17. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. März 1917

Gedankenlosigkeit zerstört die Saat auf Feldern

   Ohligs. Schont die Saatfelder! Man sollte an-
nehmen, daß in der jetzigen Zeit der Lebensmittelknappheit
alt und jung die sprossenden Saatfelder als ein Heiligtum
ansehen würde. Daß das leider nicht der Fall ist, beweist
die Tatsache, daß die Polizei eine ganze Anzahl Arbeiter und
Arbeiterinnen aus den Ortschaften Bavert und Schnittert, die
im Kronprinzwerk arbeiten, zur Bestrafung notieren mußte,
weil sie, statt den breiten, gut erhaltenen Weg zu ihrer Ar-
beitsstelle zu benutzen, über die Saatfelder der Frau Fried-
rich Bruchhaus gelaufen sind. Einige sind sogar mit
Karren und Wagen über die Felder gefahren.

7. Februar 1917

07021917-beurlaubung

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 7. Februar 1917

Beurlaubung vom Heeresdienst für die Frühjahrsbestellung

Vermischtes.
Schleiden, 5. Febr[uar]. Es wird darauf aufmerk-
sam gemacht, daß Gesuche um Beurlaubung von Mann-
schaften aus dem Heeresdienste zur Frühjahrsbestellung
sofort beim zuständigen Herrn Bürgermeister zu
stellen sind, sofern der Urlaub während der Zeit vom
1. 3. bis 15. 4. gewünscht wird. Urlaub, welcher für
die Zeit vom 15[.] 4. bis 15. 5. gewünscht wird, muß
spätestens 20[.] 3. beantragt werden und zwar ebenfalls
durch den Herrn Bürgermeister.

17. März 1915

17031915 urlaubsgesuche

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. März 1915

Der Königliche Landrat in Schleiden informiert über die Möglichkeiten der Urlaubsgesuche für die Frühjahrsbestellung.

Bekanntmachung
Im Auftrag des stellvertretenden General-Kommandos
in Coblenz weise ich nachdrücklich darauf hin, daß
unnötige oder nicht zeitgemäße Urlaubsgesuche zur
Frühjahrsbestellung den militärischen Interessen wider-
sprechen und unter allen Umständen zu vermeiden sind.
Ein Beurlaubung darf von den Landwirten nur
dann beantragt werden, wenn auch die Möglichkeit
besteht, den Beurlaubten in der betreffenden Zeit zur
Frühjahrsbestellung zu verwenden.
Schleiden, den 11. März 1915
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg