29. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Dezember 1918

Die Fuhrwerke müssen scharf rechts verkehren.

                  Bekanntmachung.
   Auf Veranlassung des britischen Militärgou-
verneurs mache ich darauf aufmerksam, daß alle
Fuhrwerke scharf auf der rechten Wegeseite zu
fahren haben, um den Verkehr frei zu halten.
Außerdem müssen die Fuhrwerke nach 4 ½ Uhr
nachmittags auf der linken Seite des Fuhr-
werks ein Licht haben.
     Siegburg, den 27. Dezember 1918.
                                     Der Landrat.

4. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juli 1918

Ein beliebtes, aber gefährliches Spiel der Kinder: Anhängen an fahrende Fuhrwerke

                 An die Adresse der Eltern und Lehrer.
   Es ist leider für viele Kinder immer noch ein Vergnügen, sich
hinten an fahrende Wagen zu hängen und am liebsten tun sie dies,
wenn der Wagen möglichst schnell fährt. Viele Unfälle sind dadurch
schon entstanden. Vor einigen Tagen konnte Schreiber in der Adler-
straße in Mangenberg beobachten, wie sich ein kleiner Knirps an ein
dahinrasendes Fuhrwerk hing, einige Meter mitfuhr und dann los-
ließ. Anstatt auf den Boden zu kommen, blieb er aber mit den
Kleidern hängen und wurde von dem Wagen mitgeschleift. Glück-
licherweise waren ältere Leute in der Nähe, die schnell hinzusprangen
und den Knirps aus seiner gefährlichen Lage befreiten. Aehnliche
Vorgänge kann man fast täglich beobachten, so gestern auf der
Burgstraße. Wir halten es an der Zeit, daß von Eltern und Lehrern
wieder einmal eine ernstliche Mahnung nach dieser Richtung gegeben
wird. Wenn das Unglück geschehen ist, dürfte es zu spät dazu sein.

20. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. März 1918

Verkehrsunfall eines Fuhrwerks in Solingen

   Solingen. Der Druck war zu stark. Ein mit einem
sogenannten Schaffot beladenes Fuhrwerk brach vor dem Ge-
werkschaftshause in dem Augenblicke ein, als es über zwei
gußeiserne Platten fuhr. Die Eisenplatten zerbrachen unter
dem gewaltigen Druck von mehreren hundert Zentnern wie
Glas. Ein Militärauto brachte das Lastfuhrwerk wieder auf
das Straßenpflaster und führte es seinem Bestimmungsort, der
Fabrik von Kieserling, zu.

30. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Januar 1918

Wegen der Verdunklungsmaßnahmen müssen Fuhrwerke und Fahrräder beleuchtet werden

                     Laternen an Fuhrwerke.
   Die Fuhrwerkbesitzer und Radfahrer werden im Hinblick
auf die Verdunklungsmaßnahmen besonders darauf hinge-
wiesen, daß sie innerhalb größerer Ortschaften stets ihr Fuhr-
werk zu beleuchten haben. Zur Vermeidung von Zwischenfällen
wird es sich für Fahrleiter und Fußgänger empfehlen, nur auf
der rechten Seite der Straße zu gehen.

23. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Januar 1917

Die Stadt Solingen benötigt alle privaten Fuhrwerke, um Eisenbahnwagen-Stillstände zu vermeiden

   Solingen. Aufforderung an alle Fuhrwerks-
besitzer. Zur schleunigen Entladung und Abfuhr von Bahn-
gütern zur Vermeidung von Eisenbahnwagen-Stillständen
werden sämtliche Pferde- und Wagenbesitzer aufgefordert, ihre
Zugpferde und Wagen (Roll-, Leiter- und Möbelwagen) mit
oder ohne Fuhrmann der Stadt Solingen zu sofortigen Ver-
fügung zu stellen. Eine sofortige Anmeldung hat im Stadt-
hause, Zimmer 54, zu erfolgen.

2. Januar 1915

02011915 neu

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Januar 1915

Bekanntmachung des Königlichen Landrats von Schleiden zur besonderen Vorsicht im Fuhrwerksverkehr

Bekanntmachung
Allenhalten wird sehr darüber geklagt, daß die
Fuhrleute die für den Fuhrwerksverkehr gegebenen
Vorschriften auf den öffentlichen Straßen und Chausseen
durchweg unbeachtet lassen, besonders auch bei Dunkel-
heit nicht für gehörige Beleuchtung ihrer Fuhrwerke
Sorge tragen. Gerade bei dem während des jetztigen
Kriegszustand notwendigen starken Verkehr von
Militärautomobilen, die meist eilige Aufträge zu er-
ledigen haben, und daher nicht durch aufmerksame
Fuhrleute Aufenthalt auf ihren Wegen finden dürfen,
ist es besonders notwendig, daß die Regeln für den
Fuhrwerksverkehr beachtet werden, damit Unglücken
vorgebeugt wird. Erst kürzlich ist im Kreise Düren
ein schwerers Unglück durch die Schuld eines Fuhr-
mannes, welcher mit unbeleuchtetem Fuhrwerk die
Landstraße befuhr, einem Militärauto zugestoßen.
Ich mache darauf aufmerksam, daß sämtliche Gen-
darmen und Polizeibeamten des Kreises strenge An-
weisung erhalten haben, besonders auf den Fuhrwerks-
verkehr zu achten und alle Uebertretungen unnach-
sichtlich zur Anzeige zu bringen. Ich werden gegen
die Uebertreter mit hohen Geldstrafen vorgehen.
Schleiden, den 10. Dezember 1914
Der Königliche Landrat,

Dr. Kreuzberg