25. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1918

Eine Postaushelferin wurde wegen Verletzung des Postgeheimnisses zu einer Haftstrafe verurteilt.

  Solingen. Das Postgeheimnis verletzt hatte die Post-
aushelferin Erna Str. dadurch, daß sie Feldpostbriefe öffnete, wie sie
behauptete aus Neugier. Vor allem suchte sie Liebesbriefe zu ihrem
Objekt aus und rief dadurch manchen Konflikt zwischen Feldgrauen
und ihrer Liebsten hervor. Das Solinger Schöffengericht verurteilte
sie zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten, wo-
durch ihre Neugierde wohl geheilt sein dürfte.

22. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Mai 1918

Ein Erlass der Postverwaltung betont das Postgeheimnis bei Paketen.

  – Lebensmittelversendung auf der Post.
Daß bei der Post ebenso wie das Briefgeheim-
nis auch das Paketgeheimnis gewahrt wird –
ein Deklarationszwang wie bei Gütersendungen
der Eisenbahn besteht bei Postpaketen nicht
wird durch folgenden neuen Erlaß der Post-
verwaltung betont: „Polizeibeamten oder Gen [-]
darmen darf weder die Besichtigung, noch die
Öffnung oder Durchsuchung von ausgelieferten
Paketen in den Diensträumen oder auf den
Bahnsteigen gestattet werden; auch ist Anträgen
auf Auskunftserteilung nicht stattzugeben. Der
Zutritt zu den Die[n]sträumen ist den Polizeibe-
amten für derartige Zwecke nicht gestattet. Eine
Beschlagnahme ausgelieferter Pakete oder die
Auskunfterteilung darüber ist nur auf straf-
oder kriegsgerichtliche Anordnung oder auf
Verfügung der Staatsanwaltschaft zulässig.

24. April 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. April 1918

Ein Artikel über die überlegene deutsche Planungsfertigkeit sowie deren Geheimhaltung

Klar zum Gefecht.
Aus dem Feld wird uns geschrieben:

Das Große wächst aus dem Kleinen. Der Geist,
der die gewaltigen Ereignisse eingeleitet hat, in denen
wir treiben, ist im Grunde nichts als der Geist der
Ordnung und Sauberkeit, der in jedem guten deutschen
Hauswesen herrscht und bei der Marine auf unseren
Kriegsschiffen den anschaulichen Ausdruck gefunden
hat: „Klar zum Gefecht“. Die Vorbereitung eines
Unternehmens, das die Westfront zerschmettern soll,
Weiterlesen

26. Dezember 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. Dezember 1917

Postpakte zu öffnen ist verboten.

   –  Die Post und die Postpakete. Das Öffnen
der Pakete in Reichspostämtern durch Postbe-
amtes ist ungesetzlich und daher unzulässig. Seit
einiger Zeit werden die Nachrichten verbreitet,
daß in manchen Postämtern Postpakete von
Postbeamten geöffnet werden, um sie auf ihren
Inhalt zu prüfen bezw. dabei festzustellen, ob
Lebensmittel darin enthalten sind. Eine An-
frage bei den maßgebenden Oberpostbehörden,
auf Grund welcher gesetzliche Bestimmungen
das Öffnen der Postpakete angeordnet wurde
bezw. zulässig ist, hat folgendes Ergebnis ge-
habt: Im Königreich Bayern werden alle
Pakete, die über die Grenze gehen, postseitig
geöffnet, um festzustellen, ob Lebensmittel, de-
ren Ausfuhr im Königreich verboten ist, darin
enthalten sind. Finden sich solche Lebensmittel
vor, so werden sie auf Grund einer nur für
Bayern gültigen Verordnung beschlagnahmt
und an die Regierung abgeliefert. Ein in das
Paket gelegter Zettel benachrichtigt den Adres-
saten von der Beschlagnahme. Für alle Post-

Weiterlesen