19. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Januar 1917

Der Ladenschluss für Friseure

   Solingen. Kein 7–Uhr–Ladenschluß für Fri-
seure. Bei den Friseuren herrscht Unsicherheit darüber, ob
der im Interesse der Kohlenersparnis angeordnete 7–Uhr–
Ladenschluß auch für Friseurgeschäfte Geltung hat. Die Auf-
sichtsbehörden stehen auf dem Standpunkt, daß der 7–Uhr–
Ladenschluß für Friseure und Barbiere nicht in Frage kommt.
Die Bestimmung über die um 7 Uhr zu erfolgende Schließung
der Geschäfte bezieht sich lediglich auf Ladengeschäfte, in
denen Verkäufe abgewickelt werden. Danach dürfen natürlich
auch in einem Friseurgeschäft nach 7 Uhr abends keinerlei
Waren verkauft werden. Die anderweitige Bedienung der
Kundschaft (frisieren, rasieren usw.) ist zulässig, ebenso wie dies
ja auch in der Kirchzeit am Sonntag, in der andere Geschäfte
geschlossen haben, erlaubt ist.

4. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Januar 1917

Gegen die unerlaubte Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in Solingen will die Polizei nun strenger vorgehen

   Solingen. Sieben-Uhr-Ladenschluß. Die
Polizeibehörde macht darauf aufmerksam, daß sie von nun an
mit größter Strenge auf den pünktlichen Schluß der Laden-
geschäfte sehen wird. Gestern abend ist festgestellt worden, daß
besonders Friseur- und Zigarrengeschäfte ihre Läden länger
aufgehalten haben, als es nach der Bundesratsverordnung zu-
lässig ist. Diese Geschäfte müssen auch um 7 Uhr schließen.
Das Publikum wird ersucht, seine Einkäufe bei Tage zu machen.