Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Dezember 1917
Polizeiliche Kontrollen in Ohligs wegen der Einhaltung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen bei Wirtschaften, Konditoreien und Kinos
Ohligs. Polizeiliche Revisionen. Gestern wurden
von mehreren Polizeipatrouillen Revisionen in den Wirt-
schaften, Konditoreien und Kinos vorgenommen. Es wurde in
zahlreichen Fällen festgestellt, daß sich dort jugendliche Personen
unter 17 Jahren aufhielten, obwohl das durch eine Verordnung
des kommandierenden Generals vom 13. Dezember 1915 ver-
boten ist. Besonders viele Jugendliche wurden in Wirtschaften
angetroffen, in denen Komiker auftreten. Die Wirte machen
sich nicht nur strafbar, sondern sie laufen auch Gefahr, daß bei
wiederholter Uebertretung ihr Geschäft geschlossen wird. Auf
den Straßen wurden ebenfalls eine Anzahl Jungen von 14 bis
17 Jahren angetroffen, die Zigaretten rauchten. Die Namen
der jungen Tabakverbraucher wurden ebenfalls festgestellt,
ebenso die Namen der Verkäufer des Rauchmaterials, die sich
ebenfalls strafbar gemacht haben. In den Lebensmittelge-
schäften wurde vielfach festgestellt, daß die vorgeschriebenen
Preisverzeichnisse nicht ausgehängt worden sind. In mehreren
Wirtschaften und Konditoreien fanden die revidierenden Be-
amten, entgegen der Bestimmung, die Tische noch gedeckt. Auch
das ist strafbar und wird für die betreffenden Wirte Strafe im
Gefolge haben. Endlich wurde der Magenfahrplan (auch
Speisekarte genannt) von den wißbegierigen Polizeibeamten in
den Wirtschaften einer genauen Prüfung unterworfen, aber
weniger, um selbst zu schlemmen, denn dazu reicht meistens das
Gehalt nicht aus, als um festzustellen, wieviel Fleischgänge auf
der Karte verzeichnet waren. In mehreren „besseren“ Ge-
schäften wurde denn auch festgestellt, daß man in Ohligs noch
recht gut leben kann, wenn man das nötige Geld besitzt. Auch
gegen diese Wirte soll eingeschritten werden.