24. April 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. April 1918

Ein Artikel über die überlegene deutsche Planungsfertigkeit sowie deren Geheimhaltung

Klar zum Gefecht.
Aus dem Feld wird uns geschrieben:

Das Große wächst aus dem Kleinen. Der Geist,
der die gewaltigen Ereignisse eingeleitet hat, in denen
wir treiben, ist im Grunde nichts als der Geist der
Ordnung und Sauberkeit, der in jedem guten deutschen
Hauswesen herrscht und bei der Marine auf unseren
Kriegsschiffen den anschaulichen Ausdruck gefunden
hat: „Klar zum Gefecht“. Die Vorbereitung eines
Unternehmens, das die Westfront zerschmettern soll,
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6. Juli 1915

BR 0043 Nr. 151 Bl. 305r BR 0043 Nr. 151 Bl. 305v

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Landratsamt Siegkreis, BR 0043 Nr. 151, Bl. 305r-v.

Um den Soldaten an der Front etwas Abwechslung vom düsteren Alltag zu verschaffen, wurde im Sommer 1915 von Seiten des Generalstabes der Vorschlag gemacht, im Kriegsgebiet „gute kinematographische Vorführungen möglichst humoristischen, nicht kriegerischen Inhalts“ zu veranstalten. Hierfür suchte die militärische Führung über den Kölner Regierungspräsidenten und die jeweiligen Landräte auf der Bezirks- und Kreisebene nach geeigneten „Kinematographenbesitzern“.

24. Oktober 1914

BR 0043 Nr. 181 Bl. 31r

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Landratsamt Siegkreis, BR 0043 Nr. 181, Bl. 31-32.

Hier finden Sie das vollständige Schreiben vom 24. Oktober 1914.

Beim Lesen des vorliegenden Schreibens des Generalstabs in Berlin an den Kölner Regierungspräsidenten und die Landräte des Bezirks fühlt man sich unweigerlich ein wenig an James Bond erinnert: Eindringlich wird darin vor zwei jungen französischen Spioninnen gewarnt, die sich auf Zugfahrten durch „liebenswürdiges Entgegenkommen“ mitreisende Soldaten „sehr bald gefügig machen“ und versuchen, im zwanglosen Gespräch „aus ihnen alles Wissenswerte herauszuholen“. Vor diesem Hintergrund mahnte die Heeresleitung verstärkte Wachsamkeit gegenüber verdächtigen Personen und „erforderliche Zurückhaltung“ bei Bahnfahrten an.