29. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Dezember 1918

Einige Bonner mussten- da sie ohne Ausweis in der Stadt unterwegs waren- ins Gefängnis.

     Bonn, 28. Dez.    Vom englischen Kriegsge-
richt wurden 16 Einwohner, die ohne genügenden
Ausweis auf der Straße angehalten worden waren,                         
zu 10 – 20 Mk.  verurteilt. Außer dieser Strafe
hatten sie das zweifelhafte Vergnügen, 2 Nächte
und den ganzen Sonntag im Gefängnis zubringen                                             
zu müssen.

30. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. November 1918

Gefängnisstrafe für einen Walder Schleichhändler

   Wald. Der Schleichhandel kann nach den neuen Be-
stimmungen zur Bekämpfung dieses die Allgemeinheit schädigenden
und deshalb verbotenen Gewerbes nur mit Gefängnis gesühnt wer-
den, nicht mit Geldstrafen. Letztere sind aber nebenher zulässig. Der
Reider Mathias D. von hier, der schon längere Zeit des Schleich-
handels dringend verdächtig war, ging stets so geschickt vor, daß man
ihm nichts anhaben konnte. Kürzlich wurde er aber doch entlarvt.
Mit der Eisenbahn waren zwei schwere Kisten für ihn angekommen.
Sie sollten nach Angabe auf dem Frachtbrief „Haushaltungs-
gegenstände“ enthalten. In gewissem Sinne stimmte das auch, inso-
fern nämlich, als es Sachen waren, die in Haushaltungen gebraucht
werden: Erbsen. Hülsenfrüchte unterliegen aber der Beschlagnahme
und der Handel mit solchen ohne Erlaubnis wird bestraft. Diese
Erlaubnis hatte er nicht und so wurde er denn wegen Schleichhandels
zu 2 Wochen Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe bestraft. Das war
ihm zu viel, aber die Strafkammer in Elberfeld sah sich nicht ver-
anlaßt, etwas davon zurückzunehmen.

21. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Oktober 1918

Eine junge Fabrikarbeiterin aus Ohligs wurde wegen mehrerer kleiner Delikte zu einer Haftstrafe verurteilt.

   Ohligs. Die auf den Feldern stehende
Halmfrucht ist, was längst jedermann bekannt sein dürfte,
unter den besonderen Schutz der Behörden gestellt. Aus diesem
Grunde sind auch Beschädigungen von Feldern, das Ab- und
Ausreißen von Pflanzen, Korn usw. unter strenge Strafen
gestellt. Das erfuhr die Fabrikarbeiterin Adele W. von hier
am eigenen Leibe. Gelegentlich eines Spazierganges schnitt
das Mädchen von einem Roggenfelde mit einer Schere viele
noch grüne Aehren ab und nahm sie mit. Ferner entwendete
es einer Hausmitbewohnerin einige Kleidungsstücke. Das
Schöffengericht hatte die W. zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt.
Ihre Berufung gegen dieses Erkenntnis wurde von der Straf-
kammer verworfen.

25. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1918

Eine Postaushelferin wurde wegen Verletzung des Postgeheimnisses zu einer Haftstrafe verurteilt.

  Solingen. Das Postgeheimnis verletzt hatte die Post-
aushelferin Erna Str. dadurch, daß sie Feldpostbriefe öffnete, wie sie
behauptete aus Neugier. Vor allem suchte sie Liebesbriefe zu ihrem
Objekt aus und rief dadurch manchen Konflikt zwischen Feldgrauen
und ihrer Liebsten hervor. Das Solinger Schöffengericht verurteilte
sie zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten, wo-
durch ihre Neugierde wohl geheilt sein dürfte.

24. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. September 1918

Wegen eines Angriffs auf einen Polizisten wurde ein Arbeiter aus Wiesdorf zu einer Haftstrafe verurteilt.

  Wiesdorf. Kriegsgericht. Ein Verwaltungsassistent
hatte in Begleitung eines Polizisten in Uniform in der hiesigen
Gemeinde die Plomben des Rindviehs nachzukontrollieren. Als
sie unterwegs einer Anzahl des schleppfüßigen Hornviehs be-
gegneten, das mit strotzenden Eutern in der Richtung auf die
Mühle zu getrieben wurde, und sich bei dem Treiber nach dem
Namen des Besitzers der Kühe erkundigten, wurden die Be-
amten von dem in der Nähe stehenden 29 jährigen Arbeiter
Johann G., den die Sache gar nichts anging, beschimpft und
mit Schlägen bedroht. Daraufhin sollten die Personalien des
Arbeiters festgestellt werden; der aber schlug den Polizisten der-
maßen, daß dieser blutend und bewußtlos zusammenbrach und
erst nach Verlauf einer Stunde wieder zu sich kam. Der Arzt
stellte eine Gehirnerschütterung bei ihm fest. Das Außerordent-
liche Kriegsgericht Köln verurteilte den Arbeiter wegen tät-
lichen Angriffs auf einem Beamten der Staatsgewalt zu neun
Monaten Gefängnis.

7. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1918

Mehrere Frauen aus bergischen Städten wurden wegen Abtreibung zu Gefängnisstrafen verurteilt.

   Solingen. Wegen Abtrei[b]ung bezw. Beihilfe
dazu wurden nach nichtöffentlicher Verhandlung verurteilt die
Fabrikarbeiterin Anna F. von Solingen und deren Mutter,
die Ehefrau Emil F. zu je 6 Monaten, die Ehefrau Heinr[ich] H.
von Solingen zu 2 Monaten Gefängnis, die Fabrikarbei-
terin Anna M. von Velbert zu 4 Monaten, die Fabrik-
arbeiterin Elfriede R. und die Witwe Paul M. von Velbert zu
je 3 Monaten Gefängnis, die Dienstmagd Marta S. von Rons-
dorf zu 4 Monaten, die Witwe Ernst K. von Remscheid zu 6
Monaten und die Hebamme Ehefrau A. Von Remscheid zu 10
Monaten Gefängnis.

21. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. August 1918

Harte Strafe für eine Leichlingerin wegen Kontakt zu einem Kriegsgefangenen.

   Leichlingen. Hartes Urteil. Die Fabrikarbeiterin
Anna S. wurde wegen Vergehens gegen § 9b des Gesetzes vom
4. 6. 51 zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Die Genannte
hatte in einem hiesigen Fabrikbetriebe mit einem Gefangenen
bei sich bietender Gelegenheit gelacht und gescherzt.

16. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. August 1918

Der Generaldirektor Adels der Mannesmann Waffen- und Munitionswerke aus Remscheid wurde wegen mehrfacher Steuerhinterziehung von der Strafkammer Elberfeld zu einer Geld- und Haftstrafe verurteilt.

   Das Urteil im Elberfelder Steuerhinterziehungsprozeß.
            Anderthalb Millionen Mark Geldstrafe
                      und 6 Monate Gefängnis.
   Die Strafkammer fällte gestern in dem Prozeß gegen den
Generaldirektor Adels (von den Remscheider Mannesmann-
Waffen- und Munitionswerken) wegen Steuerhinterziehung
das Urteil. Es lautet auf den sechsfachen Betrag der
hinterzogenen Einkommensteuer und den fünf-
fachen Betrag der hinterzogenen Kriegs-
steuer. Da das Gericht die im Jahre 1916 hinter-
zogene Einkommensteuer auf 12 000 Mark, die im Jahre 1917
hinterzogene Einkommensteuer auf 46 666 Mark und die hinter-
zogene Kriegssteuer auf 240 000 Mark bezifferte, wurde auf
1 552 000 Mark Geldstrafe erkannt. Ferner wurde
der Angeklagte zu sechs Monaten Gefängnis ver-
urteilt, auf die 5 Monate der Untersuchungshaft angerechnet
werden sollen. Ein Antrag, den Angeklagten aus der Haft zu
entlassen, wurde abgelehnt.

Weiterlesen

12. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1918

Haftstrafen für mehrere Frauen aus dem Landkreis Solingen wegen Abtreibung.

Ein größerer Prozeß wegen Verbrechens gegen § 218 des Str[af]-G[esetz]-B[uchs]
beschäftigte längere Zeit die Strafkammer Elberfeld in nichtöffentlicher
Sitzung. Es wurden verurteilt teils wegen vollendeter oder versuchter
Abtreibung, teils wegen Beihilfe dazu die Kellnerin Adele B. aus
Ohligs zu 1 Jahre, die Ehefrau Wilhelm Sch. von ebenda zu 2 Mo-
naten, die Berta Sch., gleichfalls aus Ohligs, zu 4 Monaten, die Ehe-
frau Anton D. aus Wiesdorf zu 10 Monaten und die Ehefrauen
August N. und Albert H., beide von Opladen, zu je 5 Wochen Ge-
fängnis. Der B. wurden 6, Frau D. 4 Monate von der erlittenen
Untersuchungshaft auf die gegen sie ernannten Strafen in Anrechnung
gebracht.

7. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. August 1918

Ein Solinger Dienstmädchen muss wegen Schuhdiebstahl ins Gefängnis.

   Solingen. Ein Opfer der Schuhnot. Wegen Diebstahls
wurde das Dienstmädchen K. M. von hier vom hiesigen Schöffen-
gericht zu drei Tagen Gefängnis verurteilt. Das bisher unbestrafte
Mädchen hatte ein paar Schuhe im Werte vom 60 Mark entwendet.

27. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1918

Starker Anstieg der Gefangenen in preußischen Zuchthäusern. Der „Vorwärts“ vermutet die Verurteilungen wegen Landesverrat als Grund.

                 Soziale Uebersicht.
            Die Zuchthäuser füllen sich.
   In den preußischen Zuchthäusern befanden sich am 31. März
1917 14 582 Gefangene gegen 12 451 am Schluß des vorhergehenden
Rechnungsjahres. Insgesamt waren in den, dem Ministerium des
Innern unterstehenden Strafanstalten, wie aus der jetzt veröffent-
lichten Statistik ersichtlich ist, am 31. März 1917 24 642 Gefangene,
das sind um 2335 mehr als am 1. April 1916. Bis zum 1. April
1918 unterstand ein Teil der Strafanstalten dem Ministerium des
Innern, ein anderer Teil dem Justizministerium, seither ist das ge-
samte preußische Gefängniswesen dem Justizministerium unterstellt.
Da sämtliche Zuchthäuser dem Ministerium des Innern unterstanden
sind in dieser Gefängnisstatistik nur die auf die Zuchthausgefangenen
bezüglichen Zahlen voll vergleichsfähig.

Weiterlesen

19. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Mai 1918

Es werden von einem Krieger härtere Gefängnisstrafen für Liebespaare zwischen deutschen Frauen und ausländischen Kriegsgefangenen gefordert.

Echte deutsche Weiber?
Montagabend gegen 8 Uhr kam ich durch die
Frankfurterstraße. Hier konnte ich Liebespaare
beobachten, die aus 1 Russen, 1 Franzosen
und 2 deutschen Weibern bestanden. Ihre
Unterhaltung war sehr herzhaft, was ich schon
aus der Ferne vernahm. Es fehlte gerade noch,
daß die Mädels ihre Lieblinge, die Gefangenen
umarmten. Trotz meiner Verwarnung wurde
ich hinter meinem Rücken von den weiblichen
Personen ausgelacht. Ist das nicht überaus em-
pörend, wie sich solche Weiber, die deutsche sein
wollen, sich mit Gefangenen sogar auf einer
Verkehrsstraße herumflegeln? Anscheinend
wurde der Zeitungsbericht über die Gefängnis-
strafe der 2 Trierer Mädchen, die nur Ge-
fangene anlachten, von dem weiblichen Ge-
schlechte garnicht beachtet. Um diesem Übel
abzuhelfen sei zu empfehlen solche Persönlich-
keiten mit einer viel härteren Gefängnisstrafe
zu beleihen.
Ein Krieger.

17. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Mai 1918

Eine Höhscheiderin wurde wegen ihrer Hilfe bei der Fahnenflucht ihres Mannes zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

   Höhscheid. Zur Fahnenflucht und Flucht nach
Holland verhalf die Ehefrau Fritz Sch. von hier ihrem Manne.
Sie hat schon mehreren Militärpersonen, die aus Mangel an Tapfer-
keit den Weg über die Grenze gesucht hatten, hinüber geholfen, und
so auch drei Türken, die ihrer Einberufung entgegensahen. Dafür ist
sie seinerzeit mit 6 Monaten Gefängnis bestraft worden. Als ihr
Mann anfangs Januar auf Urlaub nach Hause kam, steckte sie ihn in
seinen Bürgerrock und brachte ihn auf den ihr bekannten Schleich-
wegen ebenfalls über die Grenze. Sie selber wollte auch dauernden
Aufenthalt in Holland nehmen, sie mußte aber noch einmal zurück,
weil es noch mancherlei hier zu regeln gab, und nun passierte ihr
das Malheur, daß sie hier kurzerhand verhaftet wurde. Den Waffen-
rock, die dazu gehörige Hose und die übrigen militärischen Aus-
rüstungsgegenstände ihres Mannes hatte sie, damit sie nicht bei ihr
gefunden wurden, zerschnitten und sonst vernichtet. Dabei hatte ihr
ein junges Mädchen, die Maria Sch. aus Wald, geholfen. Frau
Sch. wurde jetzt von der Strafkammer Elberfeld zu 1 Jahr Gefäng-
nis, die Maria Sch. wegen Beihilfe zur Fahnenflucht, und weil sie
einige der militärischen Ausrüstungssachen von Frau Sch. als Ge-
schenk angenommen hatte, wegen Hehlerei zur 3 Monaten Gefängnis
verurteilt.

3. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Mai 1918

Ein Fahnenflüchtiger aus Köln hat zwei Polizisten ermordet und sich im Wermelskirchener Gefängnis selbst erschossen.

                           Mord und Selbstmord.
   Ein blutiges Drama spielte sich gestern morgen gegen 9½ Uhr
im Polizeigefängnis in Wermelskirchen ab. Am Abend vor-
her war durch die Polizeisergeanten Breyer und Hackenberg ein
anscheinend fahnenflüchtiger Soldat verhaftet und in das Polizei-
gefängnis eingeliefert werden. Gestern morgen sollte derselbe durch
Hackenberg vorgeführt werden. In Begleitung des Beamten fan-
den sich der Gefängniswärter und der Stadtsekretär Schiffler. Beim
Oeffnen der Zelle richtete der Gefangene eine Schußwaffe auf Hacken-
berg und schoß ihn durch den Hals; der Beamte brach tödlich ge-
troffen zusammen. Mit einem weiteren Schuß machte dann der
Verbrecher seinem Leben ein Ende. Gegen 11 Uhr traf ein Polizei-
beamter aus Wipperfürth hier ein, durch den festgestellt wurde, daß
es derselbe Mensch ist, der am vorhergegangenen Tage in Wipper-
führt ebenfalls einen Polizeibeamten erschossen hat. Der Mörder ist
als der Wehrmann Jakob Sauer von der 1. Kompagnie des Inf[anterie]-
Reg[iments] N[umme]r 16 zu Köln-Mülheim, der vor einigen Tagen aus dem
Arresthaus in Köln entwichen ist, festgestellt worden. Der er-
schossene Beamte, der sich allenthalben großer Beliebtheit erfreute,
hinterläßt Frau und ein Kind, denen allgemein tiefste Teilnahme
entgegengebracht wird.

10. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1918

Russisch-polnischer Arbeiter verließ Arbeitsstelle in Wald ohne Erlaubnis und wurde dafür mit Gefängnis bestraft

                                     Kontraktbruch.
   Der russisch-polnische Arbeiter M. hat ohne polizeiliche Erlaub-
nis und ohne Genehmigung seines Arbeitgebers Großmann seine Ar-
beitsstelle und die Gemeinde Wald verlassen. M. hatte eine Lohn-
erhöhung gefordert, die aber abgelehnt worden ist. Der Amtsan-
walt beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Wochen. Das Ge-
richt folgte diesem Antrage.