18. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. November 1918

Die alten Mächte sind immer noch gewillt, Verfügungen zu erlassen

                      Eine Verfügung von Münster.
   Vom Generalkommando in Münster wird uns geschrieben:
   Die Gendarmerie versieht nach wie vor ihren bisherigen Dienst.
Sie arbeitet im Interesse der Ruhe, Ordnung und Sicherheit, also
für die Gesamtheit.
   Die Gendarmerie behält alle ihre Abzeichen und trägt Säbel
und Schußwaffen, die Hilfsgendarmen außerdem einen Ringkragen
oder eine Armbinde mit der Aufschrift „Hilfsgendarm des stellv[ertretenden]
Generalkommandos 7. A[rmee] K[orps].
   Allen Anordnungen der Gendarmerie ist unbedingt Folge zu
leisten, sowohl von allen Angehörigen der Armee – Offizieren und
Mannschaften – , als auch von der Zivilbevölkerung.
   Zur Verhinderung von Plünderungen und Eigentumsvergehen
ist von der Schußwaffe Gebrauch zu machen.
   Alle Revisionen der Lebensmittelausfuhr sind durch die Gen-
darmerie streng durchzuführen, da nur auf diese Weise eine Gewähr
für die Ernährung der Gesamtheit gegeben ist.
   Wir bemerken dazu nur, daß die Arbeiterräte des Solinger
Kreises die Dinge so machen, wie sie es im Interesse der Sache für not-
wendig erachten. Auf Grund welchen Rechtes will man heute noch
in Münster [zu] verfügen, was zu geschehen hat?

16. September 1916

16091916 gendarmerie

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. September 1916

Verstärkung des Gendarmeriedienstes im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Zur Verstärkung des Gendameriedienstes sind dem
Kreise Schleiden sechs Kavalleristen als Hilfsgendarmen
zugeteilt worden. Den Anordnungen der Hilfsgen-
darmen ist seitens der Bevölkerung in gleicher Weise
wie denen der ordentlichen Gendarmen Folge zu leisten-
Sie sind kenntlich durch eine weiße abgestempelte
Binde mit der Aufschrift “Hilfsgendarm” am linken
Oberarm. Die Leute tragen die Uniform ihres
Truppenteils.
Schleiden, den 12. September 1916
Der Königliche c[ommissarische]Landrat,
Graf von Spee, Regierungsrat