. Er wird von
der gesamten Presse glänzend besprochen. Das Werk wird dem
Publikum in 5 Riesenabteilungen vor Augen geführt. Als Haupt-
darsteller sehen wir den Meister der Schauspielkunst, Bern[d] Aldor,
während auch die übrigen Rollen von nur ersten Kräften besetzt sind.
23. Juli 1917
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Juli 1917
Über den Zusammenhang und die Bedeutung von Krieg und Rassenhygiene (Eugenik) für die Arbeiterklasse. Aus heutiger Sicht ein überaus problematischer Einblick in die Wirkung „rassenhygienischen“ Denkens auf die Arbeiterbewegung.
Krieg, Rassenhygiene und Arbeiterklasse.
Bei den zahllosen Betrachtung zur Bevölkerungsfrage, die
der Krieg veranlaßt, wird nur von der Vermehrung der Menge des
Nachwuchses gesprochen, während man die Verbesserung der Quali-
tät der kommenden Generation nur nebenbei erwähnt. Dabei ist
aber gerade die Hebung der körperlichen und geistigen Eigenschaften
der zukünftigen Kinder eines der wichtigsten Probleme der Bevölke-
rungspolitik nach dem Kriege. Mit der Verbesserung der erb-
lichen Eigenschaften der menschlichen Art beschäftigt sich eine junge
Wissenschaft, die Eugenik oder Rassenhygiene, die man besser als
generative oder Erbhygiene bezeichnet. Leider haben Einseitigkeiten
ihrer Verkünder, die sehr oft nur Naturwissenschaftler mit geringer
soziologischer Bildung sind, dieser neuen Betrachtungsart sehr ge-
schadet. Auch kann der erbhygienische Gesichtspunkt sehr leicht zu
allerhand reaktionären Forderungen mißbraucht werden, wenn man
die innige Wechselwirkung zwischen gesellschaftlicher Entwicklung
und biologischer Vererbung vernachlässigt und gesellschaftliche Schäden
nur durch erbliche Veranlagungen zu erklären und zu rechtfertigen
sucht.
7. Dezember 1916
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Dezember 1916
Androhung von Gefängnisstrafen für geschlechtskranke Prostituierte
Verordnung
betr[effend] Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten.
1. Frauenspersonen, welche gewerbs- oder gewohnheitgemäß den
außerehelichen Geschlechtsverkehr ausüben, obwohl sie wissen oder
den Umständen nach annehmen müssen, daß sie geschlechtskrank sind,
werden nach § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom
4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Beim
Vorliegen mildernder Umstände kann auf Haft oder auf Geldstrafe
bis zu 1500 Mark erkannt werden.
2. Ist ein Verfahren wegen Zuwiderhandlung gegen dieses
Verbot eingeleitet, so hat sich die Beschuldigte einer Untersuchung
durch einen Polizeiarzt oder einen sonstigen beamteten Arzt zu unter-
werfen. Im Weigerungsfalle findet die Strafbestimmung des Abs. 1
gleichmäßige Anwendung.
Der kommandierende General
Fr(ei)h(er)r von Gayl, General der Infanterie.
14. Oktober 1916
Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Oktober 1916
Einrichtung einer Beratungsstelle für Menschen mit Geschlechtskrankheiten im Kreis Schleiden
Bekanntmachung.
Der Vorstand der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz
hat für den Kreis unserer Ortskrankenkasse eine kostenlose Beratungs-
stelle für unsere Mitglieder und deren Familienangehörigen, welche
an Geschlechtskrankheit leiden, errichtet.
Geschlechtskranke Männer und Frauen wenden sich ver-
trauensvoll an die Geschäftsleitung der Allgemeinen Ortskranken-
kasse für den Kreis Schleiden in Schleiden, Steinstraße 56,
welche bereitwilligst nähere Auskunft über die Beratungsstelle erteilt.
Reisekosten und Arbeitsversäumnis zur Beratungsstelle
werden vergütet.
Die schleunigste Benutzung der Beratungsstelle wird den
betr[offenden] Leidenden ganz besonders und dringend empfohlen. Ver-
schwiegenheit wird zugesichert.
Der Vorstand
der allgemeinen Ortskrankenkasse für den Kreis Schleiden.
Der Vorsitzende: Reinshagen.
5. Juli 1915
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Düsseldorf, BR 0007, Nr. 38864, o. Bl.
Der Einfluss der Militärbehörden reichte weit über militärische Fragen im engeren Sinne hinaus. In ihren Zuständigkeitsbereich fielen viele verwaltungspolizeiliche Aufgaben, bei denen sie den zivilen Polizeibehörden (Regierungspräsidenten, Polizeipräsidenten, Landräte) vorgesetzt waren. So regulierte etwa das VII. Armeekorps auch für das Rheinland den Umgang mit empfängnisverhütenden Mitteln und Abtreibungen– wobei Regulierung ein weitgehendes Verbot jenseits von approbierten Medizinern bedeutete.
12. Mai 1915
Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Mai 1915
Verbot der Werbung für die nichtärztliche Behandlung von Geschlechts- und Hautkrankheiten
Bekanntmachung.
Den im Bezirk des 8. Armeekorps erscheinenden
Zeitungen untersage ich für die Dauer des Krieges
Die Aufnahme von Anzeigen, in denen
1. sich Personen zur Behandlung von Krankheiten
oder Leiden, die als Geschlechts bezw. Haut-
krankheiten bekannt sind, anbieten;
2. Gegenstände oder Behandlungsmaßnahmen an-
gepriesen werden, welche zur Linderung oder
Heilung von solchen Krankheiten dienen sollen.
Desgleichen ist das Anschlagen und Verteilen solcher
Anzeigen verboten.
Diese Anordnung erstreckt sich nicht auf Anzeigen
Ärztlichen approbierter Personen.
Coblenz, den 17. April 1915.
Der Kommandierende General.
von Ploetz, General der Inf. [fanterie]