11. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Dezember 1918

Bestimmungen und Leistungen der Erwerbslosen-Unterstützung im Kreis Solingen.

                                     Grundsätze
für eine Erwerbslosen-Unterstützung für die Dauer der Übergangs-
                        wirtschaft für die Stadt Solingen.
   Auf Grund der Verordnung des Rates der Volksbeauftragten
vom 13. November 1918 (Reichsgesetzblatt Nr. 153 S. 1305) wird
für den Stadtkreis Solingen folgendes bestimmt:
   § 1. Arbeiter und Angestellte, die voll erwerbsfähig sind, denen
aber eine geeignete, ihre Gesundheit nicht schädigende Beschäftigung
zu angemessenen Bedingungen nicht nachgewiesen werden kann, er-
halten Erwerbslosen-Unterstützung nach folgenden Grundsätzen.
   § 2. Die Unterstützung wird arbeitsfähigen und arbeits-
willigen über 14 Jahre alten Personen gewährt, die infolge des
Krieges durch Erwerbslosigkeit sich in dürftiger Lage befinden. Eine
bedürftige Lage ist nur anzunehmen, wenn die Einnahmen des zu
Unterstützenden einschließlich derjenigen der in seinem Haushalt le-
benden Familienangehörigen infolge gänzlicher oder teilweise Er-
werbslosigkeit derart zurückgegangen sind, daß er nicht mehr im-
stande ist, damit den Lebensunterhalt zu bestreiten.
   Die Gewährung der Unterstützung ist davon abhängig, daß der
Antragsteller in Solingen wohnt.
   Die Erwerbslosenfürsorge hat nicht den Rechtscharakter der
Armenpflege.

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30. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. November 1918

Tägliche Stempelpflicht für Arbeitslose

                                Die Arbeitslosenfürsorgestelle
macht die Wahrnehmung, daß viele Arbeitslose, die Arbeitslosen-
unterstützung beantragt haben, es unterlassen, sich täglich persönlich
zur Kontrolle zu melden. Wir machen alle Arbeitslosen nochmals
darauf aufmerksam, daß Unterstützung nur für die Tage gezahlt
wird, an denen der Arbeitslose seine Kontrollkarte in der Fürsorge-
stelle zur Abstempelung vorzeigt. Manche Kriegsteilnehmer scheinen
lieber Arbeitslosenunterstützung zu beanspruchen, als auf Grund der
Richtlinien des Demobilmachungsausschusses ihren früheren Arbeit-
geber in Anspruch zu nehmen. Wer auf Grund der Richtlinien An-
spruch auf Wiedereinstellung bez[iehungs]w[eise] Entlohnung für die verlängerte
Kündigungsfrist (6 Wochen bei Arbeitern, bis 1. April 1919 bei An-
gestellten) hat, gilt nicht als erwerbslos. In Streitfällen ist der
Schiedsspruch des Gewerbegerichts anzurufen. Nur in Ausnahme-
fällen kann bis zur Entscheidung des Gewerbegerichts die Arbeits-
losenfürsorge eintreten.

26. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. November 1918

Spende der Fa. Alexander Coppel zugunsten heimkehrender Soldaten

Solingen. Zur Unterstützung bedürftiger heim-
kehrender Krieger aus Solingen hat die Firma Alex[ander]
Coppel der Stadt 10 000 Mark überwiesen. Wir danken im Namen
der in Frage kommenden Feldgrauen.

20. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. November 1918

Informationen über die Kriegsbeschädigtenfürsorge und deren Hilfestellungen

– (Kriegsbeschädigte und Heilverfahren.) So
mancher Kriegsbeschädigte scheidet aus dem Heeres-
dienst aus, krank und elend; eine weitere Lazarett-
behandlung hatte nicht den erwarteten Erfolg; die
ihm zuerkannte Rente ist bescheiden und unzureichend.
Jetzt steht er dem rauhen Leben gegenüber und soll
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18. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Baron Diedrich von Loe Stiftung“ 1918-1919, A 285, Bl. 20-21

Das Staatsministerium übermittelt dem Troisdorfer Bürgermeister Wilhelm Klev über den Landrat die Genehmigungsurkunde der Schenkung von Diedrich Freiherr von Loe. Die Stiftung wurde eingerichtet zwecks Unterstützung hilfsbedürftiger Kriegsteilnehmer und für die Hinterbliebenen der Kriegsteilnehmer.

Original
  am 4/12 18 nach Kenntnis
    zurück.
           K[lev]

16. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. November 1918

Ablauf einer Antragstellung zur Vermißtennachforschung bei der Kriegsgefangenenvorsorge oder beim Roten Kreuz

Schleiden, 14. Nov[ember] (Kriegsgefangenenfürsorge.)
Um Rückfragen bei Anträgen auf Nachforschung nach
Vermißten zu vermeiden und dadurch keine Zeit un-
nötig zu verlieren, wird darauf hingewiesen, daß bei
diesen Anträgen anzugeben ist: Des Vermißten:
Familienname: Vorname: Dienstgrad: geboren am:
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30. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Oktober 1918

Nachforschung über vermisste Kriegsgefangene und Weiterleitung deren Adressen an das Rote Kreuz oder die Kriegsgefangenenfürsorge

Schleiden, 28. Okt[ober]. (Kriegsgefangenenfürsorge.)
Noch fortgesetzt wird die Erfahrung gemacht, daß die
Angehörigen von vermißt gemeldeten Kriegsteilnehmern
diese nicht zur Nachforschung nach deren Verbleibe den
in den einzelnen Orten des Kreises befindlichen Ver-
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25. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Oktober 1918

Einladung zur Versammlung der Mitglieder der Arbeiter Ausschüsse und Lebensmittel-Kommissionen Solingens

  Achtung!                           Achtung!
      Arbeiter-Ausschüsse
und Lebensmittel-Kommissionen
Samstag, den 26. Oktober, nachm[ittags] 6 Uhr,
      im Gewerkschaftshause Solingen:
      Versammlung
sämtlicher Arbeiter-Ausschüsse
und Lebensmittel-Kommissionen.
         Tages-Ordnung:
   1. Ernährungsfragen.
   2. Kohlen- und Strommangel und Ausfalltage.
   3. Kommunale Arbeitslosen-Versicherung.
   Zu dieser Versammlung sind die Mitglieder
der Arbeiter-Ausschüsse, sowie deren Ersatzleute und
die Mitglieder der Lebensmittel-Kommissionen
dringend eingeladen.
                        Deutscher Metallarbeiter-Verband.
                        Industriearbeiter-Verband.
                        Christlicher Metallarbeiter-Verband.

22. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Oktober 1918

Der Deutsche Metallarbeiterverband warnt den Solinger Oberbürgermeister vor den Problemen, die der Übergang zur Friedenswirtschaft mit sich bringen wird, und fordert kommunale Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit.

            Uebergang zur Friedenswirtschaft.
   Durch den Geschäftsführer des Deutschen Metallarbeiter-
verbandes in Solingen ist an Herrn Oberbürgermeister Dicke
folgendes Schreiben ergangen:
                                             Solingen, den 19.Oktober 1918.
                                             Antrag
   Herrn Oberbürgermeister Dicke und die Stadtverordneten-
                                             Versammlung
                                                                           Solingen.
   Nach menschlichem Ermessen dürfte der Weltkrieg in abseh-
barer Zeit zu Ende sein. Der kommende Frieden bedingt die Um-
schaltung unseres ganzen Wirtschaftlebens von den Kriegs- zu den
Friedensverhältnissen. Der Uebergang wird eine längere Zeit in
Anspruch nehmen und große Arbeitslosigkeit im Gefolge haben.
Die Arbeitslosigkeit hatte schon in Friedenszeiten den Charakter
einer vorübergehenden Erscheinung mehr und mehr verloren. Die
Arbeitslosigkeit drückte sehr schwer auf die Arbeiterbevölkerung.
Viel schlimmer aber wird die Arbeitslosigkeit nach der langen
Kriegsdauer auf die Bevölkerung einwirken. Der größte Teil der
Bevölkerung ist völlig verarmt.
   Hinzu kommt der gewaltige Zuwachs an Arbeitskräften durch
die Kriegswirtschaft, die große Zahl der beschäftigten Ausländer in
der Kriegsindustrie; diese Umstände werden zu einer ständigen Ge-
fahr für die gesamte Arbeiter- und Angestelltenklasse auswachsen.
Diese Gefahr wird sich bei der Uebergangswirtschaft in kata-
strophaler Weise bemerkbar machen.
   Angesichts dieser Tatsachen ist die Arbeitslosenfürsorge eine
öffentliche Pflicht, die das ungesäumte und tatkräftige Eingreifen
der Gemeinde im Wege der Verwaltung erfordert.
   Die Arbeitslosenfürsorge, wenn sie wirksam werden soll, ist
nur möglich auf der Grundlage ständiger Einrichtungen der Ar-
beitslosenstatistik, der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosen-
versicherung im Zusammenwirken mit den gewerkschaftlichen Or-
ganisationen der Arbeiterklasse.
   Für die Uebergangswirtschaft sind sofort Uebergangswirt-
schaftskommissionen zu bilden. Diese müssen die Preisbildung
der Arbeitslöhne überwachen. Hierzu müssen Gewerkschaftsbeamte
mit hinzugezogen werden. Diese Kommissionen haben auch die
Rückkehr und Unterbringung der Feldgrauen in das zukünftige
Wirtschaftsleben, die Umschaltung der Frauenarbeit, kurz und gut,
das ganze Wesen der Uebergangswirtschaft zu übernehmen.
   Die Arbeitslosigkeit, verbunden mit weiterem Umsichgreifen
von Not und Elend, trägt die größten Gefahren für eine gedeihliche
Weiterentwicklung des wirtschaftlichen Aufbaues im Innern
Deutschlands in sich. Es muß daher Vorsorge getroffen werden,
die von der wirtschaftlichen Krise Betroffenen vor der äußersten
Not zu bewahren.
   Der deutsche Arbeiter hat im Laufe des Krieges, noch mehr als
in früheren Jahren, ein Anrecht erworben, vor Not und Elend
geschützt zu werden.
   Eine reichsgesetzliche Arbeitslosenfürsorge besteht nicht; es ist
auch sehr fraglich, ob in der jetzigen Zeit eine solche geschaffen
wird. Deshalb halten wir es für dringend notwendig, daß von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird, eine Arbeitslosen-
fürsorge sofort einzuführen.
   Wir richten daher an den Herrn Oberbürgermeister der Stadt
Solingen und an die Stadtverordneten-Versammlung die dringende
Bitte, Maßnahmen zu treffen, daß den Arbeitslosen ihr schweres
Los erleichtert wird. Wir bitten ferner, genügende Mittel zur
Erbauung von Wohnhäusern bereitzustellen, um auch hierdurch die
Arbeitslosigkeit, die ganz bestimmt eintreten wird, zu vermindern
   und gleichzeitig der Wohnungsnot zu steuern.
   Es dürfte sich ferner empfehlen, mit den maßgebenden Be-
hörden der Nachbargemeinden des oberen Kreises Solingen in
Verbindung zu treten, damit die Arbeitslosenfürsorge für Groß-
Solingen einheitlich ausgearbeitet werden kann.
                                    Mit vorzüglicher Hochachtung!
                                                                              I. A.: Rapp.

11. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Oktober 1918

Opladen sind einige Frauenmäntel für die ärmere Bevölkerung zugewiesen worden

   Opladen. Frauenmäntel. Der Stadtverwaltung
sind einige Frauenmäntel für die minderbemittelte Bevölke-
rung zugewiesen worden. Wegen der ganz geringen Zahl
können nur die allerdringendsten Fälle berücksichtigt werden.
Meldungen im Verwaltungsgebäude, Düsseldorferstraße.

9. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Oktober 1918

Interne Abänderungen in der Gliederung der Kriegsgefangenenfürsorge des Roten Kreuzes

Kriegsgefangenenfürsorge.
Zur Erleichterung des Verkehrs mit der Abteilung
„Kriegsgefangenenfürsorge“ des Zweigvereins vom Roten
Kreuz in Euskirchen hat letzterer Verein in Call (Eifel),
Golbacherstrasse 35, unter der Adresse
Kriegsgefangenenfürsorge
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2. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Oktober 1918

Die Kriegsamtstellen aus Koblenz, Frankfurt am Main und Münster warben auf einer Konferenz für „Frauenarbeit und Frauenfürsorge im Kriege“.

        Frauenarbeit und Frauenfürsorge im Kriege.
   Am 18. und 19. September fand in Münster eine Ver-
sammlung der Kriegsamtstellen Koblenz, Frankfurt a[m] M[ain] und
Münster mit dem „Nationalen Ausschuß für Frauenarbeit im
Kriege“ unter der Hinzuziehung der interessierten Behörden und
Vereine statt. Vertreter von Ministerien, staatlichen, kommu-
nalen und militärischen Behörden und freien Organisationen
aus dem 8., 18. und 7. Korpsbezirk waren in großer zahl er-
schienen, – ein Beweis daß den Frauenarbeits- und Frauen-
fürsorgefragen des Krieges von allen Seiten lebhaftes Inter-
esse entgegengebracht wird. Der Zweck der Tagung, weiteren
Kreisen Einblick in die Tätigkeit der Frauenreferate bei den
Kriegsamtstellen zu geben, und die Zusammenarbeit mit den
Zivilbehörden, den halbbehördlichen Institutionen und den
Organisationen weiter zu fördern, dürfte durchaus erreicht
sein. Der erste Verhandlungstag war von Referaten über
Wohnungspflege und Kinderfürsorge in ihren Beziehungen
zum Kriegsamt ausgefüllt. Es waren keinerlei Beschluß-
fassungen oder sofort zu erreichende Ziele angestrebt, sondern
es sollten die Grundgedanken der Wohnungspflege und des
Kinderschutzes erneut der Oeffentlichkeit nahe gebracht werden,
was durch rege Aussprache auch gelang. Der zweite Tag mit
seinen Vorträgen über Gewinnung von weiblichen Hilfskräften
für die Etappe und für die Munitionsindustrie verfolgt den
Zweck, eine in diesen Tagen einsetzende erhöhte Anwerbung von
Frauen für das besetzte Gebiet und von Frauen aller
Stände für die Rüstungsindustrie vorzube-
reiten, da der Arbeitsmarkt im Bezirk des 7. Armeekorps zur-
zeit derart hohe Bedarfsziffern aufweist, daß sie nur durch Her-
anziehung aller noch verfügbaren Kräfte beglichen werden
können.

20. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 20. August 1918

 Kriegshinterbliebenen wird geraten sich im Todesfall ihres Ernährers sofort an die zuständige Fürsorgestelle zu wenden.

Hilden, 20. August. Wohin wenden sich
Kriegshinterbliebene? Den Kriegshinterbliebe-
nen wird erneut nahegelegt, beim Tode ihres Ernährers
sich sofort an die örtliche Fürsorgestellen für Kriegerjhinter-
bliebene zu wenden. Diese Fürsorgestellen, die an fast
allen Orten, auf dem Lande vielfach bei den Landrats-
ämtern, errichtet sind, stehen den Kriegshinterbliebenen
unentgeltlich mit Rat und Tat bei, stellen die Anträge
auf Gewährung der gesetzlichen und sonstigen Hinter-
bliebenenbezüge auf und helfen den Kriegerhinterbliebe-
nen im Falle der Not durch Vermittlung von Beihilfen
oder Gewährung von Unterstützungen. Letzteres ist be-
sonders dann von Wert, wenn ein bereits ausgeschiedener
Heeresangehöriger stirbt und seine Familie in Bedrängnis
hinterläßt. Die Anweisung der Versorgungsgebührnisse
beansprucht nämlich in solchen Fällen längere Zeit weil
erst geprüft werden muß, ob die Todesursache mit einer
Dienstbeschädigung oder Kriegsdienstbeschädigung des Ver-
storbenen in Zusammenhang steht. Um einer wirtschaft-
lichen Notlage vorzubeugen, wende man sich daher sobald
wie möglich an die Fürsorgestelle.

14. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. August 1918

Über die Arbeit der Fürsorgestelle für Kriegshinterbliebene in Ohligs.

   Ohligs. Ueber die bisherige Tätigkeit der
Fürsorgestelle für Kriegshinterbliebene in
Ohligs ist folgendes zu berichten: Die Fürsorgestelle bezweckt,
die staatliche Kriegshinterbliebenenfürsorge zu ergänzen und zu
vertiefen; sie strebt eine dauernde Fühlungnahme mit den
Kriegerwitwen und -waisen an, eine ständige Fürsorge, Be-
ratung und Unterstützung über den Rahmen der gesetzlichen
Leistungen hinaus. Sie will den Hinterbliebenen den Verlust
ihres Ernährers erträglicher machen, ihnen die Aufrechterhal-
tung der bisherigen Lebensführung möglichst sichern, die Er-
ziehung der Kinder gewährleisten und die Ausbildung zu einem
geeigneten Beruf ermöglichen. – Bis jetzt sind in Ohligs 126
Familien gefallener Kriegsteilnehmer in Fürsorge genommen,
insgesamt 392 Hinterbliebene. In zahlreichen Fällen handelte
es sich zunächst einmal darum, die Familien von den drückenden
älteren Schulden, Möbelschulden und dergl[eichen] zu befreien. Hier-
für wurden in 28 fällen zusammen 4453,65 Mark aufgewandt.

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3. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918

Von der Arbeit der neugebildeten Kriegsbeschädigten-Fürsorgestelle in Wald

   Wald. Kriegsbeschädigtenfürsorge. Bekanntlich
sind die Gemeinden Ohligs, Wald und Gräfrath aus Zweckmäßigkeits-
gründen aus der Kreis-Kriegsbeschädigtenfürsorge ausgeschieden und
haben selbständige Fürsorgestellen gebildet. In Wald hat die ört-
liche Kriegsbeschädigten-Fürsorgestelle, die sich auf Zimmer 12a
(Stadtratssaal) befindet, ihre praktische Tätigkeit bereits am 1. Juli
aufgenommen. Im verflossenen Monat sind einschließlich der zum
Teil schon erledigten, von Opladen überwiesenen, Fällen, 194 Kriegs-
beschädigte in Zugang gekommen. Davon waren beheimatet: 162 in
Wald, 22 in anderen Orten der Rheinprovinz und zehn
außerhalb der Rheinprovinz. Im Lazarett befanden sich
noch 4, beim Ersatztruppenteil 20 und 170 Kriegsbeschädigte
waren mit Rente nach Hause entlassen. Was den Beruf anbelangt,
so waren davon vor der Einziehung tätig: Im Handel 12, im Ge-
werbe 22, in der Industrie 143, in der Landwirtschaft 1 und in
anderen Berufen 16. Die hiesige Kriegsbeschädigten-Fürsorgestelle
hat sich nicht allein darauf beschränkt, den Kriegsbeschädigten durch
Erteilung fachgemäßen Rats und Auskunft den Wiedereintritt in das
Erwerbsleben zu erleichtern, sondern hat auch Stellen vermittelt,
Barunterstützungen und Darlehn gewährt, durch Hergabe von Zu-
schüssen die Ausbildung für eine sozial bessere Stellung ermöglicht,
neu angesiedelten Kriegsbeschädigten hilfreiche Hand geboten und in
Notfällen Kleidung und Wäsche entweder unentgeltlich gewährt oder
Zuschüsse übernommen. Allen Walder Kriegsbeschädigten empfehlen
wir im eigenen Interesse, sich mit ihren Plänen und Wünschen be-
züglich der späteren Ausgestaltung ihres Erwerbslebens möglichst früh-
zeitig an die örtliche Kriegsbeschädigten-Fürsorgestelle – Rathaus,
Zimmer 12a – zu wenden.