7. Juni 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Juni 1918

Kriegsgefangene werden von verschieden Aktivitäten ausgeschlossen.

    –  Die Wirte werden wiederholt darauf auf-
merksam gemacht, daß es verboten ist den Kriegs-
gefangenen Getränke usw. zu verabfolgen. Ebenso
ist es den Lichtspielhäusern verboten den Kriegs-
gefangenen den Besuch der Vorstellungen zu er-
möglichen. Zuwiderhandlungen werden mit Ent-
ziehung der Konzessionen und Schließung der Wirt-
schaften bestraft. Alle im Verkehr mit Kriegs-
gefangenen stehenden Personen Geschäftsleuten pp.
werden darauf aufmerksam gemacht, daß es ver-
boten ist den Kriegsgefangenen als Entgelt für
Besorgung bares Geld zu geben.

17. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. April 1918

Gastwirte müssen mit der Schließung ihres Betriebes rechnen, wenn sie Fleisch ohne Fleischmarken ausgeben.

   Warnung an Gastwirte. Amtlich wird mit-
geteilt: In einzelnen Gastwirtschaften wird
noch immer vielfach Fleisch ohne Fleischmar-
ken abgegeben. Die Polizeibehörden sind neu-
erdings besonders angewiesen worden, die-
sen, die allgemeine Versorgung schwer gefähr-
denden Überstand, der seine Quelle nur im
Schleichhandel haben kann, mit allen Mitteln
zu bekämpfen. Gastwirte, die sich in dieser
Beziehung vergehen, haben nach Befinden nicht
nur mit Bestrafung auf Grund der Verord-
nung gegen den Schleichhandel vom 7. März
1918 sondern auch mit Schließung ihres Be-
triebes zu rechnen. In Mittel- und Klein-
städten haben sich die Gastwirte wohl schon
längst den Verhältnissen angepaßt.

14. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. August 1917

Die Preisprüfungsstelle Solingen diskutuierte über Wucher, Bier, Milch und Kartoffeln.

            Von der Preisprüfungsstelle.
   Die Preisprüfungsstelle hielt gestern nachmittag im Solinger
Sparkassengebäude eine Sitzung ab. Es lagen wieder mehrere Be-
schwerden vor, in denen gegen hiesige Geschäftsleute der Verdacht
ausgesprochen wurde, daß sie Preiswucher getrieben hätten. Bei der
Aussprache wurde festgestellt, daß das Kriegswucheramt festgesetzt hat,
daß im Lebensmittelhandel der Gewinn für den Großhandel 10 Pro-
zent und für den Kleinhandel 20 Prozent als höchster Satz gelten
dürfe. Ein Fall, der den Handel mit Weichkäse betrifft, dürfte wohl
besonders das allgemeine Interesse erwecken. Ein dänischer Händler
verkaufte durch die Vermittlung eines hiesigen Bäckermeisters ein
größeres Quantum Rahmkäse an eine Remscheider Firma. Der Preis
für den Zentner Käse betrug 420 Mark, während der Höchstpreis für
Inlandskäse derselben Sorte nur 1,30 Mark für das Pfund beträgt.
Der Bäckermeister erhielt 8 Mark Provision für seine Tätigkeit.
Kriegswucher konnte den an dem Handel Beteiligten nicht nachge-
wiesen werden, weil keinerlei Kontrolle der Aussagen möglich war.
Nach Ansicht der Preisprüfungsstelle liegt hier aber ein Fall von
Kettenhandel vor. Das Kriegswucheramt soll versuchen, in dieser Be-
ziehung Aufklärung zu schaffen. Gegen die Beteiligten wird außer-
dem strafrechtlich vorgegangen werden, weil sie die Kriegsverordnung
nicht beachtet haben, nach der die Ware bei der ZEG. und bei der
Gemeindeverwaltung hätte angemeldet werden müssen.
   Interessante Aufschlüsse gab auch ein Fall, in dem ein hiesiger
Geschäftsmann wegen Kriegswuchers angezeigt war, weil er Tonseife
für 35 Pf[enni]g das Stück verkauft hatte. Der Mann hatte mit einem
Gewinn von 40 Prozent gearbeitet. Es wurde festgestellt, daß der
Preis ursprünglich höchstens 16 Pf[enni]g betragen hat, so daß auch in
diesem Falle die Ware durch den Kettenhandel ungebührlich verteuert
worden ist.

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1. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Dezember 1916

Weitere Reduktion der gebrauten Biermenge

   Solingen. Weniger Bier. – Kartoffelersatz.
Von heute ab erhalten nach einem Rundschreiben der Braue-
reien die Wirte nur noch zwanzig Prozent der Biermengen, die
sie vor dem Krieg durchschnittlich erhalten haben. Bisher war
die Bierlieferung schon auf vierzig Prozent reduziert worden.
Da die Produktion anderer alkoholischer Getränke teils ver-
boten und teils eingeschränkt worden ist, so werden sich die
Wirte wohl nach anderen geeigneten Getränken umsehen müssen.
– Von dem Kriegsernährungsamt ist den Brauereien und
Mälzereien das Angebot gemacht worden, in ihren Betrieben
Rüben zu trocknen. Es sollen 18 Millionen Zentner Rüben
auf die Art konserviert werden, um sie als Streckungsmittel
für die Kartoffeln zu verwenden.

13. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. November 1915

Die neuen Verbrauchs-Regeln für den Umgang mit Fleisch und Fett

Merkblatt für Hausfrauen, Metzger und
                      Gastwirte.
   In manchen Kreisen der Bevölkerung herrscht noch immer
Unklarheit über die Handhabung der Vorschriften zur Er-
sparung von Fleisch und Fett. Wir geben darum nachstehend
eine kurze Ausstellung, was an den einzelnen Tagen der Woche
erlaubt oder verboten ist.
   In privaten Haushaltungen kann nach wie
vor im Laufe der Woche gekocht oder gebraten werden, worauf
man Appetit hat und wozu das Geld reicht, wobei keinerlei
Uebertretung und keine Bestrafung in Frage kommen. Die
nachstehenden Bestimmungen gelten nur für Gastwirt-
schaften, Fleischer und sonstige Verkaufsge-
schäfte.

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1. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. November 1915

Die Versorgungsengpässe führen zur Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauches in Gaststätten an bestimmten Wochentagen

Solingen. Einschränkung des Fleischver-
brauches in Gast- und Speisehäusern. Vom
1. November ab dürfen nach einer Bundesverordnung in
Gast- und Speisehäusern Montags und Donnerstags keine
Speisen, die mit Fett oder Speck gebraten, gebacken oder ge-
schmort sind, oder in zerlassenen Fett hergerichtet sind, ver-
abreicht werden. Samstags darf kein Schweinefleisch vorge-
setzt werden. Das Verabreichen von gekochtem
Fleisch oder Fisch ist jedoch an diesen Tagen
gestattet.

15. Oktober 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. Oktober 1915

Jean Roth ist seit 30 Jahren Bahnhofswirt und feiert nicht.

     Troisdorf.    Herr Jean Roth, als um-
sichtiger Wirt der Station Troisdorf nah und
fern bestens bekannt, ist am 15. Oktober 30
Jahre als Bahnhofswirt tätig. Während dieser
Zeit hatte er die Bahnhofswirtschaft in Haige
(Hessen-Nassau) 3 ½ Jahre und die in Trois-
dorf 26 ½ Jahre inne und erfreute sich während
dieser Zeit der vollen Zufriedenheit der Be-
hörden und seiner Gäste. In Anbetracht der
ernsten Zeit, zwei Söhne von ihm stehen im
Felde, hat er von einer Feier Abstand ge-
nommen.

8. September 1915

BAST_08_09_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. September 1915

Die bisherige obligatorische Gefängnisstrafe für „Schnapssünder“ kann nunmehr auch als Geldstrafe ausgeprochen werden.

        Geldstrafe für Schnapssünder.
      Angenehm überrascht waren einige Wirte und
Wirtsfrauen aus Solingen, Ohligs, Hahnenfurth
und Elberfeld, als sie vernahmen, daß von jetzt an eine mil-
dere Handhabung der Verfügung des Generalkommandos
betreffend den verbotenen Branntweinverkauf möglich ist.
Bekanntlich war bisher nur eine Gefängnisstrafe zulässig, und
die Zahl der allein im hiesigen Landgerichtsbezirk mit dieser
Strafe belegten Personen aus dem Wirtestand ist nicht gering,
und gar mancher hat seine Strafe auch absitzen müssen. Seit
gestern ist nun der Erlaß in seiner gemilderten Fassung an-
wendbar, nach der das Gericht gegen die Angeklagten auch auf
Geldstrafe erkennen kann. Den Segen dieser Neuerung
verspürte zuerst ein Solinger „Schnapssünder“; er erhielt eine
Geldstrafe von 50 Mark. Die gegen seine Leidensgenossen aus-
gesprochenen Geldstrafen bewegten sich zwischen 20 Mark und
der vorerwähnten Strafe. Der Vorsitzende hob aber hervor,
daß im Wiederholungsfalle von Geldstrafen keine Rede sein
könne.

27. August 1915

19150827_Konzessionspflicht_59

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. August 1915

Eine Genehmigungspflicht für den Flaschenbierhandel wird gefordert.   

     –   Die Konzessionspflicht für den Flaschen-
bierhandel fordert der 8000 Mitglieder zählende
Rheinisch-Westfälische Wirteverband in Ein-
gaben an den Rheinischen Städtebund, den
Preußischen und den Deutschen Städtetag. Der
Flaschenbierhandel in der jetzigen Form bedeute
eine ungeheure Schädigung des Wirtestandes,
das habe sich so recht während der Kriegszeit
gezeigt. Alle möglichen Beschränkungen seien
dem Wirtestande auferlegt, der Flaschenbier-
verkauf dagegen sei vollständig frei. Durch
das Branntweinabgabeverbot sei der Flaschen-
bierverkauf ungemein gefördert worden, so daß
heute über die Hälfte des in Deutschland ge-
brauten Bieres auf Flaschenbier entfällt. Der
Flaschenbierhandel fördere den Winkelschank
und die Völlerei, die Ausbreitung des Winkelschan-
kes wiederum verursache die Entwertung der
Gast- und Schankwirtschaften und deren Grund-
stücke. Die Eingabe schließt mit dem Hinweise
darauf, daß der Verband den Flaschenbierver-
kauf nicht aus der Welt schaffen, sondern nur
umgestalten wolle, und spricht die Hoffnung
aus, daß die verschiedenen Städtetage für die
Konzessionspflicht des Flaschenbierhandels ein-
treten.

12. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juli 1915

Trotz einer Vielzahl von Strafverfahren wird das Branntweinverbot immer wieder übertreten

     Beachtet das Branntweinverbot!
   Die Uebertretungen des bekannten Schnapsverbotes des
Generalkommandos mehren sich täglich. Verurteilungen, ob-
wohl in schon recht stattlicher Anzahl und zu Strafen bis zu
1 Monat Gefängnis erfolgt, haben allem Anschein nach ihren
Zweck, abschreckend zu wirken, verfehlt. Die Verurteilung wird
auf die leichte Schulter genommen in der Meinung, es würde
ja ohnehin die nur zulässige Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe
umgewandelt. Wenn diese Tatsache auch schon in einigen
besonders milde liegenden Fällen eingetreten ist, so sei aber
darauf hingewiesen, daß es auch Wirte und Wirtsfrauen gibt,
die die über sie verhängte Strafe schon haben absitzen
müssen. Die Wirte seinen somit vor zu sorgloser Stellung
zu dem Verbot dringend gewarnt und zwar um so mehr, als
ein Strafkammervorsitzender in öffentlicher Sitzung schon er-
klärt hat, demnächst mit aller Schärfe vorgehen und Strafen
bis zu 1 Jahre Gefängnis verhängen zu wollen.
   Nicht weniger als acht solcher Schnapsprozesse gegen Wirte
und deren Angehörigen – Frauen und Töchter – beschäftigten
jetzt wieder die Strafkammer in Elberfeld. Die Angeklagten
waren aus Barmen, Elberfeld, Ohligs, Höhscheid und
Solingen. Ein Angeklagter, der in Ohligs wohnte, wurde
zu 4 Tagen Gefängnis verurteilt, alle übrigen kamen, da die
Uebertretungen nur in je einem Falle vorlagen und leichter
Natur waren, mit der geringsten zulässigen Strafe von 1 Tage
Gefängnis davon. Ein Arbeiter von hier bekam wegen An-
stiftung zum Schnapsverkauf ebenfalls diese geringste Strafe.

30. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. April 1915

Die höheren Bierpreise der Brauereien werden (noch) nicht von allen Wirten auf den Verbraucher umgelegt.

  Zur Bierpreiserhöhung.
   Unsere Voraussage, daß die von den Wirtevereinen be-
schlossene Bierpreiserhöhung wohl nicht allgemein durchgeführt
würde, scheint sich zu bewahrheiten. Im oberen Kreise
Solingen sind es nur einzelne Wirte, die mit den Preisen
aufgeschlagen sind. Einige Wirte nehmen für ein großes Glas
Bier 20 Pf[enni]g, während zwei 35 Pf[enni]g kosten. Die meisten Gäste
erkundigen sich vor der Bestellung eines Getränks, ob es mit
Preisaufschlag verkauft wird. Ist das der Fall, wird in der
Regel ein alkoholfreies Getränk dem teuren Bier vorgezogen.
   Nach einer Meldung aus Siegen haben dort sie Konsu-
menten gegen die Bierpreiserhöhung den Kampf aufgenommen.
Dieser Kampf hat Erfolg gehabt. Die Wirte verkaufen wieder
zum alten Preise.

17. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. April 1915

Die „Bergische Arbeiterstimme“ greift den Konsumentenprotest gegen die Bierpreiserhöhung durch Brauereien und Wirte auf, um für einen Bierboykott und die Alkohol-Absintentenbewegung zu werben.

Beklommene Bierherzen.
   Die Hoffnungssaaten der Alkoholgegner grünen.
   Die Preistreibereien der Brauer und das Verhalten der
Wirte, die den papierenen Protesten zum Hohne in den
meisten Fällen schon den Bierpreis um einen viel höheren Be-
trag hinaufgeschraubt haben als der von den Brauereien ver-
langte Mehrpreis rechtfertigt, hat in der geduldigen Stamm-
tischgemeinde der Brauer und Wirte gemischte Gefühle erregt.
Es ist eine Stimmung erzeugt, von der sich zunächst die An-
hänger der Alkoholabstinenz große Erfolge ver-
sprechen. Unsere Alkoholgegner geben sich der Hoffnung hin,
daß nach dieser neuerlichen Bierpreiserhöhung ihre Aktien
schneller steigen werden als die der Bierbrauer. Sie weisen
darauf hin, daß besonders die Wirte, von denen keinerlei ernst-
hafter Widerstand gegen die Anforderungen der Brauer zu
erwarten sei, den Weizen der Abstinenten zum Blühen bringen
und daß den Bierkonsumenten jetzt endlich der Geduldsfaden
reißen würde. Wenn sie auch nicht optimistisch genug sind, die
Erwartung zu hegen, daß die Biertrinker nun sektionsweise ins
Lager der Abstinenten einschwenken, so hoffen sie doch auf
starken Zuzug in ihr Lager.

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14. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. April 1915

Der ausführliche Bericht über die Protest-Versammlung des bergischen Wirteverbandes in Ohligs aus Anlass der geplanten Bierpreiserhöhungen der Brauereien erlaubt einen interessanten Einblick in das Verhältnis von Brauereien, Gastwirten und Konsumenten

  Der Kampf um den Bierpreis.
   Eine gut besuchte Versammlung des bergischen Wirtever=
bandes nahm gestern nachmittag in Ohligs Stellung zu der
verfügten Bierpreiserhöhung um 5 Mark für den Hektoliter
durch die Brauereien. Der zweite Vorsitzende leitete in Ab=
wesenheit des ersten die Versammlung und gab einen kurzen
Ueberblick über die Auffassung des Vorstandes in dieser Ange=
legenheit. Der Verbandsvorstand war einstimmig der Ansicht,
die Bierpreiseerhöhung strikte abzulehnen und empfahl eine
Resolution zur Annahme, in der das ausgesprochen wird:
    Herr Kanzler aus Ohligs war der Meinung, wenn
der Aufschlag kommt, dann müssen die Wirte auch höhere
Preise nehmen. Der Redner verstieg sich zu der Behaup=
tung, die Gäste würden den höheren Bierpreis ,,freudig be=
grüßen”. Das Unglück vieler Wirte sei, daß sie nicht kaufmännisch
zu rechnen verständen; deshalb prosperiere auch manche Wirt=
schaft nicht. Außer dem Bier seien auch alle andern Gegen=
stände, die in den Wirtschaften umgesetzt werden, teurer ge=
worden. Demnach müßte auch diesen Lieferanten der Boykott
angedroht werden. Vor allem sollte man zuerst einheitliche
Maße in den Biergläsern schaffen.

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9. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. April 1915

Die bergischen Gastwirte lehnen die Bierpreiserhöhungen der Brauereien ab

                     Die Wirte wehren sich!
   Eine von etwa 800 Personen besuchte Wirtever-
sammlung, die am Dienstag in Elberfeld getagt hat
beschloß, den von den Brauereien festgesetzten Mehrpreis von
5 Mark für den Hektoliter nicht anzuerkennen. Man war der
Meinung, daß die Brauereien noch über genügend Vorräte zum
alten Preise verfügen und wohl in der Lage seien, die durch
den Krieg verursachten Mehrkosten selbst zu tragen. Sollten die
Brauereien auf ihrer Forderung beharren, so soll der Bier-
ausschank eingestellt und lediglich alkohol-
freie Getränke verabreicht werden, wobei auf die ver-
ständige Unterstützung des Publikums gerechnet wird.
   Ebenfalls hielten am Dienstag dieser Woche die Solinger
Wirte (die Elberfelder Versammlung, von der oben die Rede
ist, tagte am Dienstag der vorigen Woche) im Volksgarten
Restaurant auf Krahenhöhe eine Zusammenkunft ab, die auch
zu der den Wirten drohenden erneuten Belastung durch das
Hinaufschrauben der Bierpreise Stellung nahm. Die Solinger
Wirte faßten den Beschluß, sich den von der Versamm-
lung der Elberfelder Wirte aufgestellten
Grundsätzen vollinhaltlich anzuschließen.
   Ferner kommen am nächsten Dienstag die Mitglieder des
Bergischen Wirteverbandes in Ohligs zusammen, der eben-
falls zu den an das Gastwirtsgewerbe herangetretenen
Problemen Stellung nehmen wird. Man geht wohl kaum
fehl, wenn man annimmt, daß auch diese Versamm-
lung den Beschlüssen von Elberfeld und So-
lingen beitreten wird.
   Inzwischen sind in Solingen in vielen Wirtschaften schon
höhere Preise beim Ausschank gefordert worden. Ein großes
Glas Bier hat fast überall einen Aufschlag von 5 Pfennig, wäh-
rend das kleine Glas von 10 Pfennig auf 12 Pfennig im
Preise gestiegen ist. Auch das Flaschenbier hat einen Aufschlag
von 3 Pfennig erlitten.