27. September 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. September 1916

Den Soldaten soll Fronturlaub gewährt werden. Dies gestaltet sich jedoch aufgrund der militärischen Lage und den landwirtschaftlichen Erfordernissen als schwierig.

       – Ueber Beurlaubung von Mannschaften
sagte der Kriegsminister in seiner Antwort
auf eine entsprechende Eingabe des national-
liberalen Reichstagsabgeordneten Marquart.
Die Kommandobehörden und Truppen sind
schon mehrfach angewiesen worden, nach Be-
endigung der wichtigsten landwirtschaftlichen
Arbeitsperioden vorzugsweise Angehörige
anderer Erwerbszweige zu beurlauben und
hierbei in erster Linie Verheiratete zu berück-
sichtigen, die sich in wirtschaftlicher Notlage
befinden. Die betreffenden Erlasse hat der
Herr Kriegsminister im Großen Haupt-
quartier kürzlich, nachdem der Bedarf an
Hilfskräften für die Landwirtschaft nachge-
lassen hat, allgemein wieder in Erinnerung
gebracht. Dabei ist besonders darauf hinge-
wiesen worden, daß anzustreben sei – ohne
Rücksicht auf eine vorliegende Notlage oder
auf staatliche Bedürfnisse – allen Mann-
schaften, vor allem den Verheirateten, die
ein Jahr und länger ununterbrochen im
Felde gestanden haben, Erholungsurlaub zu
gewähren, soweit es die militärischen Inte-
ressen irgend zulassen. Da die Herbstbestel-
lung (auch beim Weinbau) noch nicht vollen-
det ist, auch die militärische Lage zurzeit noch
Beschränkung auferlegt, wird die angestrebte
Erweiterung der Beurlaubung voraussicht-
lich nur allmählich – wahrscheinlich erst in
den Herbst- und Wintermonaten – in die
Erscheinung treten.

21. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Februar 1916

Patrouillen des Bezirkskommandos kontrollieren Solinger Wirtsdhäuser, ob sich dort Soldaten über die erlaubte Zeit hinaus aufhalten.

Solingen. Festgenommen. Gestern abend wurden
zwei beurlaubte Soldaten auf der Kaiserstraße von einer
Patrouille festgenommen und zum Bezirkskommando gebracht,
weil sie in betrunkenem Zustande auf der Straße skandaliert
hatten. Wie wir hören, wird in Zukunft die Militärbehörde
des Abends die Wirtschaften öfters von Patrouillen revidieren
lassen, ob Urlauber über die erlaubte Zeit im Wirtshause sich
aufhalten. Den Wirten ist von der Militärbehörde ein
Schreiben zugegangen, in dem sie für den Aufenthalt von
Militärpersonen über die festgesetzte Zeit haftbar gemacht wer-
den. Die Wirte sollen den Soldaten nichts mehr ausschenken
und sie aus dem Lokal weisen.

24. Dezember 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Dezember 1915 

Änderungen bei Freifahrten für Militärpersonen sind zu beachten. 

    – Die freie Fahrt der Urlauber. Die
Vorschriften über die Bewilligung freier
Fahrt für den Urlaub von Militärpersonen
sind zum Teil geändert worden. Die sonsti-
gen Bestimmungen finden keine Anwendung
auf häufig wiederkehrende Beurlaubungen,
wie der Sonntagsurlaub und dergleichen,
noch auch auf solche zu Hilfeleistungen in
fremden landwirtschaftlichen und gewerb-
lichen Betrieben. Bei diesen besteht mit-
hin kein Anspruch auf freie Eisenbahnfahrt.
Die Urlaubsscheine werden in allen derar-
tigen Fällen mit dem Vermerk „Fahrkarten
lösen“ versehen.

18. Dezember 1915

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. Dezember 1915

Idyllische Gedanken zum bevorstehenden Weihnachtsfest mit den Urlaubern von der Front

Unsere Weihnachtsurlauber
Je näher das Weihnachtsfest herangerückt, um so
enger und inniger schließen die Gedanken der Daheim-
gebliebenen sich um die Angehörigen im Felde. Ob
der Junge, der nun schon über ein Jahr vor dem
Feinde steht, wohl zum Feste Urlaub erhalten und
Weihnachten in unserer Mitte verleben wird? Ge-
schrieben hat er noch nichts; die Urlaubsverteilungen
werden wohl auch nicht von langer Hand bekannt
gegeben, sondern je nach den Umständen rasch von
heute auf morgen vollzogen. Es gibt immer Ueber-
raschungen. Ein guter Teil dieser Ueberraschungen
ist jetzt zum Weihnachtsfest freudiger Natur, d. h.
soweit es der strenge Kriegsdienst nur irgendwie ge-
stattet, wird Urlaub gewährt. Hier schneit plötzlich
der Gatte und Vater, dort der Sohn und Bruder,
so sehnsuchtsvoll erwartet, und doch überraschend, mitten
hinein in die Festvorbereitungen, in den emsigen Fleiß
der Mutter und Gattin, in die Handarbeit der
Töchter und in das Hantieren der Jungen, die heim-
lich geschafft und gespart haben, um am Christabend
mit einem Zeichen ihrer Liebe aufzuwarten. In
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24. Juli 1915

24071915 freifahrt

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. Juli 1915

Bekanntmachung über die Berechtigung zur freien Eisenbahnfahrt bei Kriegsurlaub für die Soldaten

Schleiden, 22. Juli. (Freie Fahrt für Kriegs-
urlauber.) Amtlich wird aus Berlin mitgeteilt: Bis-
her wurde nur den zu Wiederherstellung ihrer Ge-
sundheit und zur Frühjahrsbestellung und Ernte in die
Heimat beurlaubten Mannschaften freie Eisenbahnfahrt
gewährt. Nunmehr ist für sämtliche Mannschaften bei
Heimaturlaub während des Krieges freie Eisenbahn-
fahrt bewilligt worden.