Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 11. Mai 1917
Für Gänsefleisch werden horrende Preise verlangt. Angemessene Richtpreise werden festgesetzt.
[H]ilden, 11. Mai. Im Kriegsernährungsamt
schweben zurzeit Verhandlungen über die Regelung des
Verkehrs mit Gänsen und der Preise für Gänse und
Gänsefleisch im Jahre 1917-18. Da Körnerfutter, ins-
besondere auch Gerste, zur Gänsemast voraussichtlich nicht
mehr zur Verfügung stehen wird, wird im Herbste nur
noch die Stoppelmast der Gänse in Frage kommen. Für
Schlachtgänse und Gänsefleisch werden angemessene Höchst-
oder Richtpreise festgesetzt werden. Wer jetzt noch über.
mäßige Preise für junge Gänse zahlt – an einzelnen
Orten sollen 10 – 15 M. für Gänseküken gezahlt sein – ,
tut das auf eigene Gefahr; bei den festzusetzenden Höchst-
oder Richtpreisen wird auf solche unsinnigen Preise selbst-
verständlich keine Rücksicht genommen werden.