7. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Gerichtsangelegenheiten“ 1849-1928, B 136, Bl. 182

Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau lässt bekanntgeben, dass die Listen mit den berufenen Schöffen und Geschworenen im Rathaus zur Einsicht bereit liegen.

[4 – 2]

Bekanntmachung.
Die Urliste derjenigen Personen der Gemeinde

…………, welche zum Amte eines
Schöffen oder Geschworenen berufen werden können,
liegt von heute ab eine Woche lang zu Jeder-
manns Einsicht auf dem Rathause in Sieglar,
Zimmer 3, offen.
Einsprüche gegen die Richtigkeit und Voll-
ständigkeit derselben können während dieser
Zeit schriftlich oder mündlich zu Protokoll
erhoben werden.

                  Sieglar, den 7. August 1918
                     Z.[u] d.[en] A.[kten]
                    Der Bürgermeister:
                          Lindlau

1. Dem Königl.[ichen] Amtsgericht in Siegburg die
Urlisten wieder eingesandt.                   M.
2. Dem Herrn Landrat berichtet, daß die Listen dem
Amtsgericht zugegangen sind. (Ad 2, Anzeige über
Einreichung der Listen ist durch
Verfg. vom 10/9 1913
No. 4341 aufgehoben.

Zu den Akten
Der [Bürgermeister] 14. 8. 18.
Lindlau

25. Januar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 25. Januar 1918

 Das Urteil über sechs jugendliche Hildener Diebe, die im vorigen Jahr Diebstähle auf dem Bahnhof in Solingen-Ohligs begangen haben sollen, wird gefällt.

Hilden, 25. Jan. Vor der Düsseldorfer Straf-
kammer hatten sich vier jugendliche Arbeiter aus
Hilden und zwei weibliche Verwandte eines der An-
geklagten zu verantworten. Die Arbeiter wurden be-
schuldigt, während des Monats Mai vorigen Jahres ver-
schiedene Diebstähle auf dem Bahnhofe zu Ohligs und
während des Monats November Diebstähle in privaten
Haushaltungen in Hilden verübt zu haben. Die zwei
weiblichen Verwandte kamen dabei als Hehler in Be-
tracht. Auf Grund einer umfangreichen Beweisauf-
nahme gelangte das Gericht zu der Überzeugung, daß nur
den Angeklagten Wilhelm Wischmener und Emil Ober-
straß ein einfacher Diebstahl nachgewiesen worden sei, der
mit je zwei Monaten Gefängnis geahndet wurde. Die
übrigen Angeklagten wurden freigesprochen.

23. November 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 23. November 1917

Ein hiesiger Arbeiter wird wegen der versuchten Einfuhr von Lebensmitteln vorerst verurteilt – und wenig später wieder freigesprochen.

Hilden, 23. Nov. Vor einiger Zeit war ein hiesi-
ger Arbeiter an die holländische Grenze gefahren und
hatte in der Nähe von Bocholt Waren eingekauft. Mit
den Lebensmitteln kam er bis nach Düsseldorf, wo sie
ihm von einem Zugrevisor abgenommen wurden. Wegen
verbotener Einfuhr, d.h. Nichtanmeldung von ratio-
nierten Waren, erhielt der Mann außerdem eine Anklage.
Vom Schöffengerichht in Gerresheim wurde er aber frei-
gesprochen, weil angenommen wurde, es habe sich nicht
um anmeldepflichtige Auslandswaren gehandelt. Gegen
dieses Urteil legte der Staatsanwalt Berufung ein und
beantragte vor der Strafkammer in Düsseldorf im Sinne
der Anklage auf eine Geldstrafe von 30 Mark zu er-
kennen. Die Strafkammer schloß sich den Gründen des
schöffengerichtlichen Urteils an und bestätigte die Frei-
sprechung.