29. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Mai 1918

Eine Frau und ein Soldat haben eine Wirtschaft bestohlen.

   Friedrich-Wilhelms-Hütte. Zwölf
Flaschen Sekt, neun Flaschen Wein und eine
Flasche Öl hatten eine von ihrem Mann ge-
trennt lebende Frau und ein Soldat aus einer
Wirtschaft am Aggerteich gestohlen. Sie wa-
ren kurz nach dem Diebstahl auf dem hiesigen
Bahnhofe angehalten worden und die Diebes-
beute wurde ihnen wieder abgenommen. Die
Strafkammer in Bonn verurteilte die ange-
klagte Ehefrau zu einer Gefängnisstrafe von
einem Jahr.

7. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Februar 1918

Polizeistunde wird nur wenig beachtet, verschärfte Kontrollen sollen Abhilfe schaffen

 Ohligs. Beachtet die Polizeistunde. Wie in
andern Gemeinden gibt es auch hier eine Anzahl Wirte und
Gäste, die sich den Teufel um die Polizeistunde kümmern. Die
Polizei will jetzt eine scharfe Kontrolle ausüben und rücksichtslos
jeden Wirt zur Anzeige bringen, der die Polizeistunde, die auf
10 Uhr abends festgelegt ist, überschreitet. Die Urteile des
Solinger Schöffengerichts, die gestern gegen zwei Wirte aus
Wald und Solingen ergangen sind, mögen als Warnung dienen.
denn es wurden Geldstrafen von 40 und 50 Mark verhängt.
Die Polizeistunde ist deshalb auf einen so frühen Zeitpunkt fest-
gesetzt, um Ersparnisse an Licht und Heizung zu machen. Dieses
Bestreben verdient die Unterstützung der ganzen Bevölkerung.

3. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. September 1917

Nächtlicher Einbruch in eine Ohligser Gastwirtschaft

   Ohligs. Unerwünschte Gäste. In der vergangenen Nacht
statteten Diebe der Wirtschaft Tillmes an der Hildenerstraße einen
Besuch ab. Da sie geistige Getränke nicht entdecken konnten, nahmen
sie eine Anzahl Zigarren mit. Außerdem eigneten sich die Diebe einen
grauen Ueberzieher, eine Joppe und eine Weste an. Die nächtlichen
Besucher sind durch ein Fenster, das sie eingedrückt haben, in das
Haus gelangt und haben es auf demselben Wege wieder verlassen. Der
Wert der gestohlenen Sachen beträgt 300 Mark.

30. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Dezember 1916

Gastwirtschaften zum Jahreswechsel geschlossen!

…   Solingen. Die Polizeistunde zu Silvester
und Neujahr. Die vor Weihnachten ergangene Polizei-
verordnung, nach der an den Feiertagen die Schanklokale bis
11½ Uhr offen halten dürfen, gilt auch für Silvester und
Neujahr. Es werden in diesem Jahre um die Stunde des
Jahreswechsels die öffentlichen Lokale geschlossen sein, was seit
Menschengedenken nicht mehr dagewesen ist.

2. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. August 1916

Einschränkungen beim Verbrauch von Eiern für die Gastronomie im Landkreis Solingen angeordnet

                         Bekanntmachung
betr[ifft] Verbrauch von Eiern in Gast- und Schank-
                                 wirtschaften usw.
   Auf Grund der Bekanntmachung des Kriegsernährungsamts über
den Verbrauch von Eiern vom 13. Juli 1916 wird für den Landkreis
Solingen mit sofortiger Wirkung folgendes bestimmt:
   In Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, in Vereins- und Er-
frischungsräumen, sowie in Fremdenheimen, in Kantinen und ähnlichen
Betrieben dürfen Eier roh oder gekocht und Eierspeisen nur in der
Zeit von 12-2 Uhr mittags und 7-9 Uhr abends verabreicht und
entgegengenommen werden.
… Opladen, den 29. Juli 1916.
                                                               Der Landrat
                                              J. V.: Dr. Kramer, Regierungsassessor

12. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juli 1916

In Solingen ist es nun, mit kleinen Ausnahmen, verboten in Gast- und Schankwirtschaften, Kaffeehäusern, Konditoreien, Milchstuben und-häuschen, Milch auszuschenken.

                                     Verbot
der Verabreichung von Milch in Gast- und Schankwirt-
schaften, Kaffeehäusern, Konditoreien, Milchstuben und -häuschen
                       im Stadtkreise Solingen.
   Auf Grund des § 3 der Bekanntmachung des Bundesrats
zur Regelung der Milchpreise und des Milchverbrauchs vom
4. November 1915 und der hierzu ergangenen Ausführungs-
anweisung vom 9. November 1915 wird für den Stadtkreis
Solingen hiermit folgendes bestimmt:
                                      § 1.
   Vom 12. Juli 1916 ab ist verboten die Verabreichung von
Milch als Einzelgetränk, als Beigabe zu sonstigen Getränken,
sowie die Verabreichung von Getränken, zu deren Herstellung
Milch verwendet wird,
      a) in Gastwirtschaften,
      b) in allen sonstigen Schankstätten,
      c) in den Kaffeehäusern und Konditoreien,
      d) in den Milchstuben und Milchhäuschen.
                                            § 2.
   Bis auf weiteres wird den Gastwirtschaften gestattet, bis
10 Uhr vormittags ihren Uebernachtungsgästen Milch zu ver-
abreichen.
                                            § 3.
   Als Milch im Sinne dieser Verordnung gelten frische
Milch, kondensierte Milch, Trockenmilch und sonstige Milch-
präparate.
                                            § 4.
   Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Mo-
naten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
   Solingen, den 8. Juli 1916.
                                            Der Oberbürgermeister: Dicke.

21. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Februar 1916

Patrouillen des Bezirkskommandos kontrollieren Solinger Wirtsdhäuser, ob sich dort Soldaten über die erlaubte Zeit hinaus aufhalten.

Solingen. Festgenommen. Gestern abend wurden
zwei beurlaubte Soldaten auf der Kaiserstraße von einer
Patrouille festgenommen und zum Bezirkskommando gebracht,
weil sie in betrunkenem Zustande auf der Straße skandaliert
hatten. Wie wir hören, wird in Zukunft die Militärbehörde
des Abends die Wirtschaften öfters von Patrouillen revidieren
lassen, ob Urlauber über die erlaubte Zeit im Wirtshause sich
aufhalten. Den Wirten ist von der Militärbehörde ein
Schreiben zugegangen, in dem sie für den Aufenthalt von
Militärpersonen über die festgesetzte Zeit haftbar gemacht wer-
den. Die Wirte sollen den Soldaten nichts mehr ausschenken
und sie aus dem Lokal weisen.

18. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Januar 1916

Wirte werden durch das Beispiel einer hart bestraften Gräfrather Gastwirtin erneut vor dem Ausschank von Branntwein gewarnt.

Zur Warnung für Wirte.
   Trotz der vielen Bestrafungen, die wegen verbotswidrigen
Branntweinverkaufs schon erfolgt sind, gibt es noch immer
Wirte, die gegen dieses Verbot verstoßen. Viele Wirte und
deren Beauftragte übersehen anscheinend, in welchem Grade
ihr Gewerbebetrieb öffentlich ist. Und dabei sollte doch gerade
ein Wirt wissen, daß selten etwas geheim bleibt, das in einer
Wirtschaft passiert. Auch darüber sollte sich jeder Wirt klar
sein, daß kein Geschäft der Gefahr einer Denunziation in dem
Maße ausgesetzt ist, wie gerade eine Wirtschaft.

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11. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Januar 1916

Auch Gäste werden bei Verstößen gegen die Polizeistunde in Lokalen bestraft

Solingen. Die Polizeistunde. Neuerdings hat die
Praxis vermehrten Eingang gefunden, bei Verstößen gegen
die Polizeistunde in Wirtschaften auch die noch im Lokale
anwesenden Gäste zu bestrafen. Interesse in dieser Be-
ziehung wird deshalb diese Notiz unseres Elberfelder Partei-
blattes bieten: Wegen Ueberschreitungen der Polizeistunde wurde
in der „Glocke“ die Polizeistunde auf 11 Uhr gesetzt. Zwei
Gäste, darunter ein Barmer Redakteur B., wurden mit je
30 Mark Geldstrafe bestraft.

2. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Juli 1915

Solingen. Eine Wirtschaft geschlossen! Auf
Anordnung des Generalkommandos des 7. Armeekorps hat die
hiesige Polizeiverwaltung eine Wirtschaft im südlichen Stadt-
bezirk auf die Dauer von 4 Wochen geschlossen. Diese Maß-
nahme ist eine Folge des fortgesetzten verbotswidrigen Brannt-
weinverkaufs.

11. Juni 1915

1915 06 11

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 11. Juni 1915

Verbotswidriger Verkauf von Branntwein in einer Hildener Wirtschaft

Hilden, 11. Juni. Eine Wirtschaft in der Walder-
straße wurde auf Anordnung des Generalkommandos für
vier Wochen geschlossen. Der Grund soll in dem verbots-
widrigen Verkauf von Branntwein usw. liegen.