2. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. November 1918

Richtigstellung eines vom 11. Armeekorps erlassene Verordnung bezüglich Hamsterern

– Eine Richtigstellung geht uns wie folgt zur
Veröffentlichung zu: In zahlreichen Zeitungen
und Schreiben wird die Behauptung aufgestellt, das Gene-
ralkommando des 11. Armeekorps habe eine Verord-
nung hinsichtlich des Hamsterns mit dem Inhalt her-
ausgegeben, „wonach es vermieden werden müsse,
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8. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. Mai 1918

Erbittung von Mithilfe bei Ermittlung gegen Taubenschützen

Stellv[ertretendes]. Generalkommando
VIII. Armeekorps.
Abt[eilung]. I C. Nr. 1740.
Betrifft: Abschuss von Tauben.
In letzter Zeit ist trotz der bestehenden Verbote ein
vermehrter Abschuss von Brieftauben beobachtet worden.
Das stell[vertretende]. Generalkommando wird denjenigen Personen,
die zweckdienliche Angaben zur Feststellung von Tauben-
schützen machen, sodass deren strafrechtliche Aburteilung
erfolgen kann eine angemessene Belohnung in Geld gewähren.
Coblenz, den 17. April 1918.
V. S[tab]. d[es] st[ellvertretenden]. G[eneral]. K[ommandos].
Der Chef des Stabes,
gez[eichnet]. von Hepke, Generalleutnant.

4. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Mai 1918

Anordnung zur Sonntagsarbeit aller Arbeiter und Kriegsgefangener

Aufruf
zur Sonntagsarbeit für die Frühjahrsbestellung
.
Infolge des außerordentlichen Leute- und Gespannmangels
muß die für die Frühjahrsbestellung zur Verfügung stehende Zeit
auch in diesem Jahre auf jede Weise ausgenutzt werden. Dieser
vaterländischen Pflicht haben alle anderen Rücksichten nachzustehen.
Es ist demnach ebenso wie im Vorjahre erforderlich, daß
bis zum 15. Mai auch an Sonn- und Festtagen die Bestellungs
arbeiten, soweit sie noch im Rückstande sind, nicht ruhen, wobei
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30. Januar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Januar 1918

Auszahlung der Kriegsbeihilfen

Hilden, 30. Jan. Entsprechend den Grundsätzen
für die Gewährung von Kriegsbeihilfen aus Anlaß der
Teuerung an die Zivilbeamten im Ruhestand und ihre
Hinterbliebenen werden jetzt auch den pensionierten Beam-
ten der Heeresverwaltung und ihren Hinterbliebenen Bei-
hilfen gezahlt. Auch die pensionierten Offiziere und die
Rentenempfänger und ihre Witwen und Waisen können
ebenfalls mit laufenden und einmaligen Kriegsbeihilfen
bedacht werden, für deren Bewilligung bei Offizieren usw.
das Kriegsministerium, bei Rentenempfängern usw. das
örtlich zuständige Stellvertretende Generalkommando in
Frage kommt.

19. November 1917

Vorderseite des Schreibens des Direktors des Landesarmenhauses in Trier Vorderseite des Schreibens des Direktors des Landesarmenhauses in Trier

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Besatzung – Kriegsbeihilfen, Gen., Nr. 8637.

Der Direktor des Landesarmenhauses in Trier bittet den Landeshauptmann um Lohnfortzahlung des zum Kriegsdienst eingezogenen Gärtners Wilhelm Rittmeyer, sowie um Auszahlung der Bezüge an die Ehefrau. Weiterlesen

16. November 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 16. November 1917

Das Generalkommando kritisiert schroffes Verhalten der Geschäftsleute gegenüber dem einkaufenden Publikum.

Hilden, 15. Nov. Die Klagen, daß Geschäfts-
leute das nachfragende und einkaufende Publikum, vor
allem Frauen, unter Außerachtlassung jeder Höflichkeit
schroff abfertigen, wollen auch in Hilden nicht ver-
stummen. Diese unwürdige Behandlung muß erbitternd
auf die allgemeine Stimmung einwirken und verstößt
in jetziger Zeit bei den mit der Lebensmittel- und Geb-
rauchsartikelbeschaffung verbundenen Schwierigkeiten
gegen die öffentliche Wohlfahrt. Das Generalkommando,
welches hierüber Mitteilung erhalten hat, kann ein der-
artiges Verhalten nur erneut scharf mißbilligen und würde
bedauern, wenn es sich zu anderweitigen Maßnahmen
gezwungen sehen sollte.

14. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. September 1917

Die Löhne der Schlosser bei den Firmen WKC und Küpper im Fokus des Solinger Schlichtungsausschusses

         Aus dem Schlichtungsausschuß.
   Zum erstenmal beschäftigte sich gestern der Schlichtungsausschuß
mit Lohndifferenzen bei zwei Firmen, die Firma Weyersberg, Kirsch-
baum u. Co, die mit ihren Schlossern und der Firma Küpper,
die mit ihren Schlägereiarbeitern und Schlossern in Lohndifferenzen
geraten ist. Die Verhandlungen waren sehr langwierig. Die Schlosser
von W. K. C. fordern einen Durchschnittslohn von 1,30 Mark die
Stunde. Die Firma hat eine Zulage von 10 Pf[enni]g bewilligt, so daß
der heutige Durchschnittslohn 1 Mark bis 1,20 Mark beträgt. Die
Löhne, die die Firma W. K. C. an ihre Schlosser bisher gezahlt hat,
standen weit unter dem Durchschnitt, denn sie betrugen 60 Pf[enni]g bis
1 Mark. Ein interessantes Geständnis machte der Vertreter der be-
klagten Firma: Um die „Begehrlichkeit“ der andern
Schlosser nicht zu reizen, erhalten einige
Schlosser im geheimen Extralohnzulagen. Bei der
Berechnung des heutigen Durchschnittslohnes hat übrigens die Firma
eine Anzahl gut entlohnter Akkordarbeiter mit angeführt und nur
dadurch den Durchschnittslohn auf die angegebene Höhe gebracht.

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16. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. November 1916

Die Einrichtung einer Außenstelle des Kriegsamtes in Düsseldorf

Ein Kriegsamt für den Rhein[isch]-Westfälischen
                     Industriebezirk.
   Die Ausführung der beabsichtigten Anordnung der Zivildienst-
pflicht und die damit beabsichtigte Zusammenfassung aller pro-
duktiven Kräfte während des Krieges wird die Einrichtung von
Kriegsämtern in der Provinz notwendig machen. Diese sollen
im allgemeinen den bestehenden Generalkommandos angegliedert
werden und ihren Sitz an deren Standort erhalten. Nur für den
rheinisch-westfälischen und den luxemburgisch-lothringi-
schen Industriebezirk wird es nicht für zweckmäßig gehalten, die
Außenstellen nach Münster und Koblenz zu legen. Man beabsichtigt
daher im Interesse einer engeren Fühlung zwischen Kriegsamt und
der Industrie und der Erleichterung und Vereinfachung des Ge-
schäftsverkehrs solche Außenstellen des Kriegsamts in Metz und in
Düsseldorf einzurichten. Ueber die Besetzung der Stellen kann
noch nichts gesagt werden, da sich die Erwägungen über die Rege-
lung der Personalfrage noch in der Schwebe befinden. Dagegen ist

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16. März 1916

BR 0007 Nr. 38864 (20) BR 0007 Nr. 38864 (21)

BR 0007 Nr. 38864 (22) BR 0007 Nr. 38864 (23)

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Düsseldorf, BR 0007 Nr. 38864, o.Bl.

Angesichts des Massensterbens an den Fronten war auch der Umgang mit den zahllosen Gefallenen ein Thema für die Militärverwaltung. Aus rein praktischen wie auch aus ideologischen Gründen lag das Interesse der Militärführung bei der Anlage großer Soldatenfriedhöfe („Heldenfriedhöfe“) nah bei den Schlachtfeldern. Für die Zivilverwaltung gewann diese Thematik an Bedeutung, weil dort viele Anfragen aufliefen, ob und wie denn die Leichen des gefallenen Mannes, Sohnes, Bruders etc. heimgeholt und nahe der Familie bestattet werden könnten. Das Kriegsministerium erteilte solchen Anfragen generell eine Absage und instruierte etwa die Regierungen entsprechend.

19. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Januar 1916

Rede des sozialdemokratischen Abgeordneten Wilhelm Dittman (Wahlkreis Remscheid) vor dem deutschen Reichstag in Berlin über Zensur, Belagerungszustand und Militärdiktatur.

Dittmann über Zensur und Belagerungszustand!
   Das Symbol, unter dem wir jetzt in die Beratungen eintreten
müssen, ist der Maulkorb, ein Maulkorb, für den deutschen Reichstag.
Hier ist der Beweis! (Redner zeigt dem Hause einen Reichstags-
bericht des Volksblatt für Halle, aus dem die Zensur verschiedene
Stellen gestrichen hat.) So fuhrwerkt die Zensur mit den Reden
herum, die wir halten. (Lebhaftes Hört, hört! bei den Soz[ialdemokraten]) Die
weißen Stellen, die Sie sehen, enthielten die Kritik, die Simon hier
am Donnerstag an der Reichsgetreidestelle geübt hat. Die Zensur in
Halle streicht einfach die Kritik aus dem Reichstagsbericht heraus.
(Erneute Rufe bei den Soz[ialdemokraten]: Hört, hört!) Das Volk soll nicht er-
fahren, was im Reichstag gesagt worden ist, das ist unerhört, das
ist eine Verletzung der Reichsverfassung (Lebhafte Zustimmung bei
den Soz.), die wahrheitsgemäße Reichstagsberichte ausdrücklich zum
Abdruck freigibt. Es geht um das Recht des Reichstags! (Glocke des
Präsidenten.) Es handelt sich nicht um den Mißgriff eines örtlichen
Zensors, nein, die Streichung in Halle ist auf telegraphische Anord-
nung von Berlin erfolgt. (Hört, hört! Bei den Soz[ialdemokraten]) Mein Ge-
währsmann in Halle, Redakteur Hennig, schreibt mir darüber
folgendes:

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