24. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. November 1918

Urlaubsreisen der Zivilbevölkerung vom linksrheinischen ins rechtsrheinische Gebiet werden untersagt.

   –  Reisen der Zivilbevölkerung des linksrhei-
nischen Gebietes und des zehn kilometer Strei-
fens östlich des Rheines in das weitere rechtsrhei-
nische Gebiet ist grundsätzlich verboten. Ausnah-
men nur in alleräußersten Fällen, dringenden Be-
suchsreisen, in öffentlichem Interesse, bei nachge-
wiesenem Tod, oder Schwererkrankung der näch-
sten Angehörigen, durch Erlaubnisschein auf dem
Lande des Bürgermeisters zulässig. Ab 16. No-
vember werden Fahrkarten an bürgerliche Be-
völkerung nur gegen Erlaubnisschein verausgabt,
hiervon ausgenommen ist nur Arbeiterverkehr auf
Rückfahrt- und Wochenkarten und Berufsverkehr
auf Zeitkarten, neue Ausgabe von Arbeiter- und
Zeitkarten erfolgt nur gegen Rückgabe der ausge-
laufenen Karten; Gepäck und Expreßgut-Verkehr
bis auf weiteres eingestellt. Anspruch auf Beför-
derung gewährt Erlaubnisschein nicht.

2. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. Oktober 1918 

Die Eisenbahnverwaltung führte eine Versicherung für das Reisegepäck ein.

    –  Reisegepäckversicherung. Die Reisegepäckver-
sicherung, die seit kurzem auf den deutschen Bahnen
eingeführt ist, erfreut sich trotz der kurzen Dauer
ihres Bestehens bereits einer lebhaften Benutzung
durch die Reisenden. Die Zahl der Abschlüsse
nimmt von Tag zu Tag zu, ein Zeichen, daß die
Eisenbahnverwaltung einem allgemeinen Bedürf-
nis genügt hat, als sie sich zur Einführung der
Versicherung entschloß. Die schnelle Einbürgerung
der Versicherung wird wesentlich durch die außer-
ordentliche Einfachheit des Verfahrens gefördert.
Der Reisende hat lediglich bei der Gepäckabfer-
tigung anzugeben, daß und in welcher Höhe er
sein Gepäck zu versichern wünscht, worauf der
Beamte der Gepäckabfertigung eine der Höhe der
Versicherung entsprechende Versicherungsmarke auf
die Rückseite des Gepäckscheins klebt. Damit ist
der ganze Versicherungsvorgang beendet. – Die
Gebühren sind mäßig und betragen für 1000
Mark je nach der Entfernung 50 Pfg. bis 3,00 Mk.
Während die Eisenbahn für Verlust, Minderung
oder Beschädigung des Reisegepäcks nur den allge-
meinen Handelswert ersetzt und bei Lieferungs-
fristüberschreitung nur eine Entschädigung in be-
grenzter Höhe gewährt, haftet die Versicherungs-
gesellschaft bis zur Höhe der Versicherungssumme
für den Ersatz des vollen entstandenen Schadens
einschließlich des entgangenen Gewinns. Die Scha-
denersatzansprüche werden von der Versicherungs-
gesellschaft in kürzester Zeit und in entgegenkom-
mendster Weise erledigt.

9. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. August 1918 

In Berlin schließen zahlreiche Hotels.

   –  Hotelnot in Berlin. Die Hotelnot in
Berlin, die infolge des Verschwindens zahlrei-
cher großer, mittlerer und kleiner Hotels jetzt
einen sehr großen Umfang angenommen hat,
sollte, wie der Konfektionär schreibt, alle nach
Berlin kommenden Fremden veranlassen, sich
vorher ihre Zimmer zu sichern, wenn sie vor
unangenehmen Erfahrungen geschützt sein
wollen.     

24. Juli 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Juli 1918 

Sommergäste hamstern und kaufen der einheimischen Bevölkerung Lebensmittel weg.

    – Der Reiseverkehr hat in diesem Jahre
doch längst nicht die Höhe erreicht wie in frü-
heren Jahren, vor allem nicht wie in Friedens-
zeiten. Schuld daran dürfte einmal die Tat-
sache sein, daß das Reisen auf der Eisenbahn            
heutzutage an sich kein Vergnügen ist, und                                    
daß jeder, der nicht unbedingt reisen muß,                
lieber zu Hause bleibt. Außerdem aber sind
in vielen Fremdenverkehrsorten, namentlich            
Süddeutschlands, in diesem Jahre allerlei ein-
schränkende behördliche Anordnungen getroffen                                                      
worden, die mehr oder weniger geeignet erschei-
nen, den Aufenthalt in diesen Kurorten nicht                   
allzu erstrebenswert zu machen. Es wird na-
turgemäß seitens der Sommergäste auf diese 
Verordnungen weidlich geschimpft; man darf                                              
sich aber der Überzeugung nicht verschließen,               
daß diese Einschränkungen bis zu einem ge-
wissen Grade berechtigt sind. Schuld sind wie
überall auch hier die davon Betroffenen selbst.
Man brauchte nur im Vorjahre in einzelnen
Kurorten und deren ländlicher Umgebung be-
obachten, mit welcher hyäneartigen Gier die                          
Schar der Sommergäste jedes Bauernhaus                          
förmlich überfiel und wie einer der dem andern                                                          
seinen Stolz darin setzte, möglichst recht viel
gehamsterte Lebensmittel vorzeigen zu können,
man braucht sich nur dieser atsachen zu er-
innern, um die jetzigen Maßnahmen verste-
hen zu können. Im Vorjahre ist es an einigen
Orten tatsächlich soweit gekommen, daß die Ver-
sorgung der einheimischen Bevölkerung in Fra-
ge gestellt wurde, weil die Sommergäste gar zu
rücksichtslos alles wegkauften. Dafür muss nun in
diesen Jahre der Unschuldige mit dem Schuldi-
gen leiden.

14. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. April 1918

Der Bundesrat plant eine Verordnung über die Beschränkung des Fremdenverkehrs.

   –  Einschränkung der Sommerreisen. Der
Bundesrat wird sich voraussichtlich mit einem
Entwurf einer Verordnung über die Beschrän-
kung des Fremdenverkehrs beschäftigen. Das
Gesetz soll ein Rahmengesetz sein, das den Bun-
desstaaten eine begründetere Handhabe zu Maß-
nahmen gegen die Bade- und Sommerreisen
bieten soll, als sie bisher hatten. Bisher haben
nämlich diejenigen Einzelstaaten, die den Frem-
denverkehr im Interesse der Ernährung ihrer
eigenen Bevölkerung einschränken wollten, sich
der Hilfe der Generalkommanden bedient. Die
Bedenken gegen die militärische Gewalt sollen
nun durch den vorliegenden Gesetzentwurf be-
hoben werden. Das Kriegsernährungsamt hat
seine Zustimmung zu dem Plane gegeben, so
daß die preußischen Stimmen für ihn abgegeben
werden dürften. Auch ist anzunehmen, daß
einige süddeutsche Regierungen wie Bayern und
Württemberg, die schon bisher in strengster
Weise gegen den Fremdenverkehr eingeschritten
sind, sowie Mecklenburg für den Entwurf stim-
men werden, womit eine Mehrheit gegeben
wäre.

20. Juli 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Juli 1917

Kurzeiten sind auf eine kurze Dauer auszulegen.

    –  Aufenthaltsbeschränkung für Fremde.
Nachdem verschiedene schlesische Behörden strenge
Bestimmungen gegen Lebensmittelaufkäufe von
Fremden und ihrer Wirte erlassen haben, ist jetzt
in Bad Flinsberg eine Verordnung über die
Aufenthaltsbeschränkung der Fremden ergangen.
Amtsgemeinde- und Gutsvorsteher von Flinsberg
haben eine gemeinsame Bekanntmachung er-
lassen, in der die Kur- und Erholungsgäste
dringend aufgefordert werden, den Aufenthalt
auf das Mindestmaß der Kurgebrauchszeit, also
auf vier Wochen zu beschränken. Nur wenn
die behandelnden Ärzte eine längere Kurzeit
für notwendig erachten – also bei Schwerkran-
ken – darf der Aufenthalt verlängert werden.

14. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Juli 1917

Ein Blick in die aktuelle Speisekarte eines besseren Hotels in Königswinter zeigt, wie man auch während des Krieges, wo die große Mehrheit der Bevölkerung hungert, mehr als sorglos leben kann, wenn man über die entsprechenden finanziellen Möglichkeiten verfügt

         So leben wir, so leben sie!
   Es ist eine Tatsache, daß für diejenigen, die während des
Krieges Reichtümer anhäufen konnten und die auf einen
Hundertmarkschein nicht zu sehen brauchen, alle Freuden des
Lebens zu haben sind, während die Armen, oder diejenigen, die
schlechthin nicht zu den Emporkömmlingen des Krieges zählen,
mit untertäniger Miene zu den Verkäufern aller Produkte
kommen und sich wie Bettler abfertigen lassen müssen. Jeder
Widerspruch hat zur Folge, daß der Warenverkäufer mit der
Hand nach der Tür weist und zu sagen sich unterfängt, daß man
die Pforte von draußen zumachen solle.

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29. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Mai 1917

Wie die Solinger in diesem Jahr Pfingsten 1917 verbrachten

                Aus dem Kreise Solingen.
                         Das Pfingstfest.
   Das Zeitmeer schwemmt Feste an die Insel der Lebenden
und spült sie wieder hinweg. Nur in den inneren Augen der
Menschen hinterlassen diese Gaben des unendlichen Zeiten-
stromes verschiedene Spuren. Seichte Seelen feiern die Feste,
wie ihnen das leichtfertige Sprüchwort anrät, das besagt, man
müsse die Feste feiern, wie sie fallen. Für sie sind unsere
großen Feste lediglich Augenblicke der Ruhe in der Tretmühle
der Zeiten, für sie bringen sie eine der Kurzweil gewidmete
Zeitspanne. Tiefere Naturen sehen in unsern Festen eine Be-
reicherung des Lebens ihrer Persönlichkeit. Für sie sind die
Feste ein Mittel, die Werte ihres Lebens zu pflegen, von denen
sie in der Enge des Erwerbslebens abgedrängt werden. Sie
geizen mit den freien Tagen und nützen sie zur Erwerbung
bleibender Dinge. Sie erringen sich geistige, ästhetische Ein-
drücke, sie erraffen Gemütswerte, die dann in der langen All-
tagszeit zu dauerndem Erinnerungsbesitz zurechtgeschliffen wer-
den. Für diese Menschen bleibt die Bedeutung einiger Eigen-
tage unabhängig von den Zeitläuften, in denen sie ihnen ge-
schenkt werden.

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21. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. April 1917

Sicherstellung der Lebensmittelversorgung in den Fremdenverkehrsbetrieben

– (Die Lebensmittelversorgung der Sommerfrischen
und Kurorte.) Aus Anlaß der aus einer Reihe von
Bundesstaaten vorliegenden Anträge soll die Frage
der Lebensmittelversorgung der Fremdenverkehrsorte
(Kur- und Badeorte, Luftkurorte, Sanatorien, Sommer-
und Winterfrischen) am nächsten Sonnabend vormittag
im Kriegsernährungsamt an Hand des Ergebnisses des
mit den Reichsstellen gepflogenen Erörterungen mit
den Vertretern der an dieser Art des Fremdenverkehrs
vorzugsweise beteiligten Bundesstaaten mündlichen be-
sprochen werden. Inwieweit ein weitergehender Aus-
gleich möglich sein wird, wird von dem Ergebnis der
Besprechung abhängen.

7. März 1916

BAST_07_03_1916_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. März 1916

Trotz Krieg: Touristenboom in Burg a.d. Wupper

   Solingen. Starker Fremdenverkehr auf der
„Burg“. Daß der Ausflugsort Burg a[n] d[er] Wupper von Frem-
den immer stärker besucht wird, stellt auch der Verwaltungsbericht für 1915
fest. Der Fremdenverkehr entwickelte sich im Frühjahr 1915 wieder
über Erwarten gut.

14. Mai 1915

BAST_14_05_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Mai 1915

Leichlingen. Baumblüte und Fremdenverkehr.
Der Fremdenverkehr während der Baumblüte ist in unserm
Orte trotz des Krieges auch in diesem Jahre ein ganz gewaltiger.
Am letzten Sonntag wurde von 7000 Personen Brückengeld
erhoben. Bei dem großen Verkehr soll nach Angabe der Brücken-
geldeinnehmer mindestens die fünffache Zahl von Ausflüglern
die Brücke passiert haben, so daß mit einer Zahl von 35000
Personen gerechnet werden kann. An einer anderen Stelle
wurden in zwei Stunden (von 2-4 Uhr nachmittags) die
Spaziergänger gezählt. Die Zählung ergab über 4000 Per-
sonen. Naturgemäß überwog das weibliche Geschlecht das
männliche an Zahl ganz bedeutend. Die jetzt beginnende Apfel-
blüte wird zweifellos das Interesse für unsere von der Natur
in so reichem Maaße gesegnete Gegend noch erhöhen.

1. April 1915

ST_01_04_1915_B

Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 1. April 1915

Die Gastronomie in Burg an der Wupper atmet auf: Sie darf, im Unterschied zu den Nachbargemeinden, ihren Gästen an den Ostertagen Brot ohne Brotkarte zum Kaffee anbieten

  Burg a[n] d[er] W[upper], 1. April. Den Bewohnern unseres
Städtchens, das als Ausflugsort weithin bekannt ist, ist
durch das Bretzelbackverbot bereits ein großer Schaden entstanden.
Ein Spaziergang hierher, ohne hier den Kaffee mit der Burger-
bretzel eingenommen zu haben, war geradezu undenkbar. Ein
weiterer Schlag drohte nun unserer Bevölkerung, die auf den
Fremdenverkehr vollständig angewiesen ist, auch durch das Brot-
kartensystem. Auch hier sollte beim Kaffee das Brot fehlen. Die
hiergegen eingeleiteten Schritte haben insoweit Erfolg gehabt,
als die Wirte hier an ihre Gäste Brot zum Genuß auf der Stelle
verabreichen dürfen, ohne daß diese im Besitze einer Brotkarte
sind. Also in Burg gibt es entgegen in den verschiedenen Nach-
bargemeinden an den Ostertagen Kaffee mit Zutaten und sogar
für die verbotenen weltbekannten Burgerbretzeln hat man gleich-
wertigen Ersatz hergestellt.