Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Januar 1915
Bekanntmachung des Königlichen Landrats von Schleiden zur besonderen Vorsicht im Fuhrwerksverkehr
Bekanntmachung
Allenhalten wird sehr darüber geklagt, daß die
Fuhrleute die für den Fuhrwerksverkehr gegebenen
Vorschriften auf den öffentlichen Straßen und Chausseen
durchweg unbeachtet lassen, besonders auch bei Dunkel-
heit nicht für gehörige Beleuchtung ihrer Fuhrwerke
Sorge tragen. Gerade bei dem während des jetztigen
Kriegszustand notwendigen starken Verkehr von
Militärautomobilen, die meist eilige Aufträge zu er-
ledigen haben, und daher nicht durch aufmerksame
Fuhrleute Aufenthalt auf ihren Wegen finden dürfen,
ist es besonders notwendig, daß die Regeln für den
Fuhrwerksverkehr beachtet werden, damit Unglücken
vorgebeugt wird. Erst kürzlich ist im Kreise Düren
ein schwerers Unglück durch die Schuld eines Fuhr-
mannes, welcher mit unbeleuchtetem Fuhrwerk die
Landstraße befuhr, einem Militärauto zugestoßen.
Ich mache darauf aufmerksam, daß sämtliche Gen-
darmen und Polizeibeamten des Kreises strenge An-
weisung erhalten haben, besonders auf den Fuhrwerks-
verkehr zu achten und alle Uebertretungen unnach-
sichtlich zur Anzeige zu bringen. Ich werden gegen
die Uebertreter mit hohen Geldstrafen vorgehen.
Schleiden, den 10. Dezember 1914
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg