Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1918
Eine Postaushelferin wurde wegen Verletzung des Postgeheimnisses zu einer Haftstrafe verurteilt.
Solingen. Das Postgeheimnis verletzt hatte die Post-
aushelferin Erna Str. dadurch, daß sie Feldpostbriefe öffnete, wie sie
behauptete aus Neugier. Vor allem suchte sie Liebesbriefe zu ihrem
Objekt aus und rief dadurch manchen Konflikt zwischen Feldgrauen
und ihrer Liebsten hervor. Das Solinger Schöffengericht verurteilte
sie zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten, wo-
durch ihre Neugierde wohl geheilt sein dürfte.