27. Februar 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Februar 1917

In Leichlingen soll ein Eichenhain an die gefallenen Bürger erinnern

   Leichlingen. Hain und Stadtwald am Jo
hannisberge. Zum Gedächtnisse der in diesem furcht-
baren Kriege gebliebenen Leichlinger wird ein Eichenhain
am Johannisberge angepflanzt werden. In der am Sonntag
abgehaltenen Generalversammlung des Bürgervereins machte
Herr Rektor Linder über diesen Hain einige allgemein inter-
essierende Angaben. Der Eichenhain wird für jeden Gefallenen
eine Eiche enthalten. Mitten im Hain wird ein Platz ent-
stehen, auf dem Friedenslinde und Namensteine Aufstellung
finden werden. Auf Antrag des Vorsitzenden wurden dem Ver-
schönerungsverein als erste Rate 50 Mark zur Ausführung des
schönen Planes bewilligt.

19. Dezember 1916

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Stadtarchiv Ratingen, Schulchronik der evangelischen Volkschule Homberg, SCH 4-6

Der Gefallene Wilhelm Theus wird in Homberg beerdigt. Er hinterlässt seine Frau und drei Kinder.

Kriegerbeerdigung.
Am 19. Dezember wurde auf unserem Friedhof der zweite Bürger, Landwehrmann Wilh. Theus vom Reserve-Infanterie-Regiment No. 30, unter Vorantritt des hiesigen Kriegervereins und der Musikkapelle des Ersatzbataillons 39 beerdigt. Er ist in den Vogesen in Frankreich an Herzlähmung gestorben und hinterläßt eine Witwe mit 3 kleinen Kindern, von denen der älteste Sohn Walter, ein hiesiger Schüler, erst 8 Jahre alt ist.

25. November 1916

1916-11-25-02

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 25. November 1916

Gedanken zum Totensonntag 1916

Totensonntag.
Der dritte Totensonntag in diesem ungeheuren
Völkerringen, das kein Ende nehmen will. Als der Toten-
sonntag zum ersten Male im großen Kriege bei uns ein-
kehrte, da glaubten wir, den erhofften baldigen Frieden
schon teuer erkauft zu haben und hofften, daß dem fürchter-
lichen Blutvergießen bald ein Ziel gesetzt werde. Weiterlesen

3. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. November 1916

Die Ohligser Familie Rosell hat nun auch den dritten Sohn im Krieg verloren.

   Ohligs. Drei Söhne verloren hat die Familie
Peter Rosell hier. Nachdem am 1. Juli v[origen] J[ahre]s ihr Sohn Peter
und am 8. August d[iesen] J[ahres] ihr Sohn Gustav gefallen war, hat sie
jetzt die Trauerkunde erreicht, daß auch ihr Sohn Fritz Rosell
in einem Feldlazarett an seinen schweren Wunden gestorben ist.

20. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Juli 1916

In einer Presseerklärung warnt das Kriegsministerium „Kriegerwitwen“ vor sogenannten Winkeladvokaten

       Eine Warnung vor Winkeladvokaten.
   Vom Kriegsministerium wird der Presse geschrieben:
   Die bei den militärischen Dienststellen eingehenden Gesuche-
von Angehörigen gefallener Kriegsteilnehmer lassen erkennen,
daß die Hinterbliebenen sich bei Abfassung der Eingaben viel-
fach fremder Hilfe bedienen. Soweit diese Hilfe in uneigen-
nütziger Weise geleistet wird, ist sie dankend anzuerkennen.
Die Kriegerwitwen müssen aber dringend vor sogenannten
„Winkeladvokaten“ und ähnlichen Personen gewarnt werden.

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15. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Juli 1916

Schon der siebente Lehrer der Stadt Höhscheid gefallen.

   Höhscheid. Sieben Lehrer gefallen!
Unsere Gemeinde hat in diesem Kriege verhältnismäßig viele Lehrer
verloren. Als siebenter ist der Lehrer Julius Plücker von
der evangelischen Schule Landwehr gefallen.

16. Juni 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Juni 1916

Der Nachlass eines gefallenen Soldaten ist zu bergen und schriftlich festzuhalten.

       –  Der Verbleib des Nachlasses von Ge-
fallenen ist häufig nicht festzustellen. Den
Truppenteilen, die Schlachtfelder aufräumen
ist deshalb eine im Armee-Verordnungs-
Blatt veröffentlichte Verfügung zur Pflicht
gemacht worden, über die von ihnen ge-
borgenen Nachlaßgegenstände Aufzeichnun-
gen zu machen und soweit es sich um An-
gehörige anderer Truppenteile handelt, die-
sen von dem Inhalt der Aufzeichnungen
Mitteilung zu machen. Falls sich bei einem
Toten kein Nachlaß findet, ist hierüber ein
Vermerk aufzunehmen.

15. Mai 1916

Sparkasse, 1916-05-15

Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum Bonn: Sparkasse. Volkswirtschaftliche Zeitschrift. Amtliches Fachblatt des Deutschen Sparkassen-Verbandes, Nr. 821 vom 15. Mai 1916.

Die Gemeinde-Sparkasse in Hüls gibt den Tod ihres Gegenbuchführers bekannt, der am 21. April 1916 gefallen ist. Der Gegenbuchführer war bei kleineren Sparkassen der zweite Beamte nach dem Rendanten oder Rechnungsführer. Solche Todesanzeigen wurden seit 1915 immer häufiger in der reichsweit erscheinenden Zeitschrift “Sparkasse” veröffentlicht. Sie spiegeln die stark wachsenden Verluste der deutschen Truppen wider.

Es starb den Heldentod fürs Vaterland:
Gegenbuchführer der Gemeinde=Sparkasse in Hüls bei Crefeld
Peter de Cleur.
Landsturmmann bei der Pionier-Park-Komp. 9,

gefallen am 21. April 1916.
E h r e  s e i n e m  A n d e n k e n !

17. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. April 1916

Auch Gräfrath soll endlich den Hinterbliebenen gefallener Soldaten ein Sterbegeld zahlen

   Gräfrath. Wie steht es mit der Fürsorge für die
Hinterbliebenen gefallener Krieger? Fast alle
Gemeinden des oberen Kreises Solingen haben es sich dankes-
werter Weise angelegen sein lassen, den Hinterbliebenen ge-
fallener Krieger eine Beihilfe in Form von Sterbegeld zu ge-
währen. Selbst die finanziell nicht starke Gemeinde Höhscheid
zahlt an die Hinterbliebenen ein Sterbegeld bis zu 200 Mark,
je nach Bedürftigkeit. Die Gemeinde Wald zahlt gleich-
mäßig an sämtliche Hinterbliebene 250 Mark. Ohligs und
Leichlingen zahlen nicht unter 100 Mark. Im oberen Land-
kreise macht nur die Gemeinde Gräfrath eine Ausnahme.
Sie zahlt nämlich nichts. Unter den genannten Gemeinden
ist Gräfrath eine der finanziell am besten gestellten Städte.

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16. März 1916

BR 0007 Nr. 38864 (20) BR 0007 Nr. 38864 (21)

BR 0007 Nr. 38864 (22) BR 0007 Nr. 38864 (23)

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Düsseldorf, BR 0007 Nr. 38864, o.Bl.

Angesichts des Massensterbens an den Fronten war auch der Umgang mit den zahllosen Gefallenen ein Thema für die Militärverwaltung. Aus rein praktischen wie auch aus ideologischen Gründen lag das Interesse der Militärführung bei der Anlage großer Soldatenfriedhöfe („Heldenfriedhöfe“) nah bei den Schlachtfeldern. Für die Zivilverwaltung gewann diese Thematik an Bedeutung, weil dort viele Anfragen aufliefen, ob und wie denn die Leichen des gefallenen Mannes, Sohnes, Bruders etc. heimgeholt und nahe der Familie bestattet werden könnten. Das Kriegsministerium erteilte solchen Anfragen generell eine Absage und instruierte etwa die Regierungen entsprechend.

11. März 1916

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11 . März 1916

Verordnung über den Handel mit Andenken an gefallene Soldaten

Verordnung.
§ 1.
Ausgeschlossen vom Gewerbebetrieb im Umherziehen
(zu vergl. Titel III der Gewerbeordnung) sind:
Das Feilbieten von Waren, sowie das Aufsuchen von
Bestellungen auf Waren oder gewerblichen Leistungen, wenn
die Waren oder gewerblichen Leistungen dem Gedenken
an Heeresangehörige oder an gefallene Kriegsteilnehmer zu dienen
bestimmt sind. (Gedenkblätter, Umrahmungen, Lichtbild-
vergrößerungen usw.)
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21. November 1915

19151121_Totensonntag_144

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. November 1915

Der Totensonntag ist in diesen Zeiten besonders schmerzvoll.

                   Totensonntag.
   Noch herber und gewaltiger als im letzten
Jahre und früher wird der diesjährige Toten-
sonntag frische, kaum vernarbte Wunden auf-
reißen und dem ganzen deutschen Volke sein
düsteres, schmerzliches Gepräge ausdrücken. Von
dem unendlichen Weh und Leid, das dieser
furchtbarste aller Kriege über die halbe Welt
gebracht hat, hat auch das deutsche Volk einen
nicht geringen Anteil zu tragen. Mannschaft,
von dem Bewuß[t]sein eherner Notwendigkeit sol-
cher Schicksalsschläge überzeugt, trägt unser

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15. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. November 1915

In einem Anfall von Schwermut

   Höhscheid. Ein trauriger Fall. Am Samstag-
mittag wurde in der Nähe von Rüden eine ältere Frau im
hilflosen Zustande aufgefunden. Die Frau hatte erhebliche
Verletzungen am Halse und an den Handgelenken. Man brachte
die Erschöpfte in die Wohnung des Schleifers Wüsthoff, wo
man der Armen alle Pflege angedeihen ließ. Ein herbeigeeilter
Arzt machte die ersten Wundverbände. Es handelt sich um
eine 65 Jahre alte Frau Sp. aus dem Weinsbergtal, die wahr-
scheinlich in einem Anfalle von Schwermut ihre Wohnung in
der Nacht vom Freitag zum Samstag verlassen hatte und ziel-
los in den Wupperbergen herumgeirrt war. Es wird ange-
nommen, daß sich die Frau die Verletzungen beim Durch-
kriechen eines Stacheldrahtzaunes zugezogen hat. Ein Sohn
der Frau Sp. ist vor etwa einem Vierteljahre gefallen, seit
dieser Zeit hat man bei ihr Anfälle von Schwermut beobachtet.

2. November 1915

Unbenannt

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger für den 2.11.1915

Bestimmungen für die Überführung von gefallenen Soldaten.

Rückführung der Leichen Gefallener.
Wohl scheint es begreiflich, daß vielfach der
Wunsch auf Seiten der Angehörigen besteht, die
sterblichen Überreste der im heldenmütigen
Kampfe Gefallenen in heimatlicher Erde be-
stattet zu sehen, um ihre Ruhestätten persönlich
pflegen zu können. Sie alle mögen aber
bedenken, wie vielen der gleich ihnen Trauern-
den dies allein schon deswegen unmöglich ist,
weil nichts über die letzte Ruhestätte ihrer
Lieben bekannt wurde.

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