2. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. April 1918

Hamstern und schwere Körperverletzung bringt einen Soldat ins Gefängnis

   e. Leichlingen. Böses Ende einer Hamsterfahrt. Am
Abend des 8. September v[origen] J[ahres] stellte der Invalide Hugo W. von hier
fest, daß Unbekannte aus seinem Feldgarten am Rathaus Rotkohl
gestohlen hatten. Um die Täter zu ermitteln, hielt W. in dem Garten
Wache, störte diese auch durch die Schreckschüsse. Ein Mann ergriff die
Flucht, dagegen stellte sich der andere, ein feldgrauer Husar, dem
Garteneigentümer entgegen. Nach einigem Hin und Her zog der
Soldat ein Messer und brachte Wahlen etwa sechs gefährliche Stiche
bei. Dem Täter gelang es zunächst unerkannt zu entkommen. Der
Verletzte kam in das Krankenhaus nach Solingen und von dem hie-
sigen Bürgermeisteramte wurde für die Ermittlung des Täters eine
hohe Belohnung ausgesetzt. Durch einen seiner früheren Neben-
kameraden wurde der Bohrer Heinrich Schillings aus Düsseldorf als
der Täter ermittelt. Im Krankenhaus wurde er dem Verletzten
gegenübergestellt und von diesem wegen der eigenartigen Stimme
auf den ersten Tritt ins Zimmer erkannt. Vor der Strafkammer in
Düsseldorf verlegte sich der Messerheld aufs Leugnen, er wollte nie
in Leichlingen gewesen sein. Der Zeuge gab an, gegen 6 Uhr abends
habe er den Angeklagten an der Bahn getroffen und dabei habe dieser
gesagt: „Ich fahre nach Leichlingen zum Hamstern“.
Die Uniform ziehe er auf solchen Fahrten immer an, dann bekomme
man leicht seine Sachen. Der Angeklagte gab zu, zwecks Besorgung
von Gemüse und Obst sei er öfters in Ohligs, Opladen und Immig-
rath gewesen. Um Leichlingen habe er aber wegen dem strengen Bür-
germeister immer einen großen Bogen gemacht. Bei der ersten Ver-
nehmung hatte die Frau des Angeklagten aber angegeben, an dem
Abend sei ihr Mann in Leichlingen gewesen. Wegen schwerer Kör-
perverletzung beantragte der Staatsanwalt die zulässige Höchststrafe
von 5 Jahren Gefängnis. Das Urteil lautete auf Gefängnisstrafe
von 3 Jahren.

27. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. März 1918

Drei Angehörige einer Einbrecherbande, die in Solingen tätig war, wurden zu Haftstrafen verurteilt.

   Solingen. Einer Räuberbande bildete sich unter
Anführung der Arbeiterin Elfriede M. von Ohligs aus den
Arbeitern Rudolf und Kuno R., Max H. und Wilhelm E., alle
aus Solingen. Einige von ihnen brachen, während die
übrigen draußen Wache standen, in Solinger Kriegsküchen ein
und stahlen Hülsenfrüchte, Kartoffeln und andere Nahrungs-
mittel, einem Wirt Rauchwaren und Getränke, Geschäftsleuten
und Landwirten Brot, Mehl, Hühner, Feldfrüchte und dergl[eichen]
Die Anführerin wurde von der Strafkammer zu 6 Wochen, E.
zu 2 Wochen, H., der sich am wenigsten an den Diebereien be-
teiligt hatte, zu 3 Tagen Gefängnis verurteilt. Gegen die
beiden übrigen Angeklagten, die nicht erschienen waren, wird
später verhandelt werden.

19. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. März 1918

Wegen Urkundenfälschung wurden zwei Solinger zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Solingen. Schwere Urkundenfälschungen. Ganz an-
ders als man sich’s dachte, verlief ein Urlaubsgesuch der Witwe
Emil B. und des Rechtskonsulenten Paul G. von hier für einen als
Landsturmmann eingezogenen K. Die Witwe B. unterhielt mit dem
Manne ein Liebesverhältnis, obschon ihr bekannt war, daß er bereits
ehelich gebunden ist. Da ihm ein Urlaub schon abgeschlagen worden
war und sie selber für ihn ein solches unmöglich einreichen konnte,
wandte sie sich an den Rechtskonsulenten G., der sich gewerbsmäßig
mit der Abfassung derartiger Gesuche befaßte und in dem Rufe stand,
daß er immer Erfolg damit gehabt habe. Selbstverständlich mußte
dem Gesuch eine ausreichende Begründung beigegeben werden. Nach
eingehender Besprechung wurde man sich dahin einig, eine ernste
Erkrankung des alten Vaters des Landsturmmannes vorzuschützen und
dessen Namen zur Unterschrift zu mißbrauchen. Nach einigen Tagen
kam – nicht etwa der ersehnte Urlauber, sondern ein Bescheid des
Kompagnieführers und zwar an den alten K., in dessen Namen ja
das Gesuch unterschrieben worden war. Darin hieß es, er möge die
Angaben seines Urlaubsgesuches zuvor amtlich bescheinigen lassen.
Der alte K. war wie aus den Wolken gefallen, ahnte aber bald den
Zusammenhang und schrieb der Kompagnie zurück, daß die Begrün-
dung des Urlaubsgesuches vom Anfang bis zum Ende erlogen sei,
daß er es überhaupt nicht eingereicht habe, sondern vermutlich die
B. Die Militärbehörde übergab nun die Sache der Staatsanwalt-
schaft, und das Ende vom Liede war, daß die liebeskranke Witwe
und der Rechtskonsulent sich heute wegen schwerer Urkundenfälschung
vor der hiesigen Strafkammer zu verantworten hatten. Diese ver-
urteilte die B. zu 1 Monat, G., der wegen Urkundenfälschung schon
vorbestraft ist, zu 2 Monaten Gefängnis.

16. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. März 1918

Eine Solingerin wurde wegen Fälschung ihres Petroleum-Bezugsscheins zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

   Solingen. Daß Bezugsscheine Urkunden im
Sinne des Gesetzes sind und Fälschung oder Ver-
fälschungen derselben nur mit Gefängnis geahndet werden können,
sollte eigentlich schon allgemein bekannt sein. Die Arbeiterin Amalie
Kl. von hier hat das nicht gewußt, sie wäre somit nicht dazu über-
gegangen, einen über 1 Liter Petroleum lautendem Bezugsschein der-
art zu ändern, daß sie die dreifache Menge beziehen konnte. Die
Strafkammer in Elberfeld erkannte auf das gesetzlich geringste
Strafmaß von einer Woche Gefängnis.

18. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Februar 1918

Aufruf der Bergischen Arbeiterstimme, für die Unterstützung der Angehörigen politisch Verfolgter Genossen und Genossinnen zu sammeln

       An unsere Partei- und Gewerkschafts-
                          Genossen!
   Im Bezirk Niederrhein und im ganzen Deutschen Reich
Sind zahlreiche Genossen und Genossinnen in gerichtliche Unter-
suchung gezogen und teilweise schon verurteilt worden. Deren
Familien befinden sich, da es sich meist um Arbeiter und Ar-
beiterinnen handelt, in großer Not. Die Mittel der Gesamt-
partei sind völlig erschöpft Soweit durch Unterstützungen
das Leid gemildert werden kann, muß es geschehen. Wir
wenden uns vertrauensvoll an alle, die helfen wollen und
können. Frühere Fälle in der Geschichte der Arbeiterbewegung
haben gezeigt, daß das Zusammentragen der Scherflein große
Beträge ergeben hat. Diesmal kommen sehr viel mehr Per-
sonen und eine sehr viel längere Unterstützungsdauer in Frage.
Wir und alle bekannten Genossen und Genossinnen nehmen
Unterstützungen in Empfang.
                Die Redaktion der „Bergischen Arbeiterstimme“.

27. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Oktober 1917

Gefängnisstrafe für zwei Solinger Kartoffeldiebe

   Solingen. In der Zeit der schwersten Kartoffel-
knappheit, im Juni d[ieses] J[ahre]s, griffen die Arbeiter J. und B.R. von
hier, Vater und Sohn, zur Selbsthilfe und entwendeten vom Güter-
bahnhof etwa einen Zentner aus mit Kartoffeln beladenen Waggons,
die für die Gemeinde Höhscheid bestimmt waren. Beide wurden abge-
faßt und zur Anzeige gebracht. Der Vater ist kürzlich wegen ein-
fachen Diebstahls zu 1 Woche Gefängnis verurteilt worden. Jetzt
wurde über den damals nicht zum Termin erschienenen Sohne dieselbe
Strafe verhängt.

1. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. September 1917

Deutlicher Anstieg der Zuchthausstrafen wegen verurteilter Militärverbrechen und Militärvergehen

                                    Zuchthausstatistik.
   Infolge des Sinkens der Zahl der zu Freiheitsstrafen Verurteil-
ten auf 100.000 Personen der Strafmündigen, über 12 Jahre alten
Zivilbevölkerung, war in den letzten Jahrzehnten eine bedeutende Ab-
nahme des Zugangs an Gefangenen sowohl in den Zuchthäusern wie
in den Gefängnissen eingetreten, und auch das Rechnungsjahr 1914/15
hatte eine nicht unerhebliche Verminderung des Zugangs gebracht.
Die Abnahme war am stärksten bei den Verurteilungen zu Zuchthaus-
strafe gewesen. Im zweiten Kriegsjahre hat sich nun diese günstige
Entwicklung nicht fortgesetzt, die Zahl der verhängten Zuchthaus-
strafen vielmehr sich wesentlich erhöht. Es kamen im Rechnungsjahre
1915/16 durch Verurteilung 4944 männliche und 477 weibliche, zu-
sammen 5421 Zuchthausgefangene in Zugang gegen 4297 im Vor-
jahre 1914/1915, so daß sich eine Steigerung des Jahreszugangs um
1124 ergibt. Die höheren Zahlen des Berichtsjahres sind fast aus-
schließlich auf die Zunahme der militärischen Verbrechen und Ver-
gehen zurückzuführen. Denn nach Ausweis der Personalstatistik waren
von den in Zugang gekommenen männlichen Zuchthausgefangenen
277 (im Vorjahre nur 91) wegen Desertion und 1131 (im Vorjahre
181) – außerdem 13 weibliche – wegen anderer Militärverbrechen
und –vergehen verurteilt. Die Hauptmasse der Zuchthäusler stellen die
Rückfälligen. Aber ihr Anteil an der Gesamtzahl der Neueinliefe-
rungen von Zuchthausgefangenen, der schon seit langem in der Ab-
nahme begriffen ist, hat im Rechnungsjahre 1915/16 doch eine so be-
deutende Verminderung erfahren, wie noch in keinem Jahre vorher.
Dies erklärt sich dadurch, daß die in der Gesamtzugangsziffer des Be-
richtsjahres mitenthaltenen zahlreichen militärischen Verbrechen zu-
meist von bisher Unbescholtenen begangen worden sind. Es hatten
von den neu eingelieferten männlichen Zuchthausgefangenen 64,5 Pro-
zent schon vorher Freiheitsstrafen erlitten gegen 81,5, 86,0 und 88,1
in den drei Vorjahren bis 1912/13 zurück. Auch die Dauer der
Strafe, zu der die neueingelieferten Zuchthausgefangenen zuletzt ver-
urteilt worden sind, hat sich erhöht, bei den Männern sogar erheblich,
was im wesentlichen durch die längeren Strafen für die militärischen
Verbrechen bedingt ist. 51 (im Vorjahre 14) männliche und 8 weib-
liche in Zugang gekommene Gefangene sind zu lebenslänglicher, wei-
tere 369 (im Vorjahre nur 88) Männer und 8 Frauen zu über 10jäh-
riger Zuchthausstrafe verurteilt. Die jüngeren Altersklassen haben bei
den Männern einen größeren Anteil am Gesamtzugang von Zucht-
häuslern als im Vorjahre. Der innere Zusammenhang von Alkohol
und Verbrechen bedarf keiner weiteren Erwägung. Gibt man auch
zu, daß Trunksucht nicht in allen Fällen Mitursache einer verbreche-
rischen Tat gewesen ist, so zeigt doch ein Blick in die Statistik, daß
allein im Berichtsjahre unter den neu eingelieferten Zuchthaus-
gefangenen 611 (im Vorjahre 613) Gewohnheitstrinker sich befunden
und 919, darunter 911 (im Vorjahre 796) Männer, ihre Straftat in
der Trunkenheit begangen haben. – Die wegen politischer Vergehen
zu Zuchthausstrafe verurteilten Ausländer sind bei vorstehenden An-
gaben nicht berücksichtigt.

25. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Juli 1917

Während der Umgang mit Kriegsgefangenen recht drastisch bestraft wird, erhalten Wucherer und Verfälscher von Nahrungsmitteln vergleichsweise milde Strafen

   Die schweren und die leichten Vergehen.
   Nicht weniger als 25 Personen, meist Frauen und Mädchen,
aus dem 7. Armeekorpsbezirk wurden nach einer neuen Liste des
Generalkommandos wegen unerlaubten Verkehrs mit
Kriegsgefangenen bestraft, darunter 13 zu Gefängnisstrafen
bis zu 4 Monaten
   Wesentlich besser kamen Wucherer und Nahrungs-
mittelsünder davon. So wurden bestraft: Ein Metzgermeister
wegen Handels mit Schweinen entgegen den Vorschriften des Vieh-
handels-Verbandes, verbotswidrigen Schlachtens von Schweinen und
Abgabe von Fleisch ohne Marken zu 500 Mark. Der Kaufmann

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17. August 1916

Stadtarchiv Troisdorf, „Grundstücksverkehr“ 1911-1918, B 164, Bl. 442-443

Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau bittet um die Zustimmung für den Bau eines Wohnhauses für den Polizeibeamten in Oberlar nebst zwei Arrestzellen in der Nähe der Schule. Die Angelegenheit ist besonders eilig aufgrund des herrschenden Wohnungsmangels.

1. […]                                        S.[ieglar] 17/8 16.

Betrifft Außeretatsmäßige
Ausgabe.                                  I 2331
Ohne Verf.[ügung]

2 Anl.
=

    Im Orte Oberlar ist ein Polizei-
sergeant stationiert. Es ist dem Manne
nicht möglich, bei dem herrschenden großen
Wohnungsmangel eine Wohnung zu
finden. Er hat Unterkunft im Arbeiter-
heim gefunden, während Frau und Kind
bei der Schwiegermutter in Spich unter-
gebracht sind. Um diesem unhaltbaren
Zustand ein Ende zu machen, sieht sich die
Gemeinde gezwungen, eine Dienst-
wohnung für diesen Polizeibeamten zu
bauen. Ferner müssen in Oberlar zwei
Arrestzellen und ein Raum zum Unter-
bringen des Straßensprengwagens ge-
schaffen werden. Der Bau soll so schnell
wie möglich ausgeführt werden, damit
der Polizeibeamte bald ein Heim erhält.
Das Haus wird nur halb unterkellert;
im Erdgeschoß befindet sich Flur und Treppe
zur Wohnung, ferner die Remise für
den Sprengwagen und die beiden Arrest-
zellen. Der erste Stock enthält Wohnküche

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29. März 1916

BAST_29_03_1916_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. März 1916

Der Geschäftsführer des Solinger Deutschen Metallarbeiterverbandes lehnt die Umwandlung seiner Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe, die er wegen einer Betriebsversammlung erhalten hat, ab.

          Auf die Begnadigung verzichtet.
   Vor einigen Tagen teilten wir mit, daß der Geschäfts-
führer der Verwaltungsstelle Solingen des Deutschen
Metallarbeiterverbandes, Genosse Rapp, begnadigt worden
sei. Unser Genosse war wegen Abhaltung einer Betriebsver-
sammlung ohne vorherige Anmeldung zu einem Tag Gefängnis
verurteilt worden. Im Gnadenwege ist die Gefängnisstrafe
dann in eine Geldstrafe von 30 Mark verwandelt worden.
Genosse Rapp hat nun ein Schreiben an die Elberfelder Staats-
anwaltschaft gerichtet, in dem er sich für die Bemühung be-
dankt, aber die Annahme der Begnadigung ablehnt.

16. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Februar 1916

Schaufenstereinbrecherbande in Wiesdorf beobachtet und verhaftet. Nun wurden sie von der Strafkammer Düsseldorf verurteilt.

    Schaufenster-Einbrecher.
   In den letzten Monaten verging fast kein Tag, an dem
nicht von einem Orte am Niederrhein, besonders auch im
unteren Kreise Solingen, ein Schaufenstereinbruch gemeldet
worden wäre. Von den Tätern wurden mit in Tüchern ge
bundenen Steinen die Schaufensterscheiben eingeschlagen und
dann die Fensterauslagen ausgeräumt. In mitgebrachten
Schließkörben wurde die Beute verpackt. Deshalb waren die
Täter auch immer so schnell verschwunden. In der Nacht zum
13. November beobachteten in Wiesdorf Polizeibeamte
zwei Personen, die einen großen Schließkorb mit sich führten.
Weil sie sich in verdächtiger Weise an Schaufenstern zu schaffen
gemacht hatten, wurden sie von den Beamten zur Wache ge-
bracht. Man hatte einen guten Fang gemacht, denn es handelte
sich um Angehörige der Diebesbande, von der die Schaufenster-
einbrüche ausgeführt wurden. Der in ihrem Besitz gewesene
Schließkorb war leer, bis auf einen in ein Tuch gebundenen
Pflasterstein. Die Komplizen der Verhafteten wurden auch
ausfindig gemacht und mußten sich am Dienstag vor der Straf-
kammer in Düsseldorf verantworten. Als Anführer der Bande
galt der „Arbeiter“ Eberhard Sch. aus Opladen. Neben
diesem mußten die „Arbeiter“ Hubert G. aus Aachen, Peter H.
aus Würzburg, Heinrich Fr. aus Ehrenfeld, Ludwig Fo. aus
M[önchen]-Gladbach, und Wilhelm P. aus Düsseldorf auf der Anklage-
bank Platz nehmen. Sie hatten in Gerresheim, Duisburg;
Düsseldorf, Ohligs und Opladen im ganzen 13 Schau-
fenstereinbrüche ausgeführt und dabei für viele 1000 Mark
Sachen erbeutet. Bei dem Kaufmann Kürten in Opladen
waren allein für 960,80 Mark Herrenkleider aus dem Schau-
fenster geholt worden.

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31. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Januar 1916

Ein Meister der Farbenfabriken bot jungen Arbeiterinnen bessere Stellen gegen sexuelle Gefälligkeiten an. Bei einer Arbeiterin ließ er mehrmals Schwangerschaften abtreiben. Deswegen wurden beide nun zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Wiesdorf. Ein Vorgesetzter als „Pascha“.
In den hiesigen Farbenfabriken, Abteilung „Ultramarin“, hatte
der Packmeister Jakob Malskorn von hier eine Reihe weib-
licher Arbeitskräfte zu beaufsichtigen. Mit diesen, meist jungen
Mädchen, unterhielt der Meister intimen Verkehr und es wurde
erzählt, wer dem Mann zu willen sei, bekomme die lohnendsten
Arbeiten. Bei einer Arbeiterin kam er an die falsche Adresse;
er mußte mit einem zerkratzten Gesichte wieder abziehen. Dadurch
kamen auch die Streiche des Wüstlings zur Kenntnis der Be-
hörden. Da kam auch heraus, daß der Mensch bei einem seiner
Opfer mehrere Male die drohende Schwangerschaft vertrieben
hatte. Am Dienstag wurde vor der Strafkammer in Düssel-
dorf gegen den Meister und die Arbeiterin wegen fortgesetzter
Abtreibung, Anstiftung und Beihilfe hierzu, verhandelt. Die
bei verschlossenen Türen geführte Verhandlung geführte Ver-
handlung enthüllte geradezu unglaubliche Dinge. Der Meister
wurde zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis verurteilt, sein Opfer
wurde mit 6 Monaten bestraft.

23. Oktober 1915

1915 10 23

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 23. Oktober 1915

Wohnortwechsel von Ausländern ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt

Hilden, 23. Okt. Vor einigen Monaten ist eine Bekanntmachung erlassen worden, nach der feindliche Ausländer ihren Wohnort nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde wechseln dürfen. Die Italiener, welche beim hiesigen Bahnbau Verwendung fanden, waren auf diese Bestimmung aufmerksam gemacht worden. Trotzdem verlegte der Italiener Giovannio Chilese seinen Wohnort von Hilden nach Solingen, ohne um eine Erlaubnis hierzu eingekommen zu sein. Von der Strafkammer wurde er gestern zu einem Monat Gefängnis verurteilt.

11. August 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. August 1915

Gefängnisstrafe für einen naturalisierten Italiener, der Kriegsgefangenen Zigaretten zukommen ließ

Solingen. Ein Liebesgaben-Spender stand vor
der Elberfelder Strafkammer in der Person eines hier wohnen-
den Maschinisten. Er hatte Kriegsgefangene mit Zigaretten
traktiert. Der Angeklagte, ein naturalisierter Italiener, wurde
wegen Uebertretung eines gegen den Verkehr mit Kriegs-
gefangenen erlassenen Verbots des Generalkommandos in
Münster bei Anwendung mildernder Umstände zu 3 Tagen
Gefängnis verurteilt.

28. Juli 1915

BAST_28_07_1915_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juli 1915

Gefängnisstrafen für „Schwindler, die sich als verwundete und dekorierte Krieger
ausgeben“

     Kriegsschwindler.
   Schwindler, die sich als verwundete und dekorierte Krieger
ausgeben, beschäftigen fast täglich die Strafgerichte. Gewöhn-
lich handelt es sich um Leute, die nie Soldat gewesen sind, aber
über ihre angeblichen Erlebnisse in diesem Kriege das Blaue
vom Himmel herunterlügen. Besonders schlimm hatte es der
wohnungslose Arbeiter S. gemacht, der sich vor der Straf-
kammer in Düsseldorf verantworten mußte. In Krimmitschau
in Sachsen war der Mann zunächst aufgetaucht und hatte mit
großer Zungengeläufigkeit von seinen „Heldentaten“ auf dem
östlichen Kriegsschauplatze erzählt. Für seine „Tapferkeit“ wollte
er das „Eiserne Kreuz“ bekommen haben, konnte davon aber
nur das Band vorzeigen. Nebenbei zeigte er auch seine Künste
als Schlangenmensch und machte dadurch recht gute Geschäfte.
Bei einer Familie, die den armen „Krieger“ bewirtete, ließ er
aus „Dankbarkeit“ eine wertvolle Taschenuhr verschwinden.
Mit seinen Schwindeleien kam Seifert bis nach dem Rheinland
und gab auch in der hiesigen Gegend eine kurze Gastrolle. Durch
einen Zufall konnte ihm in Düsseldorf das Handwerk gelegt
werden. Bei fünf verschiedenen Familien hatte er sich dort
als „pensionierter“ Krieger“ einlogiert und sich immer gut ver-
pflegen lassen, in den meisten Fällen bis zu fast einer Woche.
Von den Frauen bekam er Darlehen bis zu 10 Mark, weil
er versprach, das Geld nach Empfang der „Pension“ zurückzu-
bezahlen.

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