20. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 20. August 1918

Ein neues Verbot der Provinzialfleischstelle soll dafür sorgen, dass die fleischlosen Wochen in Gastwirtschaften und Hotelbetrieben auch eingehalten werden.

Hilden, 20. August. Fleischlose Wochen
und Gastwirtschaften. Ueber die Einhaltung der
fleischlosen Wochen in den Gastwirtschaften erläßt die Pro-
vinzialfleischstelle für die Rheinprovinz folgendes Verbot
der markenfreien Anhabe von Fleisch: Die Provinzial-
fleischstelle für die Rheinprovinz warnt die Inhaber von
Gastwirtschaften und Hotelbetrieben der markenfreien
Abgabe von Fleisch und der ungenügenden Entwertung der
Fleischmarken. Nachdem zahlreiche Beschwerden über die
Mißstände eingegangen sind, hat die Provinzialfleischstelle
Ueberwachungspersonen für die ganze Provinz mit dem
Auftrage angestellt, jeden Zuwiderhandlungsfall seitens
der Gastwirte und Hoteliers zur Anzeige zu bringen.
Woraufhin die Schließung des Betriebes auf längere Zeit
oder sogar dauernd unnachsichtlich erfolgen wird. Die
scharfen Maßnahmen sind im Interesse der Schonung un-
serer Viehbestände unbedingt geboten.“

14. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Juli 1917

Ein Blick in die aktuelle Speisekarte eines besseren Hotels in Königswinter zeigt, wie man auch während des Krieges, wo die große Mehrheit der Bevölkerung hungert, mehr als sorglos leben kann, wenn man über die entsprechenden finanziellen Möglichkeiten verfügt

         So leben wir, so leben sie!
   Es ist eine Tatsache, daß für diejenigen, die während des
Krieges Reichtümer anhäufen konnten und die auf einen
Hundertmarkschein nicht zu sehen brauchen, alle Freuden des
Lebens zu haben sind, während die Armen, oder diejenigen, die
schlechthin nicht zu den Emporkömmlingen des Krieges zählen,
mit untertäniger Miene zu den Verkäufern aller Produkte
kommen und sich wie Bettler abfertigen lassen müssen. Jeder
Widerspruch hat zur Folge, daß der Warenverkäufer mit der
Hand nach der Tür weist und zu sagen sich unterfängt, daß man
die Pforte von draußen zumachen solle.

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2. August 1916

BAST_02_08_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. August 1916

Einschränkungen beim Verbrauch von Eiern für die Gastronomie im Landkreis Solingen angeordnet

                         Bekanntmachung
betr[ifft] Verbrauch von Eiern in Gast- und Schank-
                                 wirtschaften usw.
   Auf Grund der Bekanntmachung des Kriegsernährungsamts über
den Verbrauch von Eiern vom 13. Juli 1916 wird für den Landkreis
Solingen mit sofortiger Wirkung folgendes bestimmt:
   In Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, in Vereins- und Er-
frischungsräumen, sowie in Fremdenheimen, in Kantinen und ähnlichen
Betrieben dürfen Eier roh oder gekocht und Eierspeisen nur in der
Zeit von 12-2 Uhr mittags und 7-9 Uhr abends verabreicht und
entgegengenommen werden.
… Opladen, den 29. Juli 1916.
                                                               Der Landrat
                                              J. V.: Dr. Kramer, Regierungsassessor