
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Juni 1917
Ein skandalöses Urteil des Kammergerichts in Berlin: Wegen seiner politischen Gesinnung wird ein Minderjähriger Anhänger der radikalen Linken aus Barmen der Fürsorgeerziehung übergeben
Nationale Zwangserziehung.
Das alte Preußen lebt noch – alle feierlichen Proklamationen
vom „neuen Geist der Zeit“, von der „Neuorientierung“, von der
„Achtung vor allen politischen Ueberzeugungen“ haben sich als kriegs-
begeisteter Schwatz erwiesen und vermochten nicht den alten Kasernen-
geist echten Preußentums zu erschüttern; gerade recht, um allzu
Hoffnungsselige zu ernüchtern, kommt eine Kammergerichts-Ent-
scheidung, über die dem „Berliner Tageblatt“ aus juristischen Kreisen
geschrieben wird:
„ Bisher war es allgemein üblich, daß eine ehrliche politische
Ueberzeugung auch von Andersdenkenden geachtet wurde und daß sie
nicht den Grund zu einer sittlichen Brandmarkung bilden
konnte. Das Kammergericht hat sich aber in einem grund-
legenden Beschlusse gegen diesen Satz gewendet. Der Sachverhalt ist
kurz folgender:
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