10. Mai 1918

Alle Scans zum Protokollbuch

Stadtarchiv Troisdorf, „Protokollbuch Gemeinderat“ 1910-1919, A 2416, S. 444-447

In der Gemeinderatsitzung am 10. Mai 1918 in Troisdorf wurden unter anderem die Wiedereinführung des Unterrichts an der Fortbildungsschule und die Erhöhung der Gebühren für die Müllabfuhr beschlossen. Außerdem soll ein Polizeisergeant eingestellt werden, dessen Vergütung ausführlich beschrieben wird.

Verhandelt,
Troisdorf, den 10. Mai 1918.

Anwesend
Klev
Bürgermeister
Beckers
Conrads
Fischer
Gerhardt
Hagen […]
Langscheidt
Lichterfeld
Lohmar Joh.
Lohmar Wilh.
von Loe Frhr.
Nußbaum Pet.
Nußbaum Wilh.
Schüthuth

Abwesend:
Dr. Balke
Dr. van der Laan
Mannstaedt
Dr. Schoenen
Dr. Trier
Taube

Auf vorherige ordnungsmäßige
Einladung hatte sich heute der Ge-
meinderat in der Anzahl von
11 Mitgliedern, wie solche neben-
stehend genannt sind, also in
beschlußfähiger Anzahl ver-
sammelt, um über die in der
Einladung näher bezeichneten
Gegenstände zu beraten und Be-
schluß zu fassen:
1.) Wiedereröffnung des Unterrichts
an der Fortbildungsschule.
2) Anstellung des Gemeindesekretärs
Beckers auf Lebenszeit.
3) Errichtung einer Polizeiwachtmeister-
stelle; Besetzung der Stelle.
4) Erhöhung des Feder- und Tintengeldes
für die Schulen.
5) Antrag des Fuhrunternehmers
Hamacher auf Erhöhung der Ver-
gütung für die Müllabfuhr.
6) Die Milchversorgung betr.[effend]
7) Anstellung eines Gemeindebau-
meisters.
Nachdem der den Vorsitz führende
Bürgermeister Klev die Sitzung
eröffnet und den Gegenstand der
Beratung nochmals vorgetragen
und erläutert hatte, wurde
beraten und beschlossen wie
folgt:
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4. Januar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Januar 1918

Auf Bezugsscheine entfallen keine Gebühren.

     –  Keine Gebühr für Bezugscheine. Die
Reichsbekleidungsstelle hat auf ihre Absicht, Ge-
bühren für Bezugsscheine einzuführen, endgül-
tig verzichtet. In einem Rundschreiben an die
Landeszentralbehörden, in dem diese ersucht
werden, auf die Vervollkommnung und Ver-
besserung der örtlichen Bezugscheinstellen mit
allem Nachdruck hinzuwirken, wird mitgeteilt,
daß die Reichsbekleidungsstelle zunächst zur
finanziellen Erleichterung dieser Verbesserung
der Bezugsscheinstellen die Erhebung einer
angemessenen Gebühr für jeden dem Verbrau-
cher auszustellenden Bezugschein erwogen habe.
Auf das Gutachten des Beirats der Reichsbe-
kleidungsstelle hin ist aber diese Absicht
aus schwerwiegenden Gründen fallengelassen
worden.

3. Januar 1917

19170103_eisenbahngueterverkehr_519

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Januar 1917

Neue Gebühren sind im Eisenbahngüterverkehr zu beachten.

    –  Eisenbahngüterverkehr. Am 1. Janu-
ar 1917 treten Gebühren für die Anweisung
des Absenders, das Gut von einem Dritten
zur Beförderung anzunehmen, und für be-
stimmte Anweisungen des Empfängers in
Kraft. Die Gebühr beträgt bei Stückgut
50 Pf. bei Wagenladungen 3 M für die
Frachtbriefsendung. Mit Wirksamkeit vom
gleichen Tage werden Vordrucke für diese
Anweisungen aufgelegt und von den Eilgut
und Güterabfertigungen abgegeben; ein erst-
maliger Bedarf bis zu 5 Stück kann auch
von dem „Rechnungsbureau (Drucksachen-
lager) der Königlichen Eisenbahndirek-
tion Hannover“ bezogen werden. Nähere
Auskunft geben die Eisenbahneilgut- und
Güterabfertigungen.