17. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. September 1918

Die Provinzialfleischstelle in Köln informiert über Maßnahmen, die gegen die Abgabe von Fleisch ohne Marken ergriffen wurden

  Bekanntmachung.
      Die Provinzialfleischstelle hat im vorigen
Monat die Inhaber von Gastwirtschaften und
Hotelbetrieben vor der markenfreien Abgabe
von Fleisch und der ungenügenden Entwertung
von Fleischmarken gewarnt unter Hinweis auf
die zu ergreifenden strengen Massnahmen bei
Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Be-
stimmungen.

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16. Januar 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Januar 1916 

In deutschen Gasthäusern sind deutsche Speisenamen zu verwenden.  

      –  Deutsche Speisekarten. Das Gouverne-
ment der Festung Cöln macht die Besitzer
und Inhaber von Gasthäusern usw., in de-
nen die Speisen nach französischen Bezeich-
nungen angepriesen werden, auf das Un-
gehörige der ausländischen Bezeichnung
für deutsche Speisen aufmerksam und droht,
falls dies den gewünschten Erfolg nicht habe,
schärfere Maßregeln zu ergreifen.

16. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Oktober 1915

Enorme Preiserhöhungen auch in den Wirtshäusern: Das Beispiel eines Automatenrestaurants

Solingen. Nein, wie niedlich! Wenn früher ein
Wanderer auf staubiger Landstraße dahinschritt und ihn hun-
gerte und dürstete, so begrüßte er freudig das Schild
eines Wirtshauses, das ihn zu kürzerer oder längerer Rast ein-
lud. Der Fremde ließ sich Speise und Trank gut schmecken und
zahlte dafür einen angemessenen Preis, der sich fast immer in
bescheidenen Grenzen hielt. Dieses schöne Verhältnis hat der
Krieg geändert. Die früheren Portionen sind kleiner oder
teurer geworden. Das ist bei den heutigen Lebensmittelpreisen
verständlich. Verständlich ist es aber nicht, wenn z[um] B[eispiel] ein
Automatenrestaurant für 10 Pfennig ein Schnittchen liefert, das
insgesamt 30 Gramm wiegt und aus ungefähr 22 Gramm
Brot und 8 Gramm Schweizerkäse besteht. (Butter fehlt.) Das
Schnittchen hat einen Materialwert von noch nicht ganz vier
Pfennigen. Ein Mann mit normalem Appetit könnte bequem
30 von diesen Schnittchen essen, ohne seinen Magen zu über-
laden. Das Frühstück würde demnach etwas kostspielig werden,
ohne daß von einer Abwechslung in der Speisefolge die Rede
sein könnte. Böse Menschen behaupten, ein spekulativer
Optiker wolle am Eingang des Restaurants eine Verleihanstalt
für besonders scharfe Brillen und Vergrößerungsgläser ein-
richten Wir fürchten nur, der Mann wird auf Dauer keine
guten Geschäfte machen, da sich der Magen durch optische Täu-
schungen nicht hinters Licht führen läßt.

27. Januar 1915

27011915 brot

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Januar 1915

Aufforderung des Landrates an die Gaststätten des Kreises Schleiden den Brotkonsum ihrer Gäste zu beschränken.

Bekanntmachung
Wie wenig bisher die unter den heutigen Ver-
hältnissen selbstverständlich Pflicht, mit dem täglichen
Brot hauszuhalten und nicht zu vergeuden, die ganze
Lebensführung unseres Volkes beeinflußt hat, zeigt
die Tatsache, daß an vielen Orten, namentlich Nord-
deutschlands, auch heute noch in Gast- und Speise
wirtschaften jeder Art den Gästen Brot und anderes
Gebäck zum beliebigen Genuß zur Verfügung gestellt
wird. Der Brotverbrauch der Gäste wird zwar in
den Preisen der Speisen und Getränke mitbezahlt.
Diese Gepflogenheit ist aber geeignet, den verschwen-
derischen und gedankenlosen Verbrauch des Brots
zu fördern. Wird für das genossene Brot besondere
Bezahlung verlangt, so wird ein solcher überflüssiger
Verbrauch des Brotes alsbald eingeschränkt werden.
Dies mag in der Menge wenig ausmachen. Es
handelt sich aber jetzt darum, das Gebot, eine ver-
ständige Sparsamkeit mit dem Brote walten zu lassen,
täglich möglichst weiten Kreisen der Bevölkerung in
Erinnerung zu bringen. Dazu wird auch dieses Mittel
beitragen.
   An diejenigen Gast- und Speisewirtschaften des
hiesigen Kreises, wo jener Gebrauch noch besteht, er-
daher die dringende Aufforderung, für eine
baldige Abstellung dieser überflüssigen Brotverschwendung
Sorge zu tragen.
Die Gemeindebehörden haben Anweisung erhalten,

durch gelegentlich Proben festzustellen, ob meiner
Aufforderung Folge geleistet wird.
  Schleiden, den 20. Januar 1915
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg