5. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Dezember 1918

Nur ausschließlich vom Bezirkskommando gestempelte Entlassungsscheine sind gültig

                Achtung, Militärpersonen!
   Das hiesige Bezirkskommando hat sich bei dem Generalkom-
mando Münster informiert, ob die vom Arbeiter- und Soldatenrat
mitgestempelten Entlassungsscheine gültig seien und die Auskunft er-
halten, daß es im Interesse der Leute liegt, nur vom Bezirks-
kommando gestempelte Entlassungsscheine zu besitzen. Das Bezirks-
kommando erläßt deshalb folgende
                           Bekanntmachung.
   Um jeden Zweifel vorzubeugen, haben diejenigen Militär-
personen, welche im Besitz eines Entlassungsscheines sind, auf welchem
sich außer dem Stempel des Bezirkskommandos noch der Stempel
des Soldatenrats befindet, sich diesen Schein gegen einen neuen, nur
vom Bezirkskommando gestempelten, umzutauschen, Empfangnahme
der neuen Scheine am Freitag, den 6. Dezember von morgens 9 Uhr
ab in der städtischen Schützenburg, Kaiserstraße.

31. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Dezember 1917

Fahrpreiserhöhung auf Anordnung des Generalkommando in Münster, um die Benutzung der überlasteten Straßenbahnen zu vermindern

    Erhöhung der Straßenbahnpreise
  auf Anordnung des Generalkommandos.
   Die Ueberfüllung mancher Straßenbahnen ist zeit- und stellen-
weise eine derartige, daß eine ordnungsmäßige Beförderung gar nicht
erfolgen kann und der Betrieb dadurch in erheblicher Weise gestört
wird. Das Generalkommando in Münster hat sich daher veranlaßt
gesehen, zu verfügen, daß auf den betreffenden Straßenbahnen,
darunter der Solinger Kreisbahn, der Mindestfahrpreis auf 15 Pf[enni]g
festgelegt wird und die den bisherigen 10-Pf[enni]g-Fahrpreis entspechen-
den Zeitkarten – mit Ausnahme der Arbeiter – und Schülerjahr-
karten – aufgehoben werden. Beabsichtigt wird damit, die Be-
nutzung der Straßenbahn auf den kleinsten Entfernungen zu ver-
meiden und dadurch eine Entlastung für die weiteren Strecken her-
beizuführen. Die Aenderung tritt am 1. Januar in Kraft.

4. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. September 1917

Bericht über die Sitzung des Solinger Kriegshilfsausschuss: Zentrales Thema war die Lebensmittelversorgung, insbesondere die zu erwartende Versorgung mit Kartoffeln

             Aus dem Kriegshilfsausschuß.
   Unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters tagte gestern nach-
mittag eine Sitzung der Kriegshilfsausschusses. Der Vor-
sitzende gab bekannt, daß im verflossenen Monat an Kriegsunter-
stützung 315 048 Mark von der Stadt bezahlt worden sind. Für
Schuhe und Kleider wurde im letzten Monat die Summe von 37 186
Mark ausgegeben. Mit der Lieferung der Lebensmittel an die Händ-
ler soll, einem früher gemachten Vorschlag entsprechend, gewechselt
werden, so daß alle Händler der Reihe nach auch dann Waren er-
halten, wenn von einer Sorte nicht genügend vorhanden ist.

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9. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. April 1915

Am 2. April verbot das Stellvertretende Generalkommando in Münster das Erscheinen der „Bergischen Arbeiterstimme“ für einige Tage. Ein während der Verbotszeit von der Redaktion herausgegebenes „Extrablatt“ wertete die militärische Zensurbehörde als Umgehung des Verbotes und verlängerte daraufhin die Untersagung des Erscheinens zunächst bis zum 15. April 1915. In Verhandlungen gelang es der „Bergischen Arbeiterstimme“, das Wiedererscheinen ab dem 9. April 1915 zu erreichen.

     VII. Armeekorps.                             Münster, 7. April 1915.
Stellvertr. Generalkommando.
   Abt. II d Nr. 1669.

            An
   Redaktion und Verlag der Bergischen Arbeiterstimme
                                                                                 Solingen.
   Sie haben nach erfolgter Sperrung ein Blatt der „Ber-
gischen Arbeiterstimme“ ohne Nummer und Datum heraus-
gegeben und damit gegen dieses Verbot verstoßen. Die Be-
zeichnung als „Extrablatt“ veranlaßt mich nicht, diese Um-
gehung meines Verbotes ungeahndet zu lassen.
   Ich verbiete deshalb das Erscheinen der „Bergischen Ar-
beiterstimme“ bis zum 15. April einschließlich und mache Sie
darauf aufmerksam, daß Sie im Falle weiterer Widersetzlich-
keiten gegen meine Anordnungen eine dauernde Unterdrückung
Ihres Blattes zu gewärtigen haben.
   Die dortige Polizeiverwaltung ist hiervon in Kenntnis
gesetzt worden.
                                               Der kommandierende General:
                                                               von Gayl.

   Vorstehende Verfügung des stellvertretenden General-
kommandos zu Münster ist uns zur Veröffentlichung zuge-
gangen und das weitere Erscheinen unseres Blattes damit ein-
gestellt worden. Wir müssen zugeben, daß die Herausgabe des
„Extrablattes“ am Dienstag, den 6. geeignet war, die Meinung
zu erwecken, es handele sich um einen beabsichtigten Verstoß
gegen die Anordnung des Generalkommandos. Wir erklären
jedoch, daß uns eine solche Absicht völlig fern gelegen hat. Wir
haben dem Generalkommando nachgewiesen, daß wir derartige
„Extrablätter“ auch schon früher stets herausgegeben haben.
Wir müssen zugeben, daß es besser gewesen wäre, wenn wir
uns vor der Herausgabe des „Extrablattes“ mit dem General-
kommando in Verbindung gesetzt hätten, und haben wegen dieser
Unterlassung um Entschuldigung gebeten. Daraufhin hat der
Herr kommandierende General auf unsere Bitte das Verbot
der Zeitung aufgehoben.
   Münster, den 8. April 1915.
                             Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
                               gez. v. Pfeffer,     gez. Hugo Schaal.
                                   Hauptmann.