27. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. März 1918

Erläuterungen zu den Bestimmungen der neuen Eierverordnung für den Landkreis Solingen

                          Eieraufbringung
   Noch immer herrschen in Kreisen der Geflügelhalter Zweifel
über die Art der Eieraufbringung und der Eierablieferung. Unser
Kreis ist auch in bezug auf die Eierversorgung Bedarfskreis, d[as] h[eißt]
ein Teil seines Bedarfs wird ihm von außerhalb überwiesen. Auf
die ihm für den Verbrauch zugestandene Gesamtziffer kommt aber
die von ihm selbst aufzubringende Eiermenge in Anrechnung, denn
auch die Bedarfskreise sollen die Hände nicht in den Schoß legen
und nur auf den Segen von oben warten. Die Menge, die der Kreis
aufbringen muß, ist auf Grund der bekannten kürzlich ergangenen
Eierverordnung auf die Geflügelhalter des Kreises umgelegt wor-
den. Jeder einzelne Geflügelhalter wird nach Maßgabe seiner wirt-
schaftlichen Verhältnisse, der Art der Unterbringung der Hühner,
der ev[en]t[uel]l vorhandenen freien Auslaufsmöglichkeit, der Zahl der

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