16. März 1916

BR 0007 Nr. 38864 (20) BR 0007 Nr. 38864 (21)

BR 0007 Nr. 38864 (22) BR 0007 Nr. 38864 (23)

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Düsseldorf, BR 0007 Nr. 38864, o.Bl.

Angesichts des Massensterbens an den Fronten war auch der Umgang mit den zahllosen Gefallenen ein Thema für die Militärverwaltung. Aus rein praktischen wie auch aus ideologischen Gründen lag das Interesse der Militärführung bei der Anlage großer Soldatenfriedhöfe („Heldenfriedhöfe“) nah bei den Schlachtfeldern. Für die Zivilverwaltung gewann diese Thematik an Bedeutung, weil dort viele Anfragen aufliefen, ob und wie denn die Leichen des gefallenen Mannes, Sohnes, Bruders etc. heimgeholt und nahe der Familie bestattet werden könnten. Das Kriegsministerium erteilte solchen Anfragen generell eine Absage und instruierte etwa die Regierungen entsprechend.

23. März 1915

BR 0007 Nr. 38864 (16)

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Düsseldorf, BR 0007 Nr. 38864, o.Bl.

Nach mehr als einem halben Jahr Krieg wurde auch die Zivilverwaltung im Deutschen Reich zunehmend mit vielfältigen Problemen konfrontiert, die sich aus der unerwartet langen Kriegsdauer ergaben. Hierzu gehörte auch die vorerst provisorische Gestaltung von sogenannten Kriegergräbern auf den Friedhöfen. Würdevoll sollten sie sein, die auch heute noch auf vielen Friedhöfen anzutreffenden Ehren- oder Gedenkmale entstanden aber erst nach dem Krieg.

1. Oktober 1914

1914 10 01-3

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 1. Oktober 1914

Anlegung eines Ehrenfriedhofes für Gefallene ohne Unterschied der Konfession in Barmen sowie neue Regelungen zum Abtransport von Leichen.

Hilden, 1. Okt. Vom stellvertr. Generalkommando des 7. Armeekorps geht uns folgendes zu: 1. Die Stadt Barmen hat die Anlage eines besonderen Ehrenfriedhofes für Krieger ohne Unterschied der Konfession beschlossen. Die Geistlichkeit aller Bekenntnisse hat sich einverstanden erklärt. Mit den Kriegervereinen der Stadt sind bindende Abmachungen über Trauergeleit und Ehrensalut getroffen. Eine würdige und feierliche Art der Bestattung ist somit sichergestellt. Der pietätvolle Beschluß der städtischen Körperschaften von Barmen ist mit Freuden zu begrüßen. Er findet hoffentlich in anderen deutschen Städten Wiederhall und Nachahmung, wie er es verdient. Mögen denn solche Ehrenfriedhöfe das Andenken an unsere große patriotische Zeit und an den Geist der Aufopferung, der durch unser Volk schreitet, fernen Geschlechtern überliefern! 2. Nach Mitteilung des Ministers der öffentlichen Arbeiten können Leichen von Gefallenen oder sonst Verstorbenen bis auf weiteres auf der Eisenbahn nicht befördert werden. Ausnahmen sind nur durch Vermittlung der zuständigen Linienkommandantur zufällig. Gegen Abholung von Leichen mit Automobil aus Lazaretten des Heimatgebietes auf Kosten der Angehörigen besteht kein Bedenken. Abholung von Schlachtfeldern wird fast immer unmöglich sein. 3. Das Generalkommando ist wiederholt von Vereinen und Gesellschaften darum angegangen worden, ihnen die Abhaltung von Versammlungen ein für allemal zu erteilen. Eine solche allgemeine Erlaubnis kann nicht gewährt werden; die Genehmigung ist vielmehr von Fall zu Fall zu beantragen.

17. September 1914

17SeptGrabstätten

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 17.9.1914, Lokalteil.

Die Stadt Goch stellt mehrere Grabstätten für gefallene Krieger zur Verfügung. Dabei ist sich im September 1914 noch keiner darüber bewusst, wie lange der Krieg andauern wird und wie viele Tote er fordern wird. Alleine für die damalige Kleinstadt Goch werden es 262 Gefallene sein, die aber überwiegend auf dem Kriegsschauplatz bestattet werden.

Besondere Grabstätten für die Gefallen sind sowohl auf dem evangelischen wie auch auf dem katholischen Friedhofe seitens der Stadt reserviert worden. Auf dem evangelischen Friedhofe ist Herr Lommel an Dienstag auf dem von der Stadt gestifteten Felde beerdigt worden. Auf beiden Friedhöfen sind mehrere Grabstellen für weitere Krieger frei gelassen.