Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. November 1915
Das stellvertretende Generalkommando präzisiert auf Anfrage die Beschlagnahmebestimmungen für Nickel, die für die Schneidwarenindustrie in Solingen von großer Bedeutung sind
Die Beschlagnahme der Nickelbäder.
Tiefeingreifend in die Fabrikation Solinger Stahlwaren sind
die Bestimmungen über die Beschlagnahme von Nickel und Nickel-
salzen in unseren galvanischen Anstalten. Ueber die Auslegung der
Verordnungen herrschte vielfach noch keine Klarheit; diese wird in
einigen wichtigen Fragen geschaffen durch die Antwort, die das
Stellvertretende Generalkommando in Münster dem Besitzer einer
hiesigen galvanischen Anstalt, Fabrikant M., auf seine Anfrage ge-
geben hat. Die Antwort lautet: