Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. April 1915
Am 2. April verbot das Stellvertretende Generalkommando in Münster das Erscheinen der „Bergischen Arbeiterstimme“ für einige Tage. Ein während der Verbotszeit von der Redaktion herausgegebenes „Extrablatt“ wertete die militärische Zensurbehörde als Umgehung des Verbotes und verlängerte daraufhin die Untersagung des Erscheinens zunächst bis zum 15. April 1915. In Verhandlungen gelang es der „Bergischen Arbeiterstimme“, das Wiedererscheinen ab dem 9. April 1915 zu erreichen.
VII. Armeekorps. Münster, 7. April 1915.
Stellvertr. Generalkommando.
Abt. II d Nr. 1669.
An
Redaktion und Verlag der Bergischen Arbeiterstimme
Solingen.
Sie haben nach erfolgter Sperrung ein Blatt der „Ber-
gischen Arbeiterstimme“ ohne Nummer und Datum heraus-
gegeben und damit gegen dieses Verbot verstoßen. Die Be-
zeichnung als „Extrablatt“ veranlaßt mich nicht, diese Um-
gehung meines Verbotes ungeahndet zu lassen.
Ich verbiete deshalb das Erscheinen der „Bergischen Ar-
beiterstimme“ bis zum 15. April einschließlich und mache Sie
darauf aufmerksam, daß Sie im Falle weiterer Widersetzlich-
keiten gegen meine Anordnungen eine dauernde Unterdrückung
Ihres Blattes zu gewärtigen haben.
Die dortige Polizeiverwaltung ist hiervon in Kenntnis
gesetzt worden.
Der kommandierende General:
von Gayl.
Vorstehende Verfügung des stellvertretenden General-
kommandos zu Münster ist uns zur Veröffentlichung zuge-
gangen und das weitere Erscheinen unseres Blattes damit ein-
gestellt worden. Wir müssen zugeben, daß die Herausgabe des
„Extrablattes“ am Dienstag, den 6. geeignet war, die Meinung
zu erwecken, es handele sich um einen beabsichtigten Verstoß
gegen die Anordnung des Generalkommandos. Wir erklären
jedoch, daß uns eine solche Absicht völlig fern gelegen hat. Wir
haben dem Generalkommando nachgewiesen, daß wir derartige
„Extrablätter“ auch schon früher stets herausgegeben haben.
Wir müssen zugeben, daß es besser gewesen wäre, wenn wir
uns vor der Herausgabe des „Extrablattes“ mit dem General-
kommando in Verbindung gesetzt hätten, und haben wegen dieser
Unterlassung um Entschuldigung gebeten. Daraufhin hat der
Herr kommandierende General auf unsere Bitte das Verbot
der Zeitung aufgehoben.
Münster, den 8. April 1915.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
gez. v. Pfeffer, gez. Hugo Schaal.
Hauptmann.