27. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Dezember 1918

Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk teilt Schwierugkeiten in der Gasversorgung mit.

                           Die schlechte Gasversorgung.
   Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk teilt mit: „Koks-
ofenbetrieb infolge Streik und Mangel an Koksabsatz auf Gas-
lieferzechen gestört. Gaslieferung daher für die nächsten Tage sehr
in Frage gestellt. Aeußerste Einschränkung unbedingt erforderlich.“

14. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Dezember 1918

Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk drosselt die Gasauslieferung weiter.

            Weitere Einschränkung des Gasverbrauchs.
   Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk teilt mit, daß in-
folge von Streiks eine Einschränkung des Gasverbrauchs von 30 auf
50 Prozent eintreten muß. Wie wir durch telephonische Nachfrage
beim Arbeiterrat Essen feststellten, sind die Differenzen beigelegt. Mit
dem heutigen Tage wird die Arbeit wieder aufgenommen werden.

10. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Dezember 1918

In Wald werden nun nachmittags die Gaslieferungen eingestellt.

   An unsere Konsumenten!
   Unsere Aufforderung zur Einschränkung des
Gasverbrauches ist bis jetzt fast ohne Erfolg ge-
blieben. Wir sehen uns deshalb gezwungen, die
Gasabgabe nachmittags von 1 bis 5 Uhr ein-
zustellen.
   Wir bitten unsere Konsumenten, die Hähne an
den Leuchtflammen und Kochern während der
Sperrzeit zu schließen. Für Unglücksfälle, die
durch Unterlassen der Schließung entstehen, können
wir keine Verantwortung übernehmen. Wir hoffen,
daß diese Maßnahmen nur kurze Zeit notwendig
sein werden.
   Wald, den 5. Dezember 1918.
      Der Arbeiter- und Soldatenrat:
                     Schneider.
Direktion der städt[ischen] Gas- u[nd] Wasserwerke
               Wald (Rh[ein]l[an]d) Köller.

29. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. November 1918

Sparen beim Gasverbrauch

   Einschränkung
des Gasverbrauchs.
   Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitäts-
werk ist zur Zeit nicht in der Lage, ge-
nügend Gas zu liefern. Es muß deshalb
die Gasentnahme aus der Ferngasleitung
ganz erheblich gekürzt werden.
   Zu diesem Zwecke bitte ich dringend,
daß die Konsumenten mit dem Gas
in sparsamster Weise umgehen und den
Verbrauch unter allen Umständen ein-
schränken. Denn nur so ist es möglich,
ohne Sperrzeiten durchzukommen.
   Solingen, den 29. Nov[ember] 1918.
Der Arb[eiter]- u[nd] Soldatenrat:   Der Oberbürgermeister:
   Schaal.                                                        Dicke.

18. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. November 1918

Schwierigkeiten mit der Gasversorgung in Wald

     Bekanntmachung.
   Zufolge Anordnung der Kriegsamtstelle in
Düsseldorf ist uns auf kurze Zeit die Gasentnahme
aus der Ferngasleitung erheblich gekürzt.
   Um die Sperrzeiten der gesamten Gasversorgung
zu vermeiden, ersuchen wir unsere Konsumenten
dringend, mit dem Gas in der sparsamsten Weise
umzugehen und den Verbrauch unter allen Um-
ständen einzuschränken.
   Wald (Rh[ein]l[an]d), den 17. November 1918.
       Der Arbeiter- und Soldatenrat.
               Schneider.
   Direktion der Städt[ischen] Gas- u[nd] Wasserwerke
          Wald (Rh[ein]l[an]d])
               Köller

11. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. November 1918

Sofortmaßnahme zur Einrichtung zusätzlicher Gas- und elektrischer Anschlüsse in Solingen

Achtung!                               Achtung!
Beleuchtungs-Angelegenheiten.
   Es gilt den Familien, die wegen Petroleum-
mangel häufig im Dunklen sitzen müssen, möglichst
sofort Hilfe zu bringen.
   Es ist deshalb beschlossen worden, sofort soviel
Gas- und elektrische Anschlüsse herstellen zu lassen,
als die städtischen Werke herstellen können.
   Die Hauseigentümer; die ohne solche Anschlüsse
sind, haben die Anmeldung umgehend in den
Büros der städtischen Werke, Gasstraße, zu be-
wirken. Wo der Hauseigentümer die Anmeldung
unterläßt, hat sie der Mieter zu erstatten.
   Die Anschlüsse werden beschleunigt, eventuell
sogar gegen den Willen einzelner einsichtsloser
Hausbesitzer aufgeführt. Bei Bedürftigkeit werden
Ratenzahlungen, eventuell Zuschüsse gewährt.
   Die Werke benötigen für diese Arbeiten eine
Anzahl Installateure. Heimkehrenden Soldaten
oder Arbeitslosen wird aufgegeben, sich den Werken
sofort zur Verfügung zu stellen.
                Der Solinger Arbeiter- und Soldaten-Rat.

7. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Oktober 1918

Wegen des Mangels an Petroleum erbitten Mieter öfters den Anschluss ihrer Wohnung an das Gas- bzw. Stromnetz. Einige Vermieter lehnen dies ab.

   Solingen. Elektrische Beleuchtung. Die augen-
blickliche Petroleumknappheit, die sich Laufe des Winters
noch verschärfen kann, hat es mit sich gebracht, daß zahlreiche
Familien bei ihren Vermietern den Antrag gestellt haben, die
Wohnung an die Gas- oder Elektrizitätsleitung anzuschließen.
Leider ist von seiten einiger Hausbesitzer derartigen Bitten
gegenüber, die lediglich der Not der Zeit entspringen, nicht das
nötige Entgegenkommen gezeigt worden. Es muß erwartet
werden, daß jeder Vermieter den heutigen Zeitverhältnissen
in gebührender Weise Rechnung trägt und seine Mieter nach
Möglichkeit davor zu schützen sucht, daß diese an den
langen Winterabenden ohne jegliches Licht sind, oder größere
Summen für Kerzenbeleuchtung verausgaben müssen. Es ver-
steht sich von selbst, daß die Mieter, deren Wohnung infolge
eines Anschlusses an die Gas- oder Elektrizitätsleitung wert-
voller geworden ist, gegen einen aus diesem Grunde geforder-
ten angemessenen Aufschlag auf den Mietpreis keine Einwen-
dungen erheben werden. Sollte etwa der eine oder andere
Hausbesitzer selbst nicht in der Lage sein, die einmaligen Kosten
eines Anschlusses zu tragen, so werden ihm von seiten des
städtischen Gas- und Elektrizitätswerkes auf Antrag gern Zah-
lungserleichterungen gewährt werden. Es darf angenommen
werden, daß alle Haus- und Grundbeseitzer berechtigten Wün-
schen ihrer Mieter auf Anlegung von Gas- oder elektrischer
Beleuchtung in Zukunft mit Verständnis begegnen; andernfalls
müßte beim stellv[ertretenden] Generalkommando der Erlaß einer Verord-
nung beantragt werden, der den Hausbesitzern die Anschließung
an die Gas- oder Elektrizitätsleitung unter bestimmten Vor-
aussetzungen zur Pflicht macht.

18. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. September 1918

Die Höhscheider sollen weniger Gas verbrauchen.

   Höhscheid. Zum sparsamen Gasverbrauch
wird erneut ermahnt. Wird die Gasentnahme nicht einge-
schränkt, ist mit einer Preiserhöhung zu rechnen oder mit
einer Einstellung der Gaslieferung.

6. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. September 1918

Die Solinger sollen sich, wegen des im Winter zu erwartendem Petroleummangels, rechtzeitig mit Beleuchtungsalternativen eindecken.

   Solingen. Die Petroleumknappheit wird in
diesem Winter noch größer sein als in den Vorjahren. Wie
unserer Stadtverwaltung mitgeteilt wurde, sind infolge des
steigenden Bedarfs der Heeres- und Marineverwaltung nur
ganz geringe Zuweisungen für Beleuchtungszwecke zu erwarten.
Zwar sollen noch geringe Mengen Kerzen und Karbid
zur Verfügung gestellt werden, alle diese Beleuchtungsmittel
werden aber kaum ausreichen, um wenigstens diejenigen Bürger
einigermaßen versorgen zu können, die überhaupt kein Gas
und keine Elektrizität zur Verfügung haben. Darüber hinaus
wird niemand auf Petroleum rechnen können. Wer also jetzt
noch Gelegenheit hat, Anschluß an die städtischen Lichtleitungen
zu bekommen, mache davon Gebrauch. Die Petroleumabgabe
wird auch in diesem Winter durch Karten und Kundenlisten
geregelt werden.

14. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. August 1918

Eindringlicher Appell an die Walder Bevölkerung weniger Gas zu verbrauchen, weil ansonsten erneut Rationierungen drohen

   Wald. Ersparnis im Gasverbrauch. Zufolge
Anordnung der Kriegsamtsstelle darf das städtische Gaswerk
bis auf weiteres der Ferngasleitung nur eine bestimmte Gas-
menge entnehmen. Da die Entnahme in letzter Zeit jedoch er-
heblich über die zugewiesene Menge hinausgegangen ist, ersucht
die Direktion des Gaswerks alle Konsumenten des Gaswerks,
den Gasbezug sofort auf das äußerste und mindestens um 10
Prozent einzuschränken, da sonst leider wiederum eine Ratio-
nierung des Gasverbrauchs und Erhebung eines Sparpreises
eintreten müsste. Das Gaswerk möchte diese unangenehme
Zwangsmaßnahme gern vermeiden; möglich ist das jedoch nur,
wenn jeder Konsument die verlangte Einschränkung sofort ein-
treten läßt.

26. Juli 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Gas- und Wasserwerk“ 1902-1934, A 124, Bl. 93

Das Elektrizitätswerk Berggeist reicht beim Gas- und Wasserwerk Troisdorf Beschwerde ein. Es soll ein Reservemotor im Werk angeschlossen werden, um die Menge der Wasserlieferung zu erhöhen. Dieser soll damit die Engpässe in der Kohlelieferung und den Gasmangel ausgleichen. Das Elektrizitätswerk befürwortet jedoch den Anschluss des Motors an ihr Netz nicht.

Der Bürgermeister
N.
Troisdorf 28/7 18

G. R.
Herrn Gas-
meister
Zaun
hier
zur Aeuße
rung.
Klev

3. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. April 1918

Die Ergebnisse der letzten Gemeinderatssitzung in Troisdorf werden im Wesentlichen festgehalten. Für die Troisdorfer ist vor allem die Erhöhung der Gaspreise von Bedeutung. Auch der Milchmangel wird behandelt.

    Troisdorf.  In der letzten Sitzung des Ge-
meinderates erstattete der Bürgermeister zunächst
einen kurzen Bericht über den Stand und die Ver-
waltung der Gemeindeangelegenheiten. Hierauf ge-
langte der Gemeindehaushaltsplan für 1918 in
Einnahme und Ausgabe zum Betrage von 3,645,200
Mark zur Feststellung. In dem Betrage sind die
Endsummen der Sonderhaushaltspläne für das
Gas- und Wasserwerk, ferner auch die Einnahmen
und Ausgaben aus Anlaß des Krieges einschließlich
der Lebensmittelversorgung, diese mit 1,718,000
Mark enthalten. Sodann setzte der Gemeinderat

Weiterlesen

2. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. April 1918

Die zukünftige Regelung der Stromentnahme in Solingen

       Bekanntmachung
                 an die
  Elektrizitäts-Verbraucher.
   Die Stromentnahme für April 1918 und die
kommenden Monate darf 80 % des Verbrauches
der gleichen Monate des Jahres 1916 betragen.
Ausgenommen von dieser Bestimmung sind die-
jenigen Abnehmer, deren Strombezug in den letzten
Monaten sich nicht nach der gleichen Zeit des Vor-
jahres richtete, sondern besonders festgesetzt wurde.
Diese Abnehmer können die gleiche Strommenge
beziehen, die ihnen für März 1918 zugewiesen
wurde. Die Entnahmezeit ist nicht beschränkt. Diese
Bestimmungen gelten auch für die kommenden Mo-
nate, sofern keine anderweitige Mitteilung an die
Abnehmer gelangt.
   Großabnehmer erhalten besondere Nachricht.
   Die früher bekanntgegebenen Verordnungen
des Reichskohlenkommissars über die Einschränkung
des Verbrauchs elektrischer Arbeit behalten ihre
Gültigkeit.
Städt[ische] Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke
                                       Solingen.

27. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. März 1918

Ein defektes Gaslicht hat eine Solinger Familie einen großen Schrecken bereitet.

   Solingen. Kriegsware. In einen heftigen und nach-
haltigen Schreck wurde hier eine Familie versetzt, die zum
Abendessen versammelt war. Die Hausmutter schwang gerade
den Löffel über den Suppentopf, um jedem seine Ration zuzu-
teilen, als plötzlich unter klirrendem Geräusch das Gaslicht
erlosch und die Gesellschaft im Dunkeln saß. Entsetzt sprangen
die Anwesenden auf, denn jeder dachte an eine Fliegerbombe.
Als der Hausvater dann beim Lichte eines Streichhölzchens den
Schaden besah, machte er die Entdeckung, daß durch die Hitze,
die das Hängelicht ausströmt, die Verschraubung, die früher
aus Messing bestand und jetzt aus Zink hergestellt ist, geschmol-
zen und die ganze Beleuchtungseinrichtung in die Suppen-
schüssel gefallen war.

25. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Januar 1918

Die Stromeinschränkungen in Solingen in den nächsten Monaten

        Bekanntmachung
Im Anschluß an die früheren Bekanntmachungen
teilen wir hierdurch mit, daß für den Monat
Januar die Stromeinschränkung auf 30% und für
Februar auf 20% herabgesetzt wird.
Die Benutzungszeit wird für einschichtige Betriebe
von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags,
nach dem 15. Februar 1918 von 7½ Uhr vor-
mittags bis 5½ Uhr nachmittags festgesetzt.
Großabnehmer mit einem Verbrauch von über
2000 Kilowattstunden monatlich erhalten wiederum
eine besondere Benachrichtigung.
Alle Übrigen früher erlassenen Bestimmungen be-
halten vorläufig ihre Gültigkeit.
   Solingen, den 25. Januar 1918.
                        Städtische
Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke
                        Solingen