18. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918

Anordnungen der britischen Besatzung für Wald. Sie betreffen beispielsweise Restaurants für Offiziere, den Verkehr mit der neutralen Zone, Personalausweise, Waffenverbote und den Arbeiter- und Soldatenrat in der Stadt.

    Verhaltensmaßregeln gegenüber der britischen Besatzung
                                    für die Stadt Wald.
   In einer am Montag stattgehabten Konferenz zwischen dem
Befehlshaber der englischen Besatzung und dem Bürgermeister wurden
folgende Anordnungen bekanntgegeben:
   1. Mitglieder des Arbeiter- und Soldatenrats dürfen sich im
Rathause nicht mehr aufhalten und haben keinen Anspruch auf ein
Zimmer, auch sollen sie aus städtischen Mitteln nicht weiter bezahlt
werden.
   2. Versammlungen jeder Art sind verboten; wenn solche statt-
finden sollen, muß die Genehmigung der englischen Besatzungsbehörde
eingeholt werden.
   3. Alle roten Fahnen sind einzuziehen.

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22. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Oktober 1918

Die Bergische Arbeiterstimme droht Gastwirten und Geschäftsleuten mit der Macht ihrer Leserschaft

   Arbeiter und Arbeiterfrauen!
   In dieser ernsten Zeit ist es Pflicht eines jeden, nur dort
zu verkehren, nur dort zu kaufen, wo man auf die Arbeiter-
schaft nicht von oben herab sieht. Heute muß jeder Arbeiter
mit daran helfen, daß in jeder Wirtschaft die „Ar-
beiterstimme“ ausliegt, daß jeder Geschäfts-
mann beim Inserieren auch das Arbeiterblatt
berücksichtigt. Wer das nicht tut, verscherzt sich selbst
die Arbeiterkundschaft.
                              Freunde, handelt danach!

28. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. September 1918

Um gegen das Schleichhandelunwesen mit Fleisch vorzugehen, will die Zentralfleischstelle Gastwirtschaften schärfer kontrollieren.

  Solingen. Kontrolle in den Gastwirtschaften. Wie
uns vom hiesigen Lebensmittelamt mitgeteilt wird, hat die Zentral-
fleischstelle eine verschärfte Kontrolle in den Gastwirtschaften ange-
ordnet, da noch immer Fleisch in großen Mengen ohne Marken ab-
gegeben wird. Dieses Fleisch wird auf dem Schleichhandelswege be-
zogen, und gerade dem Schleichhandelsunwesen will man scharf zu
Leibe gehen. An vielen Orten hat sich gezeigt, daß die lokale Kon-
trolle nicht zureichte oder nicht mit der nötigen Schonungslosigkeit
vorzugehen im Stande war. Daher soll die Kontrolle von der Zen-
tralstelle selbst in die Hand genommen werden. Wir warnen alle,
die es angeht, eindringlich davor, Fleisch ohne Marken abzugeben,
da strenge Strafen darauf gesetzt sind. Die Gastwirtschaften sollen
in nächster Zeit ganz unauffällig revidiert werden.

16. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. August 1918

Die „fleischlose Woche“ gilt auch in den Solinger Gastwirtschaften.

  Solingen. Zur fleischlosen Woche. Da vielfach Un-
klarheit über die Verwendung der für ungültig erklärten Abschnitte
der Fleischkarte vom 19. bis 24. August in Gastwirtschaften herrscht,
wird hierdurch darauf hingewiesen, daß auch Speisen in Gastwirt-
schaften auf diese Abschnitte nicht verabfolgt werden dürfen.

12. Juni 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Juni 1918.

Die Reichsbekleidungsstelle fordert von allen Gastwirtschaften die Tischdecken ein.

    –  Drohende Enteignung für Gastwirts-
wäsche. Die Reichsbekleidungsstelle hat jetzt
das Tischdeckverbot für alle Wirtschaften ange-
ordnet und zwar ohne alle Ausnahmen. Gleich-
zeitig geht die Reichsbekleidungsstelle nunmehr
ernstlich mit dem Ankauf der gesamten Gast-
wirtswäsche vor. Sie richtet an die beteiligten
Kreise die ernste Aufforderung, alle entbehr-
liche Wäsche an sie zu verkaufen, und droht
mit Enteignung, wenn dieser Verkauf nicht
freiwillig erfolgt. Als entbehrlich sind nach
ihrer Ansicht zu betrachten von Hotels, Pen-
sionen, Sanatorien, Gastwirtschaften und ähn-
lichen Unternehmen, deren Betriebe stillliegen,
75 Prozent der Tischwäsche, 50 Prozent der
Hauswäsche, der Fläche nach berechnet, von
sonstigen Betrieben 75 Prozent der Tischwäsche,
gleichfalls der Fläche nach berechnet.

7. Juni 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Juni 1918

Kriegsgefangene werden von verschieden Aktivitäten ausgeschlossen.

    –  Die Wirte werden wiederholt darauf auf-
merksam gemacht, daß es verboten ist den Kriegs-
gefangenen Getränke usw. zu verabfolgen. Ebenso
ist es den Lichtspielhäusern verboten den Kriegs-
gefangenen den Besuch der Vorstellungen zu er-
möglichen. Zuwiderhandlungen werden mit Ent-
ziehung der Konzessionen und Schließung der Wirt-
schaften bestraft. Alle im Verkehr mit Kriegs-
gefangenen stehenden Personen Geschäftsleuten pp.
werden darauf aufmerksam gemacht, daß es ver-
boten ist den Kriegsgefangenen als Entgelt für
Besorgung bares Geld zu geben.

27. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Februar 1918

Gastwirtschaftswäsche wird enteignet.

   –  Die Reichsbekleidungsstelle macht darauf
aufmerksam, daß getragene Pelze und Militär-
uniformen nicht veräußert werden dürfen, son-
dern nur gegen Entgelt an die Altbekleidungs-
stellen der Kommunalverbände abgegeben wer-
den können. – Da trotz wiederholter Auf-
forderungen in den Gastwirtschaften Tisch- und
Mundtücher noch verwendet werden, so soll
demnächst eine Enteignung der ungesetzlich in
Benutzung genommenen Gastwirtschaftswäsche
erfolgen.

30. Januar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Januar 1918

Änderung der Polizeistunde

Hilden, 30. Jan. In Wirtekreisen wird hinsicht-
lich der vorgeschriebenen Polizeistunde häufig die
Ansicht vertreten, daß die 10-Uhr-Polizeistunde nur den
Schluß der Wirtschaftslokale zu dieser Zeit vorschreibt.
Nach den dieser Polizeistunde zugrunde liegenden Verord-
nungen muß aber auch die Beleuchtung in den Wirtschafts-
räumen eingestellt werden, weil die 10-Uhr-Polizeistunde zu
Beginn des Jahres 1917 lediglich aus Gründen der Licht-
ersparnis auf diese Stunde verlegt wurde.

15. Januar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Polizeiverwaltung“ 1910-1953, A 1069, Bl. 23

Der Major und Bataillonskommandeur meldet dem Troisdorfer Bürgermeister Wilhelm Klev, dass mehrere Wirte die auf 23 Uhr festgelegte Sperrstunde missachten. Klev leitet die Liste der Gastwirte, mit denen sie das erste Schreiben zur Kenntnis nehmen sollten, an die Polizeiverwaltung weiter und bittet um Rückgabe.

                         Troisdorf, den 15. Januar 1918.

        An den Herrn Bürgermeister
                                    von Troisdorf

  Nach hier gelangten Anzeigen wird die auf 11 Uhr fest-
gesetzte Polizeistunde von verschiedenen Wirten überschrit-
ten und der Wirtschaftsbetrieb in deren Privatzimmern wei-
tergeführt.
Ich bitte, die Wirte davon in Kenntnis zu setzen, daß ich
Revisionen vornehmen lassen und Überschreitungen der Polizei-
stunde mit dem Antrage auf Schließung der Wirtschaften dem
Gouvernement melden werde.
[…] Major u. Bataillonskommandeur. 

          G.R.
Den Revierbeamten
  hier
zur Bekanntgabe des vorstehenden Schreibens
an die hiesigen Gastwirte.
Die erfolgte Bekanntgabe haben dieselben in
umseitiger Nachweisung durch Namensunterschrift
zu bescheinigen.
Klev

[Rückseite: Verzeichnis der Gastwirtschaften]

9. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. März 1917

Probleme bei der Gültigkeit von Kartoffelkarten in Gastwirtschaften im Solinger Industriegebiet

   Solingen. Zur Kartoffelverteilung. Die Zu-
teilung von Kartoffeln an Speisewirtschaften und Restaurants
erfolgt bekanntlich nach der Zahl der abgelieferten Abschnitte
der Kartoffelkarte, die der Wirt von den Gästen einzieht. Wie
bei so manchen Gelegenheiten, macht sich auch hier die Ab-
sonderung des Landkreises vom Stadtkreise
Solingen unangenehm bemerkbar. Im Landkreise heißt es auf
den Abschnitten der Kartoffelkarte: „Gültig im Land-
kreise Solingen nur am Wohnort des In-
habers“. Die Folge davon ist, daß unsere Stadtverwaltung
es selbstverständlich ablehnt, solche Abschnitte zu berechnen, was
zur weiteren Folge hat, daß kein Arbeiter aus dem Landkreise,
der in Solingen arbeitet, hier ein Mittagessen bekommen kann. Weiterlesen

8. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Februar 1917

Kohlenmangel zwingt zur früheren Polizeistunde

   Solingen. 10-Uhr-Polizeistunde. Der Ober-
bürgermeister macht bekannt, daß auf Anordnung des komman-
dierenden Generals sämtliche Wirtschaften des Stadtkreises in
Anbetracht der Kohlennot von heute ab um 10 Uhr zu schließen
sind.